Avis juridique important
82/867/EGKS, EWG, Euratom: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 1982 zur Ernennung des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Amtsblatt Nr. L 368 vom 28/12/1982 S. 0038 - 0038
*****
KONFERENZ DER VERTRETER DER REGIERUNGEN
DER MITGLIEDSTAATEN
BESCHLUSS
DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
vom 13. Dezember 1982
zur Ernennung des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(82/867/EGKS, EWG, Euratom)
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 14,
gestützt auf den Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Januar 1981 zur Ernennung der Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1),
nach Anhörung der Kommission -
BESCHLIESSEN:
Einziger Artikel
(1) Zum Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird für die Zeit vom 6. Januar 1983 bis zum 5. Januar 1985 einschließlich Herr Gaston Thorn ernannt.
(2) Zu Vizepräsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für die Zeit vom 6. Januar 1983 bis zum 5. Januar 1985 einschließlich werden ernannt:
Vicomte Étienne Davignon, Herr Wilhelm Haferkamp, Herr Lorenzo Natali, Herr François-Xavier Ortoli, Herr Christopher Samül Tugendhat.
Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 1982.
Der Präsident
U. ELLEMANN-JENSEN
(1) ABl. Nr. L 9 vom 9. 1. 1981, S. 41.
Top