- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 6 AZR 574/10 4 Sa 1550/09 Landesarbeitsgericht Niedersachsen Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. Februar 2012 URTEIL Gaßmann, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Februar 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bun-desarbeitsgericht Dr. Fischermeier als Vorsitzenden, den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Brühler, die Richterin am Bundesarbeitsgericht - 2 - 6 AZR 574/10 Spelge sowie den ehrenamtlichen Richter Schäferkord und die ehrenamtliche Richterin Bender für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. April 2010 - 4 Sa 1550/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Ar-beitsgerichts Göttingen vom 18. November 2009 - 3 Ca 68/09 - abgeändert. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 354,55 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen. 4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tra-gen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 6 AZR 573/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Fischermeier Brühler Spelge Schäferkord B. Bender 1
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