Avis juridique important
83/603/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. November 1983 zur Genehmigung der Änderung des Programms für den Bereich Saatgut des Landes Niedersachsen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 347 vom 09/12/1983 S. 0057 - 0057
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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 29. November 1983
zur Genehmigung der Änderung des Programms für den Bereich Saatgut des Landes Niedersachsen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates
(Nur der deutsche Text ist verbindlich)
(83/603/EWG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates vom 15. Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3164/82 (2), insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat am 17. März 1983 eine Änderung des mit Entscheidung der Kommission vom 29. März 1982 (3) genehmigten Programms für den Bereich Saatgut des Landes Niedersachsen mitgeteilt.
Die genannte Änderung betrifft die Ergänzung und Fortschreibung des Programms bis 1985. Sie entspricht den Zielen und Bedingungen der Verordnung (EWG) Nr. 355/77.
Es ist noch offen, unter welchen Bedingungen die mit der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 eingesetzte gemeinsame Maßnahme nach Ablauf des in Artikel 16 Absatz 1 dieser Verordnung festgesetzten Zeitraums fortgeführt wird; infolgedessen ist es angebracht, die Genehmigung der Änderung des Programms auf die in Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 genannten Anträge zu begrenzen.
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 17. März 1983 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 mitgeteilte Änderung des Programms für den Bereich Saatgut des Landes Niedersachsen wird genehmigt.
(2) Die Genehmigung der Änderung des Programms erstreckt sich nur auf solche Vorhaben, die vor dem 1. Mai 1984 eingereicht worden sind.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
Brüssel, den 29. November 1983
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(1) ABl. Nr. L 51 vom 23. 2. 1977, S. 1.
(2) ABl. Nr. L 332 vom 27. 11. 1982, S. 1.
(3) ABl. Nr. L 106 vom 21. 4. 1982, S. 25.
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