Avis juridique important
83/632/EWG: Entscheidung der Kommission vom 6. Dezember 1983 zur zweiten Änderung der Entscheidung 83/453/EWG über bestimmte Schutzmaßnahmen gegen die klassische Schweinepest
Amtsblatt Nr. L 355 vom 17/12/1983 S. 0048 - 0048
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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 6. Dezember 1983
zur zweiten Änderung der Entscheidung 83/453/EWG über bestimmte Schutzmaßnahmen gegen die klassische Schweinepest
(83/632/EWG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 82/893/EWG) (2), insbesondere auf Artikel 9,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Im Anschluß an die nacheinander in verschiedenen Mitgliedstaaten aufgetretene klassische Schweinepest hat der Rat die Entscheidung 83/453/EWG (3) über bestimmte Schutzmaßnahmen gegen die klassische Schweinepest angenommen, deren Dauer je nach Gefahr der Seuchenausbreitung unterschiedlich lang ist.
Infolge der Ausbreitung der Krankheit hat die Kommission die Maßnahmen durch ihre Entscheidung 83/511/EWG (4) gebietsmässig ausgedehnt.
Der günstige Verlauf der Krankheit rechtfertigt die gebietsmässige Einschränkung des Anwendungsbereichs dieser Maßnahmen.
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang der Entscheidung 83/453/EWG für die Bundesrepublik Deutschland abgegrenzten Gebiete werden durch folgende Gebiete ersetzt:
»BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND:
der Regierungsbezirk Münster und in den übrigen Gebieten die Kreise, in denen die klassische Schweinepest festgestellt worden ist."
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 6. Dezember 1983
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(1) ABl. Nr. 121 vom 29. 7. 1964, S. 1977/64.
(2) ABl. Nr. L 378 vom 31. 12. 1982, S. 24.
(3) ABl. Nr. L 249 vom 9. 9. 1983, S. 28.
(4) ABl. Nr. L 285 vom 18. 10. 1983, S. 22.
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