- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 6 AZR 835/11 2 Sa 715/10 Sächsisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. Mai 2013 URTEIL Gaßmann, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionskläger, pp. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte, hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesar- - 2 - 6 AZR 835/11 beitsgericht Dr. Fischermeier, die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht Gallner und Spelge sowie die ehrenamtlichen Richter Jostes und Lauth für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Säch-sischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 715/10 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Ar-beitsgerichts Bautzen vom 20. Oktober 2010 - 1 Ca 1065/10 - wird zurückgewiesen. 3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Be-klagte zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzich-tet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge M. Jostes Lauth 1
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