- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 7 AZR 500/09 9 Sa 403/08 Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Im Namen des Volkes! ANERKENNTNISURTEIL Schiege, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionskläger, pp. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte, hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 18. Mai 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht - 2 - 7 AZR 500/09 Linsenmaier sowie die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht Gräfl und Schmidt für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. April 2009 - 9 Sa 403/08 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 6. August 2008 - 4 Ca 71/08 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klage-anspruch anerkannt. Linsenmaier Gräfl Schmidt 1
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