- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 6 AZR 726/10 12 Sa 627/10 Landesarbeitsgericht Düsseldorf Im Namen des Volkes! Verkündet am 28. Juni 2012 URTEIL Gaßmann, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagter, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Juni 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundes-arbeitsgericht Dr. Fischermeier, die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht Gallner und Spelge sowie den ehrenamtlichen Richter Hoffmann und die eh-renamtliche Richterin Jerchel für Recht erkannt: - 2 - 6 AZR 726/10 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzich-tet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge Jerchel Hoffmann 1
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