BUNDESPATENTGERICHT 7 W (pat) 38/00 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 29. November 2000 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 197 44 226.9-24 … hat der 7. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 29. November 2000 unter Mitwirkung des Vor-sitzenden Richters Dr.-Ing. Schnegg sowie der Richter Eberhard, Dipl.-Ing. Köhn und Dr.-Ing. Pösentrup BPatG 154 6.70 - 2 - beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. G r ü n d e I. Die Patentanmeldung 197 44 226.9-24 ist am 7. Oktober 1997 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen. Nach einem ersten negativen Prüfungsbe-scheid hat die Anmelderin mit Schriftsatz vom 15. Oktober 1998 neue Patentan-sprüche 1 bis 5 vorgelegt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat durch Be-schluß der Prüfungsstelle für Klasse C 21 D vom 19. Januar 1999 die Anmeldung mit der Begründung zurückgewiesen, daß der Gegenstand des Patentanspruchs 1 vom 15. Oktober 1998 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind zum Stand der Technik die US-Patentschrift 5 562 786 und H. Schumann, Metallographie, 8. Auflage, Leipzig 1974, Seiten 399, 414 und 415 berücksichtigt worden. Gegen den vorgenannten Beschluß hat die Anmelderin Beschwerde eingelegt. Sie hat in der mündlichen Verhandlung fünf neue Patentansprüche vorgelegt und ver-tritt die Auffassung, daß der Anmeldungsgegenstand eine patentfähige Erfindung darstelle. - 3 - Die Anmelderin hat beantragt, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent zu erteilen mit den in der mündlichen Verhandlung überreichten Patentansprüchen 1 bis 5. Der Patentanspruch 1 lautet: "Verfahren zum Herstellen eines Ritzels aus Sinterstahlpul-ver mit Bund und Verzahnung, bei dem das Sinterstahlpulver zu einem Sinterteil gesintert wird und eine Oberfläche aus martensitischem Gefüge zumindest im Bereich des Bundes aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Sinterteil nach dem Sintern im Sinterofen auf eine erste Temperatur ober-halb einer ersten Umwandlungstemperatur (Ar 3) normal ab-gekühlt wird und danach eine beschleunigte Abkühlung auf eine weitere Temperatur oberhalb oder unterhalb einer zwei-ten Umwandlungstemperatur (Ms), bei der die Marten-sitbildung beginnt, mit einer Abkühlungszeit
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