- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 6 AZR 598/10 14 Sa 19/10 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Im Namen des Volkes! Verkündet am 21. März 2012 URTEIL Brüne, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagter, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, Streithelferin, - 2 - 6 AZR 598/10 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundes-arbeitsgericht Dr. Fischermeier, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Spelge, den Richter am Bundesarbeitsgericht Mestwerdt sowie den ehrenamtlichen Richter Klapproth und die ehrenamtliche Richterin Döpfert für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 18. Mai 2010 - 14 Sa 19/10 - aufge-hoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Ar-beitsgerichts Mannheim vom 13. Januar 2010 - 13 Ca 64/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzich-tet (§ 313a ZPO). Fischermeier Spelge Mestwerdt Klapproth Döpfert 1
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