Avis juridique important
81/982/EWG: Entscheidung der Kommission vom 19. November 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Hewlett Packard-Network Analyzer, model 8410 B, with Harmonic Frequency Converter, model 8411 A, Polar Display, model 8414 A and Reflection/Transmission Test Unit, model 8743 A" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
Amtsblatt Nr. L 361 vom 16/12/1981 S. 0022 - 0022
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 19. November 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät "Hewlett Packard-Network Analyzer, model 8410 B, with Harmonic Frequency Converter, model 8411 A, Polar Display, model 8414 A and Reflection/Transmission Test Unit, model 8743 A" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (81/982/EWG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2),
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 14. Mai 1981 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Hewlett Packard-Network Analyzer, model 8410 B, with Harmonic Frequency Converter, model 8411 A, Polar Display, model 8414 A and Reflection/Transmission Test Unit, model 8743 A", das zur Entwicklung eines Submm-Heterodyn-Empfängers zur Erforschung der Submm-Strahlung astronomischer Objekte und insbesondere zur Messung der ZF-Impedanz eines quasi-optischen Mischers bei verschiedenen Frequenzen verwendet werden soll, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.
Am 30. Oktober 1981 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.
Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Analysegerät handelt. Es besitzt nicht die objektiven Merkmale eines für die wissenschaftliche Forschung besonders geeigneten Geräts ; ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung nichtwissenschaftlicher Arbeiten verwendet.
Die Verwendung, die das Gerät in diesem speziellen Fall findet, allein kann ihm nicht den Charakter eines wissenschaftlichen Geräts verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden ; es ist daher nicht gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Das Gerät "Hewlett Packard-Network Analyzer, model 8410 B, with Harmonic Frequency Converter, model 8411 A, Polar Display, model 8414 A and Reflection/ Transmission Test Unit, model 8743 A", das Gegenstand des Antrags Deutschlands vom 14. Mai 1981 ist, kann nicht unter Befreieung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 19. November 1981
Für die Kommission
Étienne DAVIGNON
Vizepräsident (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32.
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