Avis juridique important
81/972/EWG: Empfehlung des Rates vom 3. Dezember 1981 über die Wiederverwendung von Altpapier und die Verwendung von Recyclingpapier
Amtsblatt Nr. L 355 vom 10/12/1981 S. 0056 - 0057
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 3 S. 0083
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 3 S. 0083
EMPFEHLUNG DES RATES vom 3. Dezember 1981 über die Wiederverwendung von Altpapier und die Verwendung von Recyclingpapier (81/972/EWG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,
nach Kenntnisnahme von dem Empfehlungsentwurf der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
Nach der Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Mai 1977 zur Fortschreibung und Durchführung der Umweltpolitik und des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz (3) erstrecken sich die Arbeiten über Abfälle vordringlich unter anderem auf Papierabfälle.
Nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (4) treffen die Mitgliedstaaten die geeigneten Maßnahmen, um die Einschränkung der Abfallbildung, die Verwertung und Umwandlung von Abfällen, die Gewinnung von Rohstoffen und gegebenenfalls von Energie aus Abfällen sowie alle anderen Verfahren zur Wiederverwendung von Abfällen zu fördern.
Papierabfälle stellen einen erheblichen Anteil am Hausmüll und sind auf selektiver Grundlage als Sekundärrohstoff für die Herstellung bestimmter Papier- und Pappeerzeugnisse technisch verwertbar.
Der gegenwärtige Fehlbedarf der Gemeinschaft an Rohstoffen zur Herstellung von Papier und Pappe muß durch Einfuhr aus Drittländern ausgeglichen werden, und zwar sowohl von Zellstoff als auch von Papier und Papiererzeugnissen, wobei letztere hauptsächlich aus frischen Fasern hergestellt werden.
Aspekte der Kosten/Nutzen-Verhältnisse der Abfallverwertung bei der Papier- und Pappeherstellung einschließlich der Schwankungen der Altpapierpreise, Kosten für das Sammeln und Sortieren von Papier- und Pappeabfällen und mögliche Einsparungen bei den Kosten der Abfallbeseitigung sollten berücksichtigt werden.
Der Einsatz von Altpapier anstelle von Zellstoff bzw. Holzschliff bei der Erzeugung von Papier- und Pappeprodukten ermöglicht wesentliche Einsparungen an Energie und Frischwasser, geringere Abwässerbelastung und Luftverunreinigung und trägt zu einer Entlastung der Abfallbeseitigung bei -
EMPFIEHLT
den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen, Politiken zu formulieren und durchzuführen, mit denen auf die Verwendung von Recyclingpapier und -pappe hingewirkt wird ; insbesondere sollten sie i) die Verwendung von Recyclingpapier und -pappe bzw. wiederverwendbarem Altpapier und wiederverwendbarer Altpappe insbesondere in den Gemeinschaftsinstitutionen und staatlichen Verwaltungen, öffentlichen Gremien und amtlichen Stellen unterstützen, die beispielgebend sein können;
ii) sich soweit wie möglich für die Verwendung von Recyclingpapier und -pappe, die einen hohen Anteil an gemischtem Altpapier enthalten, einsetzen;
iii) unter Berücksichtigung der neuesten technischen Fortschritte die bestehenden Anforderungen für Papier- und Pappeerzeugnisse neu überprüfen, die die Wiederverwendung von Altpapier und die Verwendung von Recyclingpapier und -pappe verhindern, sofern die Erzeugnisse nicht verwendungsspezifische Anforderungen erfuellen müssen;
iv) Programme zur Aufklärung der Verbraucher und Hersteller durchführen, damit Papier- und Pappeerzeugnisse aus Recyclingpapier und -pappe verstärkt verwendet werden; (1) ABl. Nr. C 28 vom 9.2.1981, S. 66. (2) ABl. Nr. C 331 vom 17.2.1980, S. 27. (3) ABl. Nr. C 139 vom 13.6.1977, S. 1. (4) ABl. Nr. L 194 vom 25.7.1975, S. 39.
v) Verwertungsmöglichkeiten für Altpapier in anderen Bereichen als der Papier- und Pappeherstellung suchen und unterstützen;
vi) sich für die Verwendung von Erzeugnissen (Tinte, Leim usw.) einsetzen, die einer späteren Verwertung von Altpapier und -pappe nicht im Wege stehen.
Geschehen zu Brüssel am 3. Dezember 1981.
Im Namen des Rates
Der Präsident
T. KING
Top