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7. Senat - Vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsangehörigkeit nach § 5 Abs 1 S 3 BetrVG - Betriebsgröße gemäß § 38 Abs 1 S 1 BetrVG