Avis juridique important
81/1028/EWG: Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,PAR- Lock-in amplifier, model 5203, with tuned amplifier option, model 5203/98" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
Amtsblatt Nr. L 367 vom 23/12/1981 S. 0046 - 0046
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 4. Dezember 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät "PAR-Lock-in amplifier, model 5203, with tuned amplifier option, model 5203/98" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (81/1028/EWG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2),
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Italien hat mit Schreiben an die Kommission vom 27. Mai 1981 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "PAR-Lock-in amplifier, model 5203, with tuned amplifier option, model 5203/98", das zur Analyse von Spurenmetallen verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.
Am 18. November 1981 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.
Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um einen mit einem Vorverstärker ausgestatteten Verstärker handelt. Aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale wie seiner Präzision sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen.
Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt. Dies gilt für Geräte, die von der Firma Brookdeal Electronics Ltd., Doncaster House, Doncaster Road, Bracknell Berks RG124 PG/U.K. hergestellt werden -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Das Gerät "PAR-Lock-in amplifier, model 5203, with tuned amplifier option, model 5203/98", das Gegenstand des Antrags Italiens vom 27. Mai 1981 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 4. Dezember 1981
Für die Kommission
Karl-Heinz NARJES
Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32.
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