BPatG 15408.05BUNDESPATENTGERICHT7 W (pat) 376/05_______________(Aktenzeichen)Verkündet am26. November 2008…B E S C H L U S SIn der Einspruchssachebetreffend das Patent 102 56 896…- 2 -…hat der 7. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. November 2008 unter Mitwirkung des Vor-sitzenden Richters Dipl.-Ing. Tödte sowie der Richter Starein, Dipl.-Ing. Hilber und Dipl.-Ing. Schlenkbeschlossen:Das Patent wird widerrufen.G r ü n d eI.Gegen das Patent 102 56 896 mit der BezeichnungZylinderkopfdichtung,dessen Erteilung am 30. Juni 2005 veröffentlicht worden ist, hat dieE… AG in D…am 17. September 2005 Einspruch erhoben.Sie macht geltend, dass der Gegenstand des Streitpatents gegenüber dem Stand der Technik nicht patentfähig sei.- 3 -Zum Stand der Technik hat die Einsprechende neben der schon im Prüfungs-verfahren berücksichtigten DruckschriftDE 195 39 245 A1 (E2)u. a. die Druckschriften:DE 42 05 824 A1 (E4)EP 0 816 724 A1 (E7)sowieGROSCH, Peter, LUDWIG, Josef, Neue Mehrlagen-Metall-Zylin-derkopfdichtungen, in: MTZ Motortechnische Zeitschrift 55, (1994), S. 62-64 (E1)benannt.Die Einsprechende beantragt,das Patent 102 56 896 zu widerrufen.Die Patentinhaberin beantragt,das Patent in vollem Umfang,hilfsweise mit den Patentansprüchen 1 bis 8 gemäß Hilfsantrag 1,weiter hilfsweise, mit den Patentansprüchen 1 bis 7 gemäß Hilfs-antrag 2, jeweils mit der Beschreibung und 4 Blatt Zeichnungen (Figuren 1 bis 5) gemäß Patentschrift beschränkt aufrecht zu er-halten.- 4 -Die Patentansprüche 1 nach Hauptantrag und Hilfsanträgen 1 und 2 haben folgen-de Fassung:HauptantragZylinderkopfdichtung für einen Zylinder eines Motors, wobei der Zylinder mit einer einen Überstand aufweisenden Zylinderlauf-buchse versehen ist, mit einem Trägerblech, dadurch gekenn-zeichnet, dass auf dem Trägerblech (1) eine Federlage (5) an-geordnet ist, die eine Dichtsicke (10) aufweist, dass das Trä-gerblech mit einer Kröpfung versehen ist, die im Bereich des Überstandes (6) der Zylinderlaufbuchse ausgebildet ist und dass Kröpfung und Überstand einen Stopper für die Dichtsicke (10) im eingebauten Zustand der Dichtung bilden, dessen Höhe sich aus der Höhe der Kröpfung und der Höhe des Überstandes (6) ergibt, wobei die Kröpfung im Trägerblech (1) Bestandteil einer Doppelsicke (13) ist, die sich vom Bereich des Überstan-des (6) in Richtung des Zylinders erstreckt, wobei die Kröpfung sich außerhalb des Überstandes der Zylinderlaufbuchse befin-det und in Richtung des Motorblocks weist, und dass an der Außenkontur und/oder den Lochkonturen (8) des Trägerblechs (1) Elastomerdichtungen (14), (15) angespritzt sind.Hilfsantrag 1Zweilagige Zylinderkopfdichtung für einen Zylinder eines Mo-tors, wobei der Zylinder mit einer einen Überstand aufweisen-den Zylinderlaufbuchse versehen ist, mit einem Trägerblech, wobei auf dem Trägerblech (1) eine Federlage (5) angeordnet ist, die eine Dichtsicke (10) aufweist, wobei das Trägerblech mit einer Kröpfung versehen ist, die im eingebauten Zustand im - 5 -Bereich des Überstandes (6) der Zylinderlaufbuchse ausgebil-det ist und wobei Kröpfung und Überstand einen Stopper für die Dichtsicke (10) im eingebauten Zustand der Dichtung bilden, dessen Höhe sich aus der Höhe der Kröpfung und der Höhe des Überstandes (6) ergibt, wobei die Kröpfung im Trägerblech (1) Bestandteil einer Doppelsicke (13) ist, die sich vom Bereich des Überstandes (6) in Richtung des Zylinders erstreckt, wobei die Kröpfung sich außerhalb des Überstandes der Zylinderlauf-buchse befindet und vom Zylinder in Richtung zum Motorblock gesehen in Richtung des Motorblocks weist, und wobei an der Außenkontur und/oder Lochkonturen (8) für Kühlmittel, Ölleitun-gen und/oder Schraubenlöcher des Trägerblechs (1) Elastomer-dichtungen (14), (15) angespritzt sind.Hilfsantrag 2Zweilagige Zylinderkopfdichtung für einen einzelnen Zylinder eines Motors, wobei der Zylinder mit einer einen Überstand auf-weisenden Zylinderlaufbuchse versehen ist, mit einem Träger-blech, wobei auf dem Trägerblech (1) eine Federlage (5) ange-ordnet ist, die eine Dichtsicke (10) aufweist, wobei das Träger-blech mit einer Kröpfung versehen ist, die im eingebauten Zu-stand im Bereich des Überstandes (6) der Zylinderlaufbuchse ausgebildet ist und wobei Kröpfung und Überstand einen Stopper für die Dichtsicke (10) im eingebauten Zustand der Dichtung bilden, dessen Höhe sich aus der Höhe der Kröpfung und der Höhe des Überstandes (6) ergibt, wobei die Kröpfung im Trägerblech (1) Bestandteil einer Doppelsicke (13) ist, die sich vom Bereich des Überstandes (6) in Richtung des Zylin-ders erstreckt, wobei die Kröpfung sich außerhalb des Über-standes der Zylinderlaufbuchse befindet und vom Zylinder in - 6 -Richtung zum Motorblock gesehen in Richtung des Motorblocks weist, und wobei an der Außenkontur und/oder Lochkonturen (8) für Kühlmittel, Ölleitungen und/oder Schraubenlöcher des Trägerblechs (1) Elastomerdichtungen (14), (15) angespritzt sind, wobei im Schraubenbereich das Trägerblech (1) im Be-reich der Zylinderlaufbuchse verjüngt ist.Die Patentansprüche 2 bis 8 des Haupt- und Hilfsantrages 1 sowie die Patentan-sprüche 2 bis 7 des Hilfsantrages 2 sind auf die weitere Ausgestaltung des Ge-genstandes nach den jeweils übergeordneten Patentansprüchen 1 gerichtet. Hier-zu und bezogen auf weitere Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.Es ist nach Abs. [0005] der Streitpatentschrift Aufgabe der Erfindung, eine Zylin-derkopfdichtung für einen sogenannten Buchsenmotor zu schaffen, die eine siche-re Abdichtung gegen den Ausfall von Brenngasen gewährleistet, wobei zusätzlich Eingrabungen vermieden bzw. verringert werden sollen.Im vorausgegangenen Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Mar-kenamt war die DruckschriftEP 0 939 256 A1 (E8)berücksichtigt worden.- 7 -II.1. Über den Einspruch ist gemäß § 147 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 PatG durch den Be-schwerdesenat des Bundespatentgerichts zu entscheiden.2. Der frist- und formgerecht erhobene Einspruch ist zulässig. Er ist auch be-gründet.3. Der Gegenstand des angefochtenen Patents stellt gemäß den Fassungen nach Haupt- wie auch nach Hilfsanträgen 1 und 2 keine patentfähige Erfin-dung dar, da er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.Der zuständige Fachmann ist ein Diplom-Ingenieur mit langjähriger Erfah-rung bei der Entwicklung von mehrlagigen Zylinderkopfdichtungen.3.1 Zum HauptantragDer Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag ist in den Ursprungsunterlagen erkennbar dargestellt. Das Merkmal, wonach die Kröpfung sich außerhalb des Überstandes der Zylinderlaufbuchse befindet und in Richtung des Motorblocks weist, steht in Übereinstimmung mit der Zeichnung, Fig. 2 bis 5 der Ursprungsunterlagen, die jeweils einen Quer-schnitt durch die Zylinderkopfdichtung und deren Einzelheiten zeigen. DieLage und Orientierung der Kröpfung gehören mit dazu.Der Gegenstand nach Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag ist zwar neu, er beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.Die Druckschrift DE 195 39 245 A1 (E2) offenbart insbesondere durch die Fi-guren 2 bis 4 sowie 7 in Übereinstimmung mit dem Streitpatent eine Zylinder-kopfdichtung für einen Zylinder eines Motors, wobei der Zylinder mit einer ei-- 8 -nen Überstand (10) aufweisenden Zylinderlaufbuchse (6) versehen ist, mit einem Trägerblech (Distanzlage 11), wobei auf dem Trägerblech 11 eine Fe-derlage (Dichtungslage 1) angeordnet ist, die eine Dichtsicke (Sicke 4) auf-weist, wobei das Trägerblech 1 mit einer Kröpfung 7 versehen ist, die im ein-gebauten Zustand im Bereich des Überstandes 10 der Zylinderlaufbuchse 6 ausgebildet ist und wobei Kröpfung 7 und Überstand einen Stopper für die Dichtsicke 4 im eingebauten Zustand der Dichtung bilden, dessen Höhe sich aus der Höhe der Kröpfung 7 und der Höhe des Überstandes 10 ergibt, wo-bei die Kröpfung 7 sich außerhalb des Überstandes 10 der Zylinderlaufbuch-se 6 befindet und in Richtung des Motorblocks 3 weist.Zu dieser Erkenntnis gelangt der Fachmann durch die Angaben in der Be-schreibung der E2, Sp. 1, Z. 39 und 40, die ihn i. V. m. Sp. 1, Z. 3 bis 11 auf ein Dichtungssystem zur Abdichtung eines Spaltes zwischen Zylinderkopf und -Block einer Brennkraftmaschine, also auf eine Zylinderkopfdichtung für einen Zylinder eines Motors, mit einem Überstand der Zylinderlaufbuchse hinweisen, bei dem sowohl der Überstand der Zylinderlaufbuchse als auch die Kröpfung im Trägerblech als Stopper für Sicken genutzt wird. Der Fach-mann entnimmt der E2 somit eine Zylinderkopfdichtung mit einem gekröpften Trägerblech, bei dem im Bereich des Zylinderlaufbuchsenüberstandes aus Überstand und Trägerblech ein Stopper für die gesickte Federlage ausgebil-det wird und bei der vom Zylinder in Richtung zum Motorblock 3 gesehen die Kröpfung 7 in Richtung des Motorblocks 3 weist.Der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 unterscheidet sich von dem der E2 dadurch, dass die Kröpfung im Trägerblech Bestandteil einer Doppel-sicke ist, die sich vom Bereich des Überstandes in Richtung des Zylinders er-streckt, während beim Gegenstand der E2 der gekröpfte Bereich des Trä-gerblechs plan auf dem Überstand der Zylinderlaufbuchse aufliegt. Dem Abs. [0009] der Streitpatentschrift ist zu entnehmen, dass die Doppelsicke einen - 9 -Teil der Anpassung an die Bauteile sowie eine Vorabdichtung der Brenngase übernimmt.Weiter unterscheidet sich der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 von dem der E2 dadurch, dass an der Außenkontur und/oder Lochkonturen für Kühlmittel, Ölleitungen und/oder Schraubenlöcher des Trägerblechs Elas-tomerdichtungen angespritzt sein sollen. In der E2 sind solche Elastomer-dichtungen nicht dargestellt.Dass das Dichtungsverhalten der Zylinderkopfdichtung der E2 verbessungs-würdig ist, geht aus der EP 0 939 256 A1 (E8) hervor (Abs. [0007]). Diese ebenfalls von der Patentinhaberin des Streitpatents vorgenommene Anmel-dung legt dar, dass der Buchsenüberstand beim Gegenstand der E2 zur Ab-stützung der Sicken dient, wobei sich eine problematische Gesamtabdich-tung am Laufbuchsenbund ergebe, da flach aufeinander liegende Stahlble-che weder plastisch noch elastisch verformbar seien und somit durch thermi-sche oder mechanische Belastung des Gesamtsystems entstehende Kanäle schlecht abgedichtet werden könnten.Zur Überwindung dieser der Streitpatentsaufgabe verwandten Problematik entnimmt der Fachmann der E8 eine Zylinderkopfdichtung für einen Zylinder eines Motors, dessen Zylinder mit einer einen Überstand aufweisenden Zylin-derlaufbuchse versehen ist, die in Übereinstimmung mit dem Streitpatentge-genstand folgende Merkmale aufweist:ein Trägerblech (Distanzlage 29), wobei auf dem Trägerblech 29 eine Fe-derlage (Deckblech 17) angeordnet ist, die eine Dichtsicke (Vollsicke 20) auf-weist, dass das Trägerblech 29 mit einer Kröpfung (Vorstand u1, vergl. Pa-tentanspruch 2) versehen ist, die im Bereich des Überstandes (Buchsen-vorstand b) der Zylinderlaufbuchse (7) ausgebildet ist und dass Kröpfung u1 und Überstand b einen Stopper für die Dichtsicke 20 im eingebauten Zustand der Dichtung bilden, dessen Höhe sich aus der Höhe der Kröpfung und der - 10 -Höhe des Überstandes ergibt, wobei die Kröpfung im Trägerblech 29 Be-standteil einer Doppelsicke (Sicken 33 mit den Scheitelflächen 34, vergl. An-spruch 10) ist, die sich vom Bereich des Überstandes in Richtung des Zylin-ders erstreckt.Dass die Zylinderkopfdichtung der E8 ein Trägerblech mit einer Kröpfung im Sinne eines Mittellinienversatzes des Trägerbleches im Bereich des Zylinder-laufbuchsenüberstandes darstellt, zeigen deren Figuren 2 bis 5. Dort ist er-kennbar, dass die Scheitelflächen der Doppelsicken 33, die brennraumnah und dem Zylinderkopf zugewandt sind, (neben einer Verdickung, Fig. 2 und 4) mit einem Höhenversatz gegenüber dem Trägerblech 29 im Bereich des Motorblocks 3 ausgebildet sind. Dadurch entsteht eine Kröpfung im Träger-blech 29 im Bereich des Buchsenüberstands, wobei die Kröpfung gleichzeitig Bestandteil der Doppelsicke ist, da die Kröpfung mit dem Maß u1 im Bereich der Doppelsicken 33 ausgebildet ist.Auch beim Gegenstand der E8 bilden analog zu der Darstellung in der Fig. 5 des Streitpatents Kröpfung u1 und Überstand b einen Stopper für die Dicht-sicke 20 im eingebauten Zustand der Dichtung, da beide Vorrichtungsteile den Verformungsweg der Sicke 20 in der Federlage 17 bei der Montage des Zylinderkopfes begrenzen, damit die Sicke nicht plattgedrückt wird. Die Höhe des Stoppers der E8 setzt sich dabei zusammen aus der Höhe der Kröpfung und der Höhe des Überstandes, was durch die Angaben des Abs. [0037] un-terstrichen wird.Damit entnimmt der Fachmann der E8 die Anregung, dass bei einer Zylin-derkopfdichtung für einen Zylinder eines Motors, dessen Zylinder einen Zylin-derlaufbuchsenüberstand aufweist, dann eine verbesserte Dichtung im Überstandsbereich der Laufbuchse eintritt, wenn in diesem Bereich Linien-pressungen wirksam werden, was sich aus der E8 insbesondere aus den An-gaben im Patentanspruch 10 und den Abs. [0016] und [0037] ergibt, in dem - 11 -den Sicken 33 neben den Stoppereigenschaften zusätzlich elastische Eigen-schaften zuerkannt werden, die Sicken also erkennbar der Aufgabe der An-passung an die Bauteile und der Dichtung bei dynamischer Belastung die-nen.Der zuständige Fachmann wird bei Dichtungsproblemen aufgrund hoher dy-namischer Belastung die aus der E8 bekannten Maßnahmen aufgreifen und auf den Gegenstand der E2, die eine in Hinblick auf die Dauerschwingfestig-keit einer Zylinderkopfdichtung schon vorteilhafte Lage der Kröpfung 7 des Trägerblechs 11, nämlich außerhalb des Überstandes der Zylinderlaufbuchse und in Richtung des Motorblocks weisend, übertragen und deshalb in dem betreffenden Bereich eine Doppelsicke vorsehen.Das dann noch im Patentanspruch 1 verbleibende Merkmal, wonach an der Außenkontur und/oder den Lochkonturen des Trägerblechs Elastomerdich-tungen angespritzt sind, stellt zumindest für die Alternative angespritzte Au-ßenkonturelastomerdichtungen eine Aggregation dar, da mit diesem Merkmal erkennbar eine zusätzliche Aufgabe mit einem separat zu den übrigen Lö-sungsmerkmalen vorliegender Lösungsansatz für die zylindernahe Abdich-tung gegenüber heißen Brennraumgasen verfolgt wird, was in der Beschrei-bung, Abs. [0014] der Streitpatentschrift als zusätzliche Nebenabdichtung zu-treffend bezeichnet wird. Solche angespritzten Außenkonturabdichtungen sind aber bei Zylinderkopfdichtungen, z. B. aus der DE 42 05 824 A1 (E4) allgemein bekannt (Sp. 7, Z. 30 bis 38, Fig. 1 u. 2).Damit gelangt der Fachmann ohne erfinderische Tätigkeit zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag.- 12 -3.2 Zum Hilfsantrag 1Die Zylinderkopfdichtung des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 1 ist ge-genüber der des Hauptantrages darauf beschränkt, dass der Gegenstand eine zweilagige Zylinderkopfdichtung für einen einzelnen Zylinder betrifft so-wie weiter darauf beschränkt, dass das Trägerblech mit einer Kröpfung ver-sehen ist, die im eingebauten Zustand im Bereich des Überstandes der Zy-linderlaufbuchse ausgebildet ist und dass die Kröpfung sich außerhalb des Überstandes der Zylinderlaufbuchse befindet und vom Zylinder in Richtung zum Motorblock gesehen in Richtung des Motorblocks weist.Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 1 ist zulässig. Seine Merkmale sind in den Ursprungsunterlagen beschrieben, in deren Figuren 1 und 2 ausreichend erkennbar und damit dort offenbart.Auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Zwar gibt es im druckschriftlich vorliegen-den Stand der Technik kein Vorbild für eine zweilagige Zylinderkopfdichtung, die aus einem Trägerblech und einer Federlage besteht und für einen Motor mit Zylinderüberstand vorgesehen ist. Jedoch zeigt die E2, Fig. 1 eine zwei-lagige Zylinderkopfdichtung für den betreffenden Anwendungsfall mit zwei Federlagen und Fig. 3 dieser Druckschrift eine Mehrlagendichtung, die zu-mindest im Bereich des Zylinderlaufbuchsenüberstandes aus einem Träger-blech 29 und einer Federlage besteht und damit dort zweilagig ausgebildet ist. Darüber hinaus wird der zuständige Fachmann im Sinne einer kostenopti-mierten Lösung stets darauf bedacht sein, die notwendige Dichtungsaufgabe mit einer möglichst geringen Anzahl an Dichtlagen zu lösen. Es wurde auch nicht bestritten, dass es bereits zweilagige Zylinderkopfdichtungen gibt.Wie schon im Zusammenhang mit dem Hauptantrag dargelegt wurde, zeigt die E2 in den Fig. 2 bis 4 und 7 eine Zylinderkopfdichtung, deren Trägerblech - 13 -11 mit einer Kröpfung 7 versehen ist, die im eingebauten Zustand im Bereich des Überstandes 10 der Zylinderlaufbuchse 6 ausgebildet ist, wobei die Kröpfung 7 sich außerhalb des Überstandes 10 der Zylinderlaufbuchse 6 be-findet und vom Zylinder in Richtung zum Motorblock 3 gesehen in Richtung des Motorblocks 3 weist.Eine erfinderische Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der o. g. Druckschrif-ten für die Gestaltung einer Zylinderkopfdichtung mit den im Patentan-spruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 genannten Merkmalen nicht erforderlich.3.3 Zum Hilfsantrag 2Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 2 ist gegenüber dem des Hilfsan-trags 1 weiter darauf beschränkt, dass die zweilagige Zylinderkopfdichtung für einen einzelnen Zylinder vorgesehen ist und dass im Schraubenbereich das Trägerblech (1) im Bereich der Zylinderlaufbuchse verjüngt ist.Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 2 ist zulässig. Auch die zusätzlich be-schränkenden Merkmale sind in den Ursprungsunterlagen, Fig. 1, S. 4, Abs. 3 sowie Patentanspruch 9 dargelegt und damit dort offenbart.Auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Die Druckschriften E2 und E8 gehen in ihren Ausführungsbeispielen nicht auf Zylinderkopfdichtungen für einzelne Zylinder ein. Zumindest die E2 ist jedoch in ihrer Lehre nicht auf eine Zylinderkopfdichtung für einen Motorblock mit mehr als einem Zylinder beschränkt und somit auf jegliche mit einem Zylin-derüberstand behaftete Motoren und deren Dichtungsprobleme im Zylinder-kopfbereich zu verstehen. Einzylindermotore und deren Zylinderkopfdichtun-- 14 -gen sind deshalb als von der E2 miterfasster Problem- und Anwendungsbe-reich zu lesen.Die Schraubenbereichsverjüngung im Trägerblech ist auf eine gleichmäßige Flächenpressung der Zylinderkopfdichtung über den Umfang der Zylinder-überstandes gerichtet. Eine solche Maßnahme wird vom Fachmann gezielt als Schwächung im Bereich der Zylinderkopfschrauben vorgesehen, wenn er feststellt, dass die Schrauben in ihrem unmittelbaren Umfeld durch ihren Druck eine zu hohe Verformung bis zum Plattdrücken der angrenzenden Sicken in der Zylinderkopfdichtung entwickeln und damit einen schädlichen Einfluß auf eine dauerhaft zuverlässige Abdichtung besitzen oder aber die Pressung zwischen den Schrauben nicht ausreichend ist, so dass die Bie-gefestigkeit und das Biegeverhalten der Dichtung an die tatsächlichen An-druckverhältnisse am Zylinder angepasst werden muss. Die Druckschrift E1, Bild 6 auf S. 64 zeigt ein solches Pressungsverteilungsbild. Ein gleichmäßi-ger Anpreßdruck der Dichtung ist mit einer Erhöhung der Anzahl von um die Bohrung angeordneten Schrauben zu erzielen oder, wenn dieser Weg nicht beschritten wird, mit einer der Pressungsverteilung folgenden Materialschwä-chung an der Dichtung durch eine Materialverjüngung im Bereich hoher Pressung, wie es bezogen auf einen Motor mit Zylinderbuchsenüberstand im Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 sinngemäß zum Ausdruck kommt. Beide Methoden sind dem Fachmann aus seiner täglichen Praxis bekannt. Er wendet sie bei Bedarf und in Abhängigkeit der konstruktiven Randbedingun-gen an. Eine erfinderische Tätigkeit ist dazu nicht erforderlich.Damit gelangt der Fachmann ohne erfinderische Tätigkeit zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 2.3.4 Dass in den Patentansprüchen 2 bis 8 nach Haupt- und Hilfsantrag 1 oder Patentansprüchen 2 bis 7 nach Hilfsantrag 2 noch Merkmale von patentbe-- 15 -gründender Bedeutung enthalten sind, hat die Patentinhaberin nicht geltend gemacht und ist für den Senat auch nicht erkennbar.Bei dieser Sachlage war das Patent zu widerrufen.Tödte Starein Hilber SchlenkHu
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