Avis juridique important
85/538/EWG: Beschluß des Rates vom 5. Dezember 1985 zur Änderung der Höhe der Tagegelder für die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Amtsblatt Nr. L 334 vom 12/12/1985 S. 0024 - 0024
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 01 Band 5 S. 0027
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 01 Band 5 S. 0027
*****
BESCHLUSS DES RATES
vom 5. Dezember 1985
zur Änderung der Höhe der Tagegelder für die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses
(85/538/EWG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 6,
in der Erwägung, daß die Höhe der Tagegelder für die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses anzupassen ist -
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Beschluß 81/121/EWG des Rates vom 3. März 1981 über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie der Stellvertreter und der Sachverständigen (1), zuletzt geändert durch den Beschluß 84/382/EWG (2), wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 erster Gedankenstrich wird der Betrag von 3 600 bfrs durch den Betrag von 4 000 bfrs ersetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluß wird am 1. Januar 1986 wirksam und gilt bis zum 31. Dezember 1987.
Geschehen zu Brüssel am 5. Dezember 1985.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-C. JUNCKER
(1) ABl. Nr. L 67 vom 12. 3. 1981, S. 29.
(2) ABl. Nr. L 208 vom 3. 8. 1984, S. 52.
Top