Avis juridique important
82/868/EWG: Beschluß des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Änderung des Beschlusses 81/121/EWG über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie der Stellvertreter und der Sachverständigen
Amtsblatt Nr. L 368 vom 28/12/1982 S. 0039 - 0039
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 01 Band 6 S. 0062
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 01 Band 6 S. 0062
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BESCHLUSS DES RATES
vom 3. Dezember 1982
zur Änderung des Beschlusses 81/121/EWG über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie der Stellvertreter und der Sachverständigen
(82/868/EWG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 6,
in der Erwägung, daß die durch den Beschluß 81/121/EWG (1) festgelegten Sätze der Tagegelder für die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie für die Stellvertreter und die Sachverständigen im Sinne der Geschäftsordnung des Wirtschafts- und Sozialausschusses anzupassen sind -
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Beschluß 81/121/EWG wird wie folgt geändert:
- in Artikel 2 erster Gedankenstrich wird der Betrag von 3 300 bfrs durch den Betrag von 3 450 bfrs ersetzt;
- in Artikel 2 zweiter Gedankenstrich wird der Betrag von 2 475 bfrs durch den Betrag von 2 600 bfrs ersetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluß wird am 1. Januar 1983 wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 3. Dezember 1982.
Im Namen des Rates
Der Präsident
Ch. CHRISTENSEN
(1) ABl. Nr. L 67 vom 13. 3. 1981, S. 29.
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