Avis juridique important
83/608/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. November 1983 zur Genehmigung eines Programms betreffend die Viehmärkte in England gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 347 vom 09/12/1983 S. 0062 - 0062
*****
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 29. November 1983
zur Genehmigung eines Programms betreffend die Viehmärkte in England gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates
(Nur der englische Text ist verbindlich)
(83/608/EWG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates vom 15. Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3164/82 (2), insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die britische Regierung hat am 13. September 1983 das Programm betreffend die Viehmärkte in England mitgeteilt.
Das genannte Programm betrifft die Rationalisierung und die Schaffung von Viehvermarktungszentren mit dem Ziel, den Erzeugern eine effiziente Vermarktungsstruktur anzubieten; es stellt daher ein Programm im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 dar.
Das Programm enthält in aureichender Weise die in Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 genannten Angaben, die zeigen, daß die in Artikel 1 dieser Verordnung genannten Ziele für den genannten Sektor erreicht werden können; die geplante Frist für die Durchführung des Programms überschreitet nicht den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g) der Verordnung genannten Zeiraum.
Es ist noch offen, unter welchen Bedingungen die mit der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 eingesetzte gemeinsame Maßnahme nach Ablauf des in Artikel 16 Absatz 1 dieser Verordnung festgesetzten Zeitraums fortgeführt wird; infolgedessen ist es angebracht, die Genehmigung der Änderung des Programms auf die in Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 genannten Anträge zu begrenzen.
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Das von der britischen Regierung am 13. September 1983 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 übermittelte Programm betreffend die Viehmärkte in England wird genehmigt.
(2) Die Genehmigung des Programms erstreckt sich auf nur solche Vorhaben, die vor dem 1. Mai 1984 eingereicht worden sind.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich gerichtet.
Brüssel, den 29. November 1983
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(1) ABl. Nr. L 51 vom 23. 2. 1977, S. 1.
(2) ABl. Nr. L 332 vom 27. 11. 1982, S. 1.
Top