BPatG 15408.05BUNDESPATENTGERICHT7 W (pat) 34/05_______________(Aktenzeichen)Verkündet am28. April 2010…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend das Patent 195 10 053…- 2 -…hat der 7. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 28. April 2010 durch den Richter Dipl.-Ing. Univ. Harrer als Vorsitzenden, die Richterin Friehe und die Richter Dipl.-Ing. Hilber und Dipl.-Ing. Schlenkbeschlossen:Auf die Beschwerde der Einsprechenden wird der Beschluss der Patentabteilung 1.13 des Deutschen Patent- und Markenamtesvom 1. März 2005 aufgehoben und das Patent DE 195 10 053 wi-derrufen.G r ü n d eI .Gegen das Patent 195 10 053 mit der BezeichnungMehrzylinder-Hubkolben-Verbrennungsmotordessen Erteilung am 4. September 1997 veröffentlicht worden ist, hat die Be-schwerdeführerin Einspruch erhoben.Im Einspruchsverfahren wurden u. a. folgende Druckschriften eingeführt:US 3 999 532 (D5)DE 29 13 763 A1 (D7).- 3 -Nach Prüfung des Einspruchs hat die Patentabteilung 1.13 des Deutschen Patent-und Markenamts mit Beschluss vom 1. März 2005 das Patent 195 10 053 be-schränkt aufrechterhalten.Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Einsprechenden. Sie hat beantragt (Schriftsatz vom 25. Mai 2005),den Beschluss der Patentabteilung 1.13 des Deutschen Patent-und Markenamtes vom 1. März 2005 aufzuheben und das Patent DE 195 10 053 in vollem Umfang zu widerrufen.Die Beschwerdeführerin hat den Antrag auf mündliche Verhandlung zurückgenom-men (Schriftsatz vom 14. April 2010) und an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen.Die Patentinhaberin und Beschwerdegegnerin beantragt,den Beschluss der Patentabteilung 1.13 des Deutschen Patent-und Markenamtes vom 1. März 2005 aufzuheben und das Patent DE 195 10 053 beschränkt mit den folgenden Unterlagen aufrecht-zuerhalten:• Patentansprüche 1, 8, 15 und 23, überreicht in der mündlichen Verhandlung als Hauptantrag• Patentansprüche 2 bis 7, 9 bis 14 und 16 bis 22 ge-mäß Patentschrift• Beschreibung Spalten 1 und 2, überreicht in der mündlichen Verhandlung• Beschreibung Spalten 3 bis 5 gemäß Patentschrift• Zeichnungen Figuren 1 bis 5 gemäß Patentschrift- 4 -hilfsweise• Patentansprüche 1, 8 und 15, überreicht in der mündlichen Verhandlung als Hilfsantrag 1• Patentansprüche 2 bis 7, 9 bis 14 und 16 bis 22 gemäß Patentschrift• Beschreibung und Zeichnungen wie Hauptantragweiter hilfsweise• Patentansprüche 1 bis 7, überreicht in der mündli-chen Verhandlung als Hilfsantrag B1• Beschreibung und Zeichnungen wie Hauptantragweiter hilfsweise• Patentansprüche 1 bis 7, überreicht in der mündli-chen Verhandlung als Hilfsantrag B2• Beschreibung und Zeichnungen wie Hauptantragweiter hilfsweise• Patentansprüche 1 bis 6, überreicht in der mündli-chen Verhandlung als Hilfsantrag B3• Beschreibung und Zeichnungen wie Hauptantragweiter hilfsweise• Patentansprüche 1 bis 6, überreicht in der mündli-chen Verhandlung als Hilfsantrag B4• Beschreibung und Zeichnungen wie Hauptantrag.- 5 -Die Patentansprüche 1 nach Hauptantrag und Hilfsanträgen 1 bis 6 lauten:Hauptantrag und Hilfsantrag 11. Mehrzylinder-Hubkolben-Verbrennungsmotor, wobei jeder Zylin-der aufweist:einen Zylinderblock (12) mit einem in einer darin ausgebil-deten Zylinderbohrung (18) mit einer Mittenachse (A) hin- und her bewegbar angeordneten Kolben (14);einen auf dem Zylinderblock (12) angebrachten Zylinderkopf (16) zum Abschluss des äußeren Endes der Zylinderbohrung (18);eine durch den Zylinderkopf (16) und das Oberteil des Kol-bens (14) definierte Brennkammer (20);mindestens ein innerhalb des Zylinderkopfes (16) montiertes Einlassventil (24);mindestens ein innerhalb des Zylinderkopfes (16) montiertes Auslassventil (26); undeine Zündkerze (32) und eine Kraftstoffeinspritzvorrichtung (34), die durch die Zündebene des Zylinderkopfes (16) hin-durch in die Brennkammer (20) hineinragen,dadurch gekennzeichnet,dass das Volumen der Brennkammer (20) vollständig inner-halb des Zylinderkopfes (16) untergebracht ist unddass die Zündkerze (32) und die Einspritzvorrichtung (34) in einem sich zwischen den Einlass- und Auslassventilen (24, 26) erstreckenden gemeinsamen Bereich so angeordnet sind, dass die Zündkerze (32) näher an dem mindestens einen Auslassventil (26) als die Einspritzvorrichtung (34) sitzt, und - 6 -die Einspritzvorrichtung (34) näher an dem mindestens einen Einlassventil (24) als die Zündkerze sitzt.Hilfsantrag B1 und Hilfsantrag B21. Mit Benzin betriebener Mehrzylinder-Hubkolben-Verbrennungs-motor, wobei jeder Zylinder aufweist:einen Zylinderblock (12) mit einem in einer darin ausgebilde-ten Zylinderbohrung (18) mit einer Mittenachse (A) hin- und her bewegbar untergebrachten Kolben (14);einen auf dem Zylinderblock (12) angeordneten Zylinderkopf (16) zum Abschluss des äußeren Endes der Zylinderbohrung (18);eine durch den Zylinderkopf (16) und das Oberteil des Kol-bens (14) definierte Brennkammer (20); undeine Zündkerze (32) und eine Kraftstoffeinspritzvorrichtung (34), die durch die Zündebene des Zylinderkopfes (16) hin-durch in die Brennkammer (20) hineinragen,dadurch gekennzeichnet,dass das Volumen der Brennkammer (20) vollständig inner-halb des Zylinderkopfes (16) angeordnet ist,dass ferner innerhalb des Zylinderkopfes (16) zwei Einlass-ventile (24), die auf der einen Seite der Kurbelwellenmittellinie (CL) des Motors montiert sind, und zwei Auslassventile (26) angeordnet sind, die auf der Seite der Kurbelwellenmittellinie (CL) des Motors montiert sind, welche der von den Einlass-ventilen beanspruchten Seite gegenüberliegt, und dass die Zündkerze (32) und die Einspritzvorrichtung (34) in einem sich zwischen den Einlass- und Auslassventilen (24, 26) erstre-ckenden gemeinsamen Bereich so angeordnet sind, dass die - 7 -Zündkerze (32) näher an den Auslassventilen (26) sitzt als die Einspritzvorrichtung (34), und die Einspritzvorrichtung (34) nä-her an den Einlassventilen (24) sitzt als die Zündkerze (32),dass die Zündkerze (32) und die Einspritzvorrichtung (34) in-nerhalb eines über der Mittenachse (A) des Zylinders ange-ordneten und sich von der Zündebene des Zylinderkopfes (16) nach oben erstreckenden einzelnen Ansatzes (44) in der Weise montiert sind, dass sich die Achse der Einspritzvor-richtung (34) nahezu parallel zu der Mittenachse (A) des Zylin-ders erstreckt, und dassdie Brennkammer (20) asymmetrisch ist und ein größeres Vo-lumen in der Nähe der Einlassventile (24) und ein kleineres Volumen in der Nähe der Auslassventile (26) aufweist.Hilfsantrag B31. Mit Benzin betriebener Mehrzylinder-Hubkolben-Verbrennungs-motor, wobei jeder Zylinder aufweist:einen Zylinderblock (12) mit einem in einer darin ausgebilde-ten Zylinderbohrung (18) mit einer Mittenachse (A) hin- und her bewegbar untergebrachten Kolben (14);einen auf dem Zylinderblock (12) angeordneten Zylinderkopf (16) zum Abschluss des äußeren Endes der Zylinderbohrung (18);eine durch den Zylinderkopf (16) und das Oberteil des Kol-bens (14) definierte Brennkammer (20); undeine Zündkerze (32) und eine Kraftstoffeinspritzvorrichtung (34), die durch die Zündebene des Zylinderkopfes (16) hin-durch in die Brennkammer (20) hineinragen,dadurch gekennzeichnet,- 8 -dass das Volumen der Brennkammer (20) vollständig inner-halb des Zylinderkopfes (16) angeordnet ist,dass ferner innerhalb des Zylinderkopfes (16) zwei Einlass-ventile (24), die auf der einen Seite der Kurbelwellenmittellinie (CL) des Motors montiert sind, und zwei Auslassventile (26) angeordnet sind, die auf der Seite der Kurbelwellenmittellinie (CL) des Motors montiert sind, welche der von den Einlass-ventilen beanspruchten Seite gegenüberliegt, und dass die Zündkerze (32) und die Einspritzvorrichtung (34) in einem sich zwischen den Einlass- und Auslassventilen (24, 26) erstre-ckenden gemeinsamen Bereich so angeordnet sind, dass die Zündkerze (32) näher an den Auslassventilen (26) sitzt als die Einspritzvorrichtung (34), und die Einspritzvorrichtung (34) näher an den Einlassventilen (24) sitzt als die Zündkerze (32),dass die Zündkerze (32) und die Einspritzvorrichtung (34) innerhalb eines über der Mittenachse (A) des Zylinders ange-ordneten und sich von der Zündebene des Zylinderkopfes (16) nach oben erstreckenden einzelnen Ansatzes (44) in der Weise montiert sind, dass sich die Achse der Einspritzvor-richtung (34) nahezu parallel zu der Mittenachse (A) des Zy-linders erstreckt,dass die Einlass- und Auslassventile (24, 26) innerhalb des Zylinderkopfes (16) so angeordnet sind, dass der zwischen der Ebene (EA) der Auslassventile (26) und der Mittenachse (A) des Zylinders eingeschlossene Winkel größer als der zwischen der Ebene (IA) der Einlassventile (24) und der Mit-tenachse (A) des Zylinders eingeschlossene Winkel ist, unddass die Brennkammer (20) asymmetrisch ist und ein grö-ßeres Volumen in der Nähe der Einlassventile (24) und ein kleineres Volumen in der Nähe der Auslassventile (26) auf-weist.- 9 -Hilfsantrag B41. Mit Benzin betriebener Mehrzylinder-Hubkolben-Verbrennungs-motor, wobei jeder Zylinder aufweist:einen Zylinderblock (12) mit einem in einer darin ausge-bildeten Zylinderbohrung (18) mit einer Mittenachse (A) hin-und her bewegbar untergebrachten Kolben (14);einen auf dem Zylinderblock (12) angeordneten Zylinderkopf (16) zum Abschluss des äußeren Endes der Zylinderbohrung (18);eine durch den Zylinderkopf (16) und das Oberteil des Kol-bens (14) definierte Brennkammer (20); undeine Zündkerze (32) und eine Kraftstoffeinspritzvorrichtung (34), die durch die Zündebene des Zylinderkopfes (16) hin-durch in die Brennkammer (20) hineinragen,dadurch gekennzeichnet,dass das Volumen der Brennkammer (20) vollständig inner-halb des Zylinderkopfes (16) angeordnet ist,dass ferner innerhalb des Zylinderkopfes (16) zwei Einlass-ventile (24), die auf der einen Seite der Kurbelwellenmittellinie (CL) des Motors montiert sind, und zwei Auslassventile (26) angeordnet sind, die auf der Seite der Kurbelwellenmittellinie (CL) des Motors montiert sind, welche der von den Einlass-ventilen beanspruchten Seite gegenüberliegt, und dass die Zündkerze (32) und die Einspritzvorrichtung (34) in einem sich zwischen den Einlass- und Auslassventilen (24, 26) erstre-ckenden gemeinsamen Bereich so angeordnet sind, dass die Zündkerze (32) näher an den Auslassventilen (26) sitzt als die Einspritzvorrichtung (34), und die Einspritzvorrichtung (34) nä-her an den Einlassventilen (24) sitzt als die Zündkerze (32),- 10 -dass die Zündkerze (32) und die Einspritzvorrichtung (34) in-nerhalb eines über der Mittenachse (A) des Zylinders ange-ordneten und sich von der Zündebene des Zylinderkopfes (16) nach oben erstreckenden einzelnen Ansatzes (44) in der Weise montiert sind, dass sich die Achse der Einspritzvorrich-tung (34) nahezu parallel zu der Mittenachse (A) des Zylinders erstreckt,dass die Einlass- und Auslassventile (24, 26) innerhalb des Zylinderkopfes (16) so angeordnet sind, dass der zwischen der Ebene (EA) der Auslassventile (26) und der Mittenachse (A) des Zylinders eingeschlossene Winkel größer als der zwi-schen der Ebene (IA) der Einlassventile und der Mittenachse (A) des Zylinders eingeschlossene Winkel ist, unddass die Brennkammer (20) asymmetrisch ist und ein größe-res Volumen in der Nähe der Einlassventile (24) und ein klei-neres Volumen in der Nähe der Auslassventile (26) aufweist,so dass eine gleichmäßige Kraftstoffverteilung in der Brenn-kammer (20) unterstützt wird.Dem Streitpatentgegenstand liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ottomotor mit Direkteinspritzung zu schaffen, der einen hohen volumetrischen und thermi-schen Wirkungsgrad bei verringerter Klopfneigung aufweist (s. Streitpatent-schrift, Sp. 2, Z. 2 bis 5). Diese Aufgabe nennt auch der Wortlaut der über-arbeiteten Beschreibung, die in der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2010 überreicht wurde.Die Patentansprüche 8, 15 und 23 nach Hauptantrag und 8 und 15 nach Hilfsantrag 1 sowie der Patentanspruch 2 nach Hilfsantrag B1 sind jeweils dem Patentanspruch 1 nebengeordnet. Die Patentansprüche 2 bis 7, 9 bis 14 und 16 bis 22 nach Hauptantrag und Hilfsantrag 1 sowie die Patentan-sprüche 3 bis 7 nach Hilfsantrag B1, die Patentansprüche 2 bis 7 nach Hilfs-- 11 -antrag B2, die Patentansprüche 2 bis 6 nach Hilfsanträgen B3 und B4 sind auf Merkmale gerichtet, die den Gegenstand des jeweils übergeordneten Haupt- bzw. Nebenanspruchs weiter ausgestalten sollen. Zu deren Wortlaut sowie für weitere Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.II.1. Die zulässige, frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde hat Erfolg. Sie führt unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses der Patentabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes zum Widerruf des Patents, da der Gegenstand des Patentanspruchs 1 weder nach Haupt- noch nach den Hilfs-anträgen 1, B1 bis B4 eine patentfähige Erfindung darstellt.Der Senat konnte insbesondere nicht erkennen, dass die in den Hilfsanträgen B1 bis B4 zur Einschränkung des Patentbegehrens aufgenommenen Merk-male, die mit rein baulichen Maßnahmen die Umsetzung einfacher und vor allem beim vorliegenden Anmeldungsgegenstand üblicher Einzelprobleme bei der Anordnung von Gaswechsel- und Zündungselementen sowie bei der Brennkammergestaltung eines Verbrennungsmotors herbeiführen, im einzel-nen oder in ihrer Summe eine erfinderische Tätigkeit erfordern oder aber über eine reine Aggregation hinausgehen.2. Der Mehrzylinder-Hubkolben-Verbrennungsmotor gemäß der Patentansprü-che 1 nach Hauptantrag- und Hilfsanträgen mag neu sein. Er ist jedoch nicht das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit.Als Fachmann ist ein Diplom-Ingenieur mit Erfahrung aus langjähriger Kon-struktions- und Entwicklungstätigkeit im Bereich Hubkolben-Verbrennungs-motoren anzusehen.- 12 -2.1 Zum HauptantragDer Wortlaut des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag ist gegenüber dem des beschränkt aufrecht erhaltenen Patents dahin gehend verändert, dass die aufgabenhafte Wirkungsangabe im Oberbegriff, wonach eine gleich-mäßige Kraftstoffverteilung in der Brennkammer vorgesehen ist, getilgt wur-de. Durch diese Tilgung wird der Gegenstand des geltenden Patentan-spruchs 1 nicht erweitert, da lediglich eine gegenüber den übrigen gegen-ständlichen Merkmalen entbehrliche Wirkungsangabe bei sonst unveränder-tem Gegenstand fortfällt.Gegenüber dem Wortlaut des erteilten Patentanspruchs 1 ist der des Haupt-antrags in zulässiger Weise beschränkt. Der Hauptantrag ist damit zumindest bezogen auf den Patentanspruch 1 zulässig.Aus der DE 29 13 763 A1 (D7) ist bereits ein Mehrzylinder-Hubkolben-Ver-brennungsmotor bekannt, bei dem jeder Zylinder aufweist:Einen Zylinderblock mit einem in einer darin ausgebildeten Zylinderbohrung (umgeben von der Zylinderraumwand 5) mit einer Mittenachse hin- und her bewegbar angeordneten Kolben (6), einen auf dem Zylinderblock angebrach-ten Zylinderkopf (11) zum Abschluss des äußeren Endes der Zylinder-bohrung, eine durch den Zylinderkopf (11) und das Oberteil des Kolbens (6) definierte Brennkammer (Brennraum 4), mindestens ein innerhalb des Zy-linderkopfes (11) montiertes Einlassventil (3;3"), mindestens ein innerhalb des Zylinderkopfes (11) montiertes Auslassventil (14;14"), eine Zündkerze und eine Kraftstoffeinspritzvorrichtung, die durch die Zündebene des Zylin-derkopfes (6) hindurch in die Brennkammer hineinragen, wobei das Volumen der Brennkammer (4) vollständig innerhalb des Zylinderkopfes (11) untergebracht ist und die Zündkerze und die Einspritzvorrichtung in einem gemeinsamen Bereich, nämlich oberhalb der Kolbenfläche an der Unterseite - 13 -des Zylinderkopfes, angeordnet sind (vergl. dazu S. 6, Absatz 2, S. 11, Absatz 1). Wie der Streitpatentgegenstand verfolgt der Gegenstand der D7 das Ziel, bei einem Hubkolben-Verbrennungsmotor einen hohen thermodyna-mischen Wirkungsgrad bei verringerter Klopfneigung zu erreichen (S. 8, Ab-satz 3).Dazu empfiehlt die Druckschrift D7 u. a., dass, wenn eine Zündkerze vorge-sehen ist, diese in dem Bereich anzuordnen sei, der näher dem Auslassventil liegt (S. 7, Absatz 2). Weiter ist der D7 zu entnehmen, dass in einer im Be-reich des Einlassventils 3 angeordneten Mulde 12 Bohrungen 17, 18, 19 vorgesehen werden können, die das Einsetzen einer Einspritzdüse erlauben (S. 11, Absatz 1 i. V. m. Fig. 1 - 8).Damit ergeben sich unter der Zielsetzung eines hohen thermodynamischen Wirkungsgrads und verringerter Klopfneigung aus der D7 für den Fachmann Hinweise darauf, dass mit einer Anordnung der Zündkerze näher zum Aus-lassventil hin und der Einspritzdüse im Bereich des Einlassventils 3, also na-he am Einlassventil, Vorteile zu erwarten sind.Die in der D7 gezeigten Ausführungsbeispiele zeigen jedoch nicht, dass die Zündkerze und die Einspritzvorrichtung in einem sich zwischen den Einlass-und Auslassventilen erstreckenden gemeinsamen Bereich angeordnet sind. Als gemeinsamer Bereich der Einlass- und Auslassventile ist zumindest der von einer gedachten Hüllkurve um diese Ventile umschlossene Bereich zu verstehen. Die Ausführungsbeispiele der Fig. 4 und 8 für den Verbrennungs-motor der D7 zeigen i. V. m. Patentanspruch 1 jeweils einen obengesteuerten Querstromzylinderkopf mit von unterschiedlichen Seiten herangeführten Ein-lass- bzw. Auslasskanälen. Deshalb erstreckt sich der gemeinsame Bereich zwischen den Einlass- und Auslassventilen beim Gegenstand der D7 zentral über die Mittenachse des Zylinders.- 14 -Mit den Hinweisen der D7, bei Direkteinspritzung die Anordnung der Zünd-kerze näher zum Auslassventil hin und die der Einspritzdüse im Bereich resp. nahe des Einlassventils vorzusehen, ist eine zentrale Anordnung dieser Elemente im Bereich Mittenachse des Zylinders resp. in einem Bereich zwi-schen den Einlass- und Auslassventilen für den Fachmann erkennbar und absehbar dann von Vorteil, wenn gleichzeitig auch noch Zündkerze und Kraftstoffeinspritzvorrichtung durch die Zündebene des Zylinderkopfes hin-durch in die Brennkammer hineinragen und das Volumen der Brennkammer vollständig innerhalb des Zylinderkopfes untergebracht bzw. angeordnet ist, da der Fachmann im Sinne einer (außer bei Schichtlademotoren) ange-strebten gleichmäßigen Kraftstoffverteilung im Brennraum einen von der Einspritzdüse ausgehenden Kraftstoffstrahl möglichst zentral in das Brenn-raumvolumen einzubringen versuchen wird. Damit ist dann auch die Lage der Zündkerze näher an dem mindestens einen Auslassventil als die Einspritz-vorrichtung und umgekehrt die Lage der Einspritzvorrichtung näher an dem mindestens einen Einlassventil als die Zündkerze bei Beachtung der vorge-nannten Hinweise in der D7 auch in ihrer relativen Lage zueinander nur nocheine logische Folge.Dies trifft insbesondere dann zu, wenn, was nach dem Wortlaut des gel-tenden Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag vorauszusetzen ist, die Aus-bildung des Motors zumindest für Zwei- aber auch für Mehrventilmotore anwendbar sein soll, was aber auch gemäß der D7, Patentanspruch 1 vorge-sehen ist. Denn bei einem Mehrzylinder-Vierventilmotor werden durch die Anzahl der Ventile, ihre Führungs- und Steuerungselemente sowie durch die Einlass- und Auslasskanäle im Bereich des Zylinderkopfes angrenzend an den Brennraum umfangreich Raum und Flächen beansprucht, so dass sich für den Fachmann zumindest für eine in den Brennraum zu führende Kraftstoffeinspritzung die Anordnung der dafür notwendigen Einspritzdüse in den gemeinsamen Bereich zwischen den Ventilen aufdrängt, der auch für die Zündkerze zumindest als geeigneter, auch für deren (De-) Montage gut - 15 -erreichbarer Platz erkennbar ist. Wie die D5 zeigt, ist eine solche zentrale Anordnung von Kraftstoffeinspritzvorrichtung und Zündkerze über dem Ver-brennungsraum auch für 2-Ventil-Motore bekannt (s. dort Fig. 1 und 3).Zumindest gelangt der Fachmann, ohne erfinderisch tätig werden zu müssen, allein aufgrund seiner Erfahrung bei der Gestaltung von Zylinderköpfen von Mehrzylindermotoren, vom Gegenstand der D7 zu dem des Patentan-spruchs 1 gemäß Hauptantrag.Damit ergibt sich der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptan-trag in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik nach der D7.2.2 Hilfsantrag 1Der Wortlaut des Patentanspruchs 1 des Hilfsantrages 1 und der des Haupt-antrages stimmen überein. Deshalb wird diesbezüglich auf die Ausführungen zum Hauptantrag verwiesen.Deshalb ergibt sich auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 1 in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik nach der D7.2.3 Hilfsantrag B1Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrages B1 ist im Oberbegriff gegenüber dem des Hauptantrages 1 durch die Eingrenzung auf "Benzin betriebene Mehrzylinder-Hubkolben-Verbrennungsmotore" beschränkt. Darüber hinaus ergeben sich im Kennzeichenteil weitere Beschränkungen gegenüber dem Hauptantrag dadurch, dass statt des mindestens einen Einlass- und mindes-tens einen Auslassventils nun innerhalb des Zylinderkopfes zwei Einlass-ventile, die auf der einen Seite der Kurbelwellenmittellinie des Motors mon-- 16 -tiert sind, und zwei Auslassventile angeordnet sind, die auf der Seite der Kur-belwellenmittellinie des Motors montiert sind, welche der von den Ein-lassventilen beanspruchten Seite gegenüberliegt, sowie auch durch die Merk-male, wonach die Zündkerze und die Einspritzvorrichtung innerhalb eines über der Mittenachse des Zylinders angeordneten und sich von der Zünd-ebene des Zylinderkopfes nach oben erstreckenden einzelnen Ansatzes in der Weise montiert sind, dass sich die Achse der Einspritzvorrichtung nahezu parallel zu der Mittenachse des Zylinders erstreckt, und die Brennkammer asymmetrisch ist und ein größeres Volumen in der Nähe der Einlassventile und ein kleineres Volumen in der Nähe der Auslassventile aufweist. Unter gleichzeitiger Tilgung der aufgabenhaften Wirkungsangabe im Oberbegriff, wonach eine gleichmäßige Kraftstoffverteilung in der Brennkammer vorge-sehen ist, geht der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag B1 auf die Patentansprüche 15, 17 und 20 gemäß der beschränkt aufrecht erhal-tenen Fassung bzw. der Ursprungsunterlagen zurück und ist deshalb zuläs-sig.Die in den Oberbegriff aufgenommene Einschränkung, dass der streitpatent-gegenständliche Motor mit Benzin betrieben werden soll, drückt lediglich einen technischen Inhalt aus, den der Fachmann ohnehin bereits im Patent-anspruch 1 gemäß Hauptantrag und Hilfsantrag 1 erkannt hat, weil die dort im Patentanspruch 1 genannte Zündkerze zu dieser Art von Motor und nicht zu einem selbstzündenden Motor gehört, der mit Dieselkraftstoff betrieben wird. Durch den Hinweis in der D7 auf Zündkerzen und Fremdzündung (S. 6, Absatz 1 u. 2, Patentansprüche 8 u.10) erstreckt sich die Offenbarung dieser Druckschrift auch auf Benzin betriebene Motore.Die weitere Beschränkung des Patentanspruchs 1 des Hilfsantrags B1 ge-genüber dem des Hauptantrags betrifft die Anzahl der Ventile für jeden Zy-linder auf je zwei für Einlass und Auslass wogegen der Anspruchswortlaut des Hauptantrages auch jeweils nur ein, aber auch zwei (und mehr) Ventil(e) - 17 -zulässt. Gleichzeitig mit der Beschränkung auf die Anzahl der Ventile wird auch noch deren Anordnung dahin gehend festgelegt, dass, kurz gesagt, die Einlass- und Auslassventile sich gegenüberliegen und dabei zu je einer Seite bezogen auf die Kurbelwellenmittellinie angeordnet sind.Die Anordnung von Einlass- und Auslassventilen zu beiden Seiten der Kur-belwellenmittellinie entspricht der klassischen, dem Fachmann geläufigen Montage von Ventilen bei einem Querstromzylinderkopf mit von unterschiedli-chen Seiten an den Brennraum herangeführten Einlass- bzw. Auslass-kanälen, die insbesondere bei Vierventilmotoren zweckmäßig ist, um die dem Gaswechsel dienenden Kanäle nicht auf einer einzigen Seite des Brennraumes vorsehen zu müssen und gleichzeitig auf je einer Seite des Zylinderkopfes sämtliche Einlass- und auf der gegenüberliegenden Seite davon sämtliche Auslassventile vorteilhaft bedienen zu können.Die D7 zeigt in den Figuren 4 und 8, wie vorstehend im Zusammenhang mit dem Hauptantrag bereits dargelegt, einen Querstromzylinderkopf für einen Zweiventilmotor, jedoch entnimmt der Fachmann dem Hinweis im Patentan-spruch 1 dieser Druckschrift, dass der Brennraum mindestens je ein Einlass-und Auslassventil vorzusehen ist, die Anregung, diese Vorrichtung in Über-einstimmung mit der Ermunterung auf S. 13, Absatz 4, auch als Mehrventil-motor zu gestalten. Übertragen auf einen mit Benzin betriebenen Mehr-zylinder-Hubkolben-Verbrennungsmotor bedeutet dies für den Fachmann in erster Linie vier Ventile pro Zylinder vorzusehen.In der Regel werden Zündkerze und Einspritzvorrichtung in den Zylinderkopf, montiert. Fällt die Wahl auf einen Vierventilzylinderkopf, bei dem der Brenn-raum vollständig im Zylinderkopf vorgesehen ist, müssen Zündkerze und Ein-spritzvorrichtung eine Verbindung zum Brennraum, der über dem Kolben bzw. Zylinder liegt, aufweisen. Ist weiterhin gefordert, dass die Zündkerze und die Einspritzvorrichtung in einem zwischen den Einlass- und Auslassven-- 18 -tilen erstreckenden Bereich angeordnet werden sollen, meint diese Maßgabe bei Berücksichtigung der übrigen Raumbedingungen nichts anderes als, dass die Zündkerze und die Einspritzvorrichtung über der Mittenachse des Zylin-ders zu montieren sind. Dabei, wie bei Zylinderköpfen mit Brennraumvo-lumen dem Fachmann bekannt (s. D5, Fig. 1), diese Montage innerhalb eines über der Mittelachse des Zylinders angeordneten und sich von der Zündebe-ne des Zylinderkopfes nach oben erstreckenden einzelnen Ansatzes vorzu-nehmen, geht nicht über eine einfache bauliche Umsetzung der räumlich von den übrigen Merkmalen vorgegebenen Bedingungen hinaus. Zumindest ist dafür keinerlei erfinderische Tätigkeit erforderlich.Für eine Montage der Einspritzvorrichtung derart, dass deren Achse sich nahezu parallel zu der Mittenachse des Zylinders erstreckt, spricht stark, dass damit ein das Brennraumvolumen sehr symmetrisch füllender Einspritz-strahl für den Kraftstoff möglich wird, zumal dann, wenn beide Achsen keinen großen Abstand zueinander haben und der eingeschlossene Winkel sehr klein ist. Versteht man die dem Streitpatentgegenstand zugrunde gelegte Aufgabe so, dass eine Benetzung der Zylinderwände mit Kraftstoff weitge-hend reduziert werden soll (um einen guten Wirkungsgrad zu erhalten), dann wird sich die parallele Anordnung der Einspritzvorrichtung zur Zylindermitten-achse aufdrängen, da ein gerader, zur Mittenachse parallel eingespritzter Kraftstoffstahl primär das Zentrum des Zylinders füllt und vergleichsweise wenig Kraftstoff zu dessen Wand gelangt.Auch beim Gegenstand der D7 ist die Brennkammer asymmetrisch ausgebil-det und weist ein größeres Volumen in der Nähe des Einlassventils und ein kleineres Volumen in der Nähe des Auslassventils auf, was die Fig. 8 u. 9 durch die muldenförmige Vertiefung im Zylinderkopf im Bereich des Einlass-ventils 3, 3" zeigen.- 19 -Damit beruht auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag B1 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. 2.4 Hilfsantrag B2Der Wortlaut des Patentanspruchs 1 des Hilfsantrages B2 und der des Hilfs-antrages B1 stimmen überein. Deshalb wird diesbezüglich auf die Ausführun-gen zum Hilfsantrag B1 verwiesen.Somit ergibt sich auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfs-antrag B2 in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik nach der D7.2.5 Hilfsantrag B3Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrages B3 ist gegenüber dem des Hilfsan-trages B1 weiter darauf beschränkt, dass zusätzlich die Einlass- und Auslass-ventile innerhalb des Zylinderkopfes so angeordnet sind, dass der zwischen der Ebene der Auslassventile und der Mittenachse des Zylinders einge-schlossene Winkel größer als der zwischen der Ebene der Einlassventile und der Mittenachse des Zylinders eingeschlossene Winkel ist. Unter gleich-zeitiger Tilgung der aufgabenhaften Wirkungsangabe im Oberbegriff, wonach eine gleichmäßige Kraftstoffverteilung in der Brennkammer vorgesehen ist, geht der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag B3 auf die Patentansprüche 15, 17, 18 und 20 gemäß der beschränkt aufrecht erhalte-nen Fassung bzw. der Ursprungsunterlagen zurück und ist deshalb zulässig.Auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag B3 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.Die im Hilfsantrag B1 bereits benannte asymmetrische Ausbildung der Brenn-kammer mit einem größeren Volumen in der Nähe der Einlassventile und ei-- 20 -nem kleineren Volumen in der Nähe des Auslassventile ist bei winkeliger Stellung dieser Ventile zueinander, wie sie im Prinzip aus der D7 bekannt ist, konstruktiv einfach dadurch herzustellen, dass der zwischen der Ebene der Auslassventile und der Mittenachse des Zylinders eingeschlossene Winkel größer als der zwischen der Ebene der Einlassventile und der Mittenachse des Zylinders eingeschlossene Winkel gewählt wird. Auch wenn beim Gegen-stand der D7 die asymmetrische Brennkammerausbildung durch eine Mulde erzielt wird, so ist für den Fachmann bei im Prinzip winkliger Stellung der Ventile zueinander bzw. zur Mittenachse des Zylinders klar, dass das Volu-men im Bereich von Einlassventilen u. a. durch die Wahl des betreffenden Ventilwinkels bestimmt wird und eine Vergrößerung des Winkels dort auch zu einem größeren Volumen führt. Für diese einfache zweckdienliche Bemes-sung ist jedenfalls keinerlei erfinderische Tätigkeit erforderlich.Deshalb ergibt sich auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag B3 in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik.2.6 Hilfsantrag B4Der Wortlaut des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 ist gegenüber dem des Hilfsantrags B3 dahin gehend verändert, dass die im erteilten Patent-anspruch 1 genannte aufgabenhafte Wirkungsangabe, wonach eine gleich-mäßige Kraftstoffverteilung in der Brennkammer vorgesehen ist, zwar im Oberbegriff getilgt, nun aber in wörtlicher Übereinstimmung mit der Beschrei-bung, Streitpatentschrift, Sp. 4, Z. 10 bis 13, in den Kennzeichenteil aufge-nommen wurde. Da diese Angabe ebenso wie im Oberbegriff auch an dieser Stelle nicht zu einem gegenständlichen Merkmal wird, sondern lediglich eine gegenüber den übrigen gegenständlichen Merkmalen entbehrliche Wirkungs-angabe bei sonst unverändertem Gegenstand darstellt, ist zwar der Hilfsan-trag B4 zumindest bezogen auf den Patentanspruch 1 zulässig, fügt aber - 21 -dem Gegenstand dieses Patentanspruchs kein weiteres, gegenüber dem des Hilfsantrages B3 einschränkendes Merkmal hinzu.Deshalb wird zum Hilfsantrag B4 auf die vorstehenden Ausführungen zum Hilfsantrag B3 verwiesen.Somit ergibt sich auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfs-antrag B4 in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik.3. Da mit dem Hauptantrag und den Hilfsanträgen 1 sowie B1 bis B4 jeweils durch den jeweiligen Patentanspruch 1 ein nicht patentfähiger Gegenstand beansprucht wird und über die Anträge jeweils nur ganzheitlich entschieden werden kann, führen sämtliche Anträge nicht zum Erfolg. Bei dieser Sachlage war der Beschluss der Patentabteilung 1.13 des DPMA aufzuheben und das Patent zu widerrufen.Harrer Friehe Hilber SchlenkHu
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