- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 7 AZR 987/08 8 Sa 1115/08 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Im Namen des Volkes! ANERKENNTNIS-URTEIL Schiege, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionskläger, pp. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte, hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 21. April 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Linsen-maier, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Kiel und die Richterin am Bundesarbeitsgericht Schmidt für Recht erkannt: - 2 - 7 AZR 987/08 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. September 2008 - 8 Sa 1115/08 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. März 2008 - 58 Ca 942/08 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klage-anspruch anerkannt. Linsenmaier Kiel Schmidt 1
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