Avis juridique important
82/929/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Tektronix - Waveform Viewing Transient Digitizer System, model WP 2010" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
Amtsblatt Nr. L 383 vom 31/12/1982 S. 0003 - 0003
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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 20. Dezember 1982,
mit der festgestellt wird, daß das Gerät »Tektronix - Waveform Viewing Transient Digitizer System, model WP 2010" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
(82/929/EWG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2),
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 3. Mai 1982 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »Tektronix - Waveform Viewing Transient Digitizer System, model WP 2010", bestellt am 13. November 1978 und bestimmt für die Messung von kurzen Phasenumwandlungszeiten an Metallegierungen und insbesondere zur Speicherung des zeitlichen Verlaufs der Phasenumwandlung, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.
Am 20. Oktober 1982 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.
Die Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Signalanzeigegerät handelt. Aufgrund seiner objektiven Merkmale wie der Empfindlichkeit im Bereich der Zeitmessung sowie seines Verwendungszwecks ist das Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen.
Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden in der Gemeinschaft keine Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert hergestellt, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können. Es ist somit gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Das Gerät »Tektronix - Waveform Viewing Transient Digitizer System, model WP 2010", das Gegenstand des Antrags Deutschlands vom 3. Mai 1982 ist, kann unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 20. Dezember 1982
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1.
(2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4.
(3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.
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