Bundesarbeitsgericht Urteil vom 8. Mai 2014 Sechster Senat - 6 AZR 908/12 - I. Arbeitsgericht Nürnberg U rteil vom 13. April 2011 - 7 Ca 5481/10 - II. Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil vom 27. Juli 2012 - 3 Sa 560/11 - Für die Amtliche Sammlung: Nein Entscheidungsstichworte: Insolvenzanfechtung - Zwangsvollstreckung - inkongruente Deckung Bestimmungen: InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2, § 143 Abs. 1 Satz 1 Hinweise des Senats: Parallelentscheidung zu führender Sache 6 AZR 722/12 - ; ohne Tatb e- stand und Entscheidungsgründe - 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 6 AZR 908/12 3 Sa 560/11 Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes! Verkündet am 8. Mai 2014 URTEIL Gaßmann, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Klägerin, Widerbeklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Beklagter, Widerkläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter, hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. Mai 2014 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesa r- beitsgericht Dr. Fischermeier, die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht G allner und Spelge sowie die ehrenamtlichen Richter Koch und Dr. Wollensak für Recht erkannt: - 2 - 6 AZR 908/12 1. Auf die Revision der Klägerin und Widerbeklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Juli 2012 - 3 Sa 560/11 - unter Zurückweisung der Re vision im Übrigen teilweise a ufgehoben . 2. Auf die Berufung der Klägerin und Widerbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13. April 2011 - 7 Ca 5481/10 - unter Zurückweisung der Ber u- fung im Übrigen teilweise abgeändert und klarstellend w ie folgt gefasst: Die Klägerin und Widerbeklagte wird verurteilt, an den Beklagten und Widerkläger 3.283,06 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem B a- siszins seit dem 2. Juli 2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen . 3. Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzic h- tet (§ 313a ZPO) . Fischermeier Gallner Spelge Koch Wollensak 1
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