Avis juridique important
86/201/EWG, Euratom, EGKS: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 18. April 1986 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1984 betreffend die Einzelpläne I - Parlament, II - Rat, III - Kommission, IV - Gerichtshof, V - Rechnungshof
Amtsblatt Nr. L 150 vom 04/06/1986 S. 0021 - 0026
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BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 18. April 1986
über die Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1984 betreffend die Einzelpläne I - Parlament, II - Rat, III - Kommission, IV - Gerichtshof, V - Rechnungshof
(86/201/EWG, Euratom, EGKS)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
- aufgrund des EGKS-Vertrags, insbesondere Artikel 78g dieses Vertrages,
- aufgrund des EWG-Vertrags, insbesondere Artikel 206b dieses Vertrages,
- aufgrund des EAG-Vertrags, insbesondere Artikel 180b dieses Vertrages,
- in Kenntnis des Haushaltsplans und des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984,
- in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 1984 (1),
- in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 1984 zusammen mit den Antworten der Organe (2),
- in Kenntnis der Empfehlung des Rates betreffend die Entlastung der Kommission (Dok. C2-2/86),
- in Kenntnis des Entschließungsantrags von Herrn Fich u. a. im Namen der Sozialistischen Fraktion zur Entscheidung der Kommission über die Türkei-Hilfe aus dem 3. Finanzprotokoll im Haushaltsjahr 1984 (Dok. B2-895/85),
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle, der Stellungnahmen des Politischen Ausschusses, des Ausschusses für Energie, Forschung und Technologie, des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, des Ausschusses für Regionalpolitik und Raumordnung, des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit sowie der als Anlage beigefügten Arbeitsdokumente über die verschiedenen Sektoren der Gemeinschaftspolitik (Dok. A2-15/86 und A2-15/86/Anl.),
- in Anbetracht dessen, daß die Haushaltsbehörde die folgenden Beträge für das Haushaltsjahr 1984 (Haushaltsplan und Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan 1/84 bewilligt hat:
Einnahmen 27 252 925 135 ECU,
Verpflichtungsermächtigungen 30 277 996 915 ECU,
Zahlungsermächtigungen 27 270 667 028 ECU;
1. erteilt der Kommission Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans 1984 auf der Grundlage der folgenden Beträge:
A) Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 1984
1.2 // 1. Einnahmen // (ECU) // Einnahmen des Haushaltsjahres 1984 // 26 052 434 892 // Aus 1983 übertragene und verfallene Mittel // 287 394 594 // Wechselkursgewinne // 25 016 688 // Mittel aus von 1983 übertragenen Mitteln // 17 741 893 // Insgesamt // 26 382 588 067 // 2. Ausgaben // // Zahlungen zu Lasten des Haushaltsjahres 1984 // 26 119 177 060 // Auf 1985 übertragene Mittel // 1 090 095 454 // Zweckgebundene zu erstattende Einnahmen // 652 970 // Insgesamt // 27 209 925 484 // 3. Saldo des Haushaltsjahres (1 - 2) (Defizit) // - 827 337 417
B) Vermögensübersicht - Stand 31. Dezember 1984
1.2 // Aktiva // // Anlagewerte // 11 612 581 117 // Betriebswerte // 99 055 332 // Realisierbare Werte // 2 002 866 692 // Kassenkonten // 1 376 738 335 // Rechnungsabgrenzungsposten // 221 348 765 // Insgesamt // 15 312 590 241 // Passiva // // Dauerkapital // 12 043 778 676 // Kurzfristige Verbindlichkeiten // 2 995 530 417 // Rechnungsabgrenzungsposten // 273 281 148 // Insgesamt // 15 312 590 241
2. gibt seine Bemerkungen in der Entschließung ab, die Teil dieses Beschlusses ist;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß und die Entschließung mit den dazugehörigen Bemerkungen der Kommission, dem Rat, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investititonsbank zu übermitteln und sie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Ausgabe L) veröffentlichen zu lassen.
1.2 // Der Generalsekretär // Der Präsident // Enrico VINCI // Pierre PFLIMLIN
(1) KOM(85) 185 bis 189 endg.
(2) ABl. Nr. C 326 vom 16. 12. 1985, S. 1.
ENTSCHLIESSUNG
mit den Bemerkungen, die Teil des Beschlusses über die Erteilung der Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1984 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
- aufgrund von Artikel 85 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 (1), wonach jedes der Organe der Gemeinschaft dazu verpflichtet ist, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen, um den in den Entlastungsbeschlüssen enthaltenen Bemerkungen Folge zu leisten,
- in der Feststellung, daß nach demselben Artikel die Organe ferner auf Wunsch des Europäischen Parlaments über die im Anschluß an die Bemerkungen des Parlaments getroffenen Maßnahmen und insbesondere über die Weisungen, die sie an ihre an der Ausführung des Haushaltsplans beteiligten Dienststellen gegeben haben, Bericht erstatten müssen,
- unter Hinweis auf den Entschließungsantrag von Herrn Fich u.a. im Namen der Sozialistischen Fraktion zur Entscheidung der Kommission über die Türkei-Hilfe aus dem 3. Finanzprotokoll im Haushaltsjahr 1984 (Dok. B2-895/85),
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle und der im Entlastungsbeschluß genannten anderen Dokumente (Dok. A2-15/86),
I. Allgemeine Bemerkungen zur Haushaltspolitik
1. unterstreicht, daß das Haushaltsjahr 1984 ein entscheidendes Jahr darstellte, da es in diesem Jahr zur Erschöpfung der eigenen Mittel kam;
2. stellt fest, daß sich die Gemeinschaft wegen der Erreichung der 1 %-Grenze der MwSt. dazu veranlasst sah, im Nachtragshaushaltsplan 1/84 das Bestehen eines Defizits festzustellen, das sie zum einen in Höhe von 266 Millionen ECU durch die vorzeitige Verwendung des Saldos des Haushaltsjahres und zum anderen in Höhe von 1 003 Millionen ECU durch rückzahlbare Vorschüsse der Mitgliedstaaten zu decken gedachte;
3. stellt fest, daß die vorgesehenen rückzahlbaren Vorschüsse von den Mitgliedstaaten im Laufe des Haushaltsjahres nur bis zu einem Betrag von 593 Millionen ECU gezahlt worden sind und daß sich im übrigen das Defizit des Haushaltsjahres letztlich auf einen Betrag in Höhe von 827 Millionen ECU belaufen hat; unterstreicht die Gefahr, die derartige Lösungen für die Finanzautonomie der Gemeinschaft bedeuten;
4. unterstreicht, daß das bedeutende Defizit im gleichen Masse der Erschöpfung der Mittel wie der mangelnden Strenge bei der Vorausschätzung der Einnahmen, die zu hoch veranschlagt, und der Ausgaben, die zu niedrig veranschlagt wurden, zuzuschreiben ist;
5. ist der Auffassung, daß die Ausführung des Haushaltsplans 1984 nicht hinreichend den festgelegten Zielen entspricht; betont, daß die diesbezueglichen Verantwortlichkeiten zwischen der Kommission (fehlerhafte und schleppende Verwaltung, ungenaue Vorausschätzungen, zu niedrig veranschlagte Ausgaben), dem Rat (Interventionen bei der Verwaltung, Blockierung im legislativen und finanziellen Bereich), den nationalen Verwaltungen (unpassende Verfahren) und der Haushaltsbehörde (Einsetzung von Mitteln ohne realistische Ausführungsmöglichkeit) geteilt sind;
6. verweist darauf, daß der Kommission besondere Verantwortlichkeiten im Hinblick auf eine undurchsichtige Verwaltung der Strukturfonds zukommen; warnt die Kommission vor den Gefahren solcher Methoden und fordert sie auf, die so geschaffene Situation so schnell wie möglich zu bereinigen;
7. ist der Ansicht, daß jeder Beschluß der Gemeinschaft, der eine neue Ausgabe bewirkt, mit Maßnahmen einhergehen müsste, die präzis ihre Deckung vorsehen;
8. erinnert daran, daß das Interesse jeder Gemeinschaftspolitik darin besteht, eine grössere Wirksamkeit und Einsparungen im Verhältnis zu der auf nationaler Ebene betriebenen gleichen Politik zu ermöglichen;
9. schlägt die Bildung einer Planungsgruppe vor, die damit beauftragt ist, auf der Grundlage der von der Kommission übermittelten Angaben über die Mittelbewirtschaftung und die Haushaltsvorausschätzungen nach Lösungen für die Probleme des Haushaltsungleichgewichts zu suchen;
10. mißbilligt die vertragswidrige Praxis der Gemeinschaft, nämlich »eine unannehmbare Situation" durch Rückvergütungen bei den Einnahmen auszugleichen; ist der Auffassung, daß diese Praxis, die die wirtschaftlichen Vorteile nicht berücksichtigt, einen wesentlichen Faktor für die Desintegration der Gemeinschaft darstellt;
11. bemerkt, daß die Gesamtheit der Lasten des Haushaltsjahres und der vorausgegangenen Haushaltsjahre eingegangenen Verpflichtungen, die noch zu begleichen sind, besorgniserregende Ausmasse annimmt, und ersucht den Rat, der Lage einer zu geringen Ausstattung des Haushalts mit Zahlungsermächtigungen Rechnung zu tragen;
12. hält es für unerläßlich, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Verpflichtungsermächtigungen und den Zahlungsermächtigungen festzulegen;
13. ersucht die Kommission, im Laufe des Haushaltsverfahrens systematisch zu den tatsächlichen Möglichkeiten einer Verwendung der Mittel, die die Haushaltsbehörde einzusetzen gedenkt, Stellung zu nehmen;
14. fordert die Kommission auf, von ihrer Möglichkeit, Mittel allein auf der Grundlage ihrer Einsetzung in den Haushaltsplan zu verwenden - namentlich bei Studien, Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen und insbesondere dann, wenn die Mittelverwendung durch die Untätigkeit des Rates blockiert bleibt -, stärker Gebrauch zu machen;
15. fordert die Kommission auf, das Parlament und insbesondere seinen Ausschuß für Haushaltskontrolle systematisch und unverzueglich über die Schwierigkeiten bei der Verwendung der im Wege von Abänderungen eingesetzten Mittel zu unterrichten;
16. bedauert, daß die Kommission die Auflagen in Ziffer 3c von Teil IV der Gemeinsamen Erklärung, wonach sie gehalten ist, im Falle der Nichtverwendung von Mitteln Alternativvorschläge vorzulegen, nicht befolgt hat; bedauert das Fehlen einer extensiven Auslegung der Gemeinsamen Erklärung, wonach nur spezifische neue Gemeinschaftsinstrumente einer Rechtsgrundlage bedürfen, sowie die nicht erfolgte Vorlage von Programmen, für die die Rechtsgrundlage auf jeden Fall vorhanden war; ersucht die Kommission, die verschiedenen Methoden zur Lösung dieses Problems zu analysieren und konkrete Vorschläge zu unterbreiten;
17. stellt fest, daß bei der Durchführung der Strukturfonds die Ziele nicht erreicht wurden, daß der Grundsatz der Zusätzlichkeit selten gewahrt wurde und daß die Beträge nicht immer sehr überlegt verausgabt wurden;
18. schlägt eine bessere Definition der Ziele der Strukturpolitik einerseits und der Gemeinschaftsziele andererseits vor; schlägt eine Verstärkung für jede dieser Zielsetzungen dadurch vor:
a) daß die Verwaltung der Fonds nachhaltig umgestaltet wird, damit die derzeit vorhandenen Schwerfälligkeiten und die Ineffizienz vermieden werden, und daß man sich vergewissert, daß die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden;
b) daß echte übernationale Gemeinschaftsmaßnahmen verwirklicht werden, an denen mindestens zwei Mitgliedsländer beteiligt sind;
19. ersucht die Kommission, regelmässig eine Bewertung sämtlicher Gemeinschaftsmaßnahmen vorzunehmen und dem Parlament und dem Rat Bericht zu erstatten;
20. fordert die Kommission auf, der Haushaltsbehörde in regelmässigen Zeitabständen periodische Informationen über die Mittelübertragungen innerhalb der Kapitel vorzulegen;
21. verweist den Rat darauf, daß er, selbst wenn er als Institution mitberatend am Entlastungsverfahren beteiligt ist, generell zur Finanzierung der Gemeinschaften und im einzelnen zu den Bemerkungen des Rechnungshofes Stellung nehmen muß (insbesondere zu der Tatsache, daß die Mitgliedstaaten die Unregelmässigkeiten und Betrugsfälle nur zögernd verfolgen und der Kommission melden);
22. unterstreicht, daß diese Haltung des Rates auf die allzu häufig angewandte Praktik des Einstimmigkeitsbeschlusses zurückzuführen ist, die in diesem Falle die Wirksamkeit der Beschlüsse erheblich beeinträchtigt;
II. Bemerkungen zur Verwaltung einzelner Sektoren
Eigene Mittel
23. weist darauf hin, daß das Parlament in seiner Entschließung vom 15. November 1985 (1) die Bevorzugung der Steuererklärungsmethode zur Berechnung der Eigenmittel befürwortet hat;
24. fordert die Kommission auf, die Arbeiten ihres Statistischen Amtes - das die Vorausschätzungen der MwSt.-Bemessungsgrundlage gemäß den einzelstaatlichen Rechnungen mit der von den Mitgliedstaaten in ihren jährlichen Erklärungen mitgeteilten MwSt.-Bemessungsgrundlage vergleicht - weiter zu entwickeln, ohne daß dadurch das Wesen eigener Mittel bei dieser Einnahmequelle in Frage gestellt wird;
EAGFL - Abteilung Garantie
25. unterstützt die Bemühungen der Kommission um eine Beschleunigung der Rechnungsabschlußverfahren entsprechend seinen im Entlastungsbeschluß für 1983 enthaltenen Bemerkungen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, daß die Behebung der Verzögerungen nicht auf Kosten der Wirksamkeit der Kontrollen erfolgt; fordert die Kommission auf, das Vorschußsystem so zu revidieren, daß die Gewährung überhöhter Vorschüsse eine finanzielle Mitverantwortung für die begünstigten Mitgliedstaaten auslöst;
26. fordert die Kommission auf, ihre Dienststellen umzustrukturieren, mit dem Ziel, das Risiko einer künftigen Unterbewertung der Agrarausgaben auf ein Minimum zu reduzieren, indem der Generaldirektion »Haushalt" die Alleinverantwortung für die haushaltsspezifischen Aspekte der EAGFL-Mittel übertragen wird und indem die Generaldirektion »Finanzkontrolle" die Zuständigkeit für den EAGFL-Rechnungsabschluß sowie die Kontrolle von Betrügereien und Unregelmässigkeiten erhält;
27. ist der Auffassung, daß durch das Vorhandensein erheblicher Lagerbestände bei verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen die Unzulänglichkeiten der gemeinsamen Agrarpolitik unterstrichen werden; hält es für unerläßlich, daß innerhalb von sechs Monaten ein Plan für den Lagerabbau bei den wichtigsten Erzeugnissen vorgelegt wird, der mit spezifischen Vorschlägen einhergeht, die auf die Lösung des Problems der strukturbedingten Überschüsse abzielen;
28. stellt fest, daß die öffentliche Lagerhaltung auf dem Rindfleischsektor besorgniserregende Ausmasse annimmt; dieses Phänomen spitzt sich durch die Verzerrungen bei der geographischen Aufteilung der Interventionsbestände noch zu;
29. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Rücknahmen von Obst aus dem Markt so weit wie möglich zu verringern, indem der Verkauf an die Verarbeitungsbetriebe gefördert wird und die Vermarktungsstrukturen verbessert werden;
30. ist der Auffassung, daß die Kommission nicht schnell genug auf das Auftreten von erheblichen Lagerbeständen bei Butter reagiert hat und dadurch in die Lage geraten ist, diese Lagerbestände zu jedem beliebigen Preis absetzen zu müssen; fordert sie auf, eine Strategie für die Vermarktung und die Gratisabgabe dieser Lagerbestände zu schaffen;
31. ersucht die Kommission, die Gemeinschaftsregelung über die Milchquoten anzuwenden;
EAGFL - Abteilung Ausrichtung
32. ersucht die Kommission, die Ziele ihrer Interventionen zu Lasten des EAGFL - Abteilung Ausrichtung eindeutig zu definieren; fordert sie auf, Interventionen mit widersprüchlichen Auswirkungen, sei es innerhalb des EAGFL - Abteilung Ausrichtung oder zwischen den Operationen des EAGFL - Abteilung Ausrichtung und des EAGFL - Abteilung Garantie, zu vermeiden;
Regionalfonds
33. bedauert die Passivität der Kommission bei der Verwendung der Mittel der quotenfreien Abteilung des EFRE; ist der Auffassung, daß die Kommission die Vorlage von Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse seitens der Mitgliedstaaten vorantreiben und fördern sollte;
Sozialer Bereich
34. beklagt die 1984 zu Tage getretene Unfähigkeit, die vom Parlament für den sozialen Bereich des Haushaltsplans bestimmten Mittel zu verwenden, was trotz der am Europäischen Sozialfonds vorgenommenen Reformen zum Verfall von Mitteln geführt hat; ein Teil der Verluste wäre vermeidbar gewesen, wenn die Verwaltung nicht etwa 40 bis 60 Millionen ECU als »Polster" gegen Währungsschwankungen zurückbehalten hätte, was sich als unnötig erwiesen hat;
Verwaltung der Forschungs- und Entwicklungsprogramme
35. fordert die Kommission auf, ihre Verwaltungsverfahren für die Personaleinstellung und die Bezahlung der Co-Vertragspartner zu vereinfachen;
Personal, Ausgaben der Kommission für Verwaltung und Räumlichkeiten
36. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, daß Grossaufträge, von wenigen äusserst dringlichen Ausnahmefällen abgesehen, nur auf dem Wege der Ausschreibung vergeben werden;
Entwicklungshilfe
37. hebt die noch sehr geringe Verwendungsrate der Mittel hervor, die für die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien und in Lateinamerika (Kapitel 93) und mit den AKP-Ländern aufgrund des Sonderprogramms zur Bekämpfung des Hungers in der Welt (Artikel 958) bestimmt sind;
38. stellt die Unfähigkeit der Kommission fest, für die Zahlungsermächtigungen, die für die von den NRO durchgeführte Entwicklungshilfe bestimmt sind, eine zufriedenstellende Verwendungsrate zu erzielen; nimmt die von der Kommission hierfür gegebenen Erklärungen zur Kenntnis; fordert jedoch ein unverzuegliches Tätigwerden der Kommissionsdienststellen, um diese Probleme durch die Zuteilung von mehr Personal, die Lockerung der Kriterien für die Auswahl der Vorhaben unter Berücksichtigung der wiederholt von den NRO geäusserten Besorgnisse und durch eine verstärkte Gewährung von Pauschalbeihilfen für bestimmte NRO zu lösen;
39. fordert die Haushaltsbehörde auf, dieser Lage Rechnung zu tragen;
40. fordert die Kommission auf, die Effizienz ihrer Dienststellen zu verstärken, die Verfahren zur Bearbeitung der Vorgänge und für die Auszahlung an die Begünstigten, vor allem bei bescheidenen Beträgen, zu beschleunigen;
41. unterstreicht die weiterhin bestehende Notwendigkeit, die Beschlußfassungsverfahren im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelhilfe zu überprüfen, um die Effizienz zu erhöhen und die Lieferungen zu beschleunigen; verweist auf die diesbezueglichen Vorschläge des Parlaments;
42. stellt für 1984 eine erhebliche Verbesserung bei der Ausführung der Nahrungsmittelhilfe gegenüber früheren Jahren fest, ist jedoch der Ansicht, daß sehr viel mehr zur Verbesserung der Situation unternommen werden kann, und bedauert, daß das Parlament bisher nicht über die von der Kommission unternommenen Bemühungen zur Überprüfung der Verfahren im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelhilfe unterrichtet worden ist;
43. unterstützt die Bemühungen der Kommission, die Nahrungsmittelhilfe in Politiken der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln zu integrieren, die den örtlichen Bedingungen Rechnung tragen; muß feststellen, daß diese Bemühungen jetzt erst in einer begrenzten Anzahl von Ländern in die Tat umgesetzt wurden;
44. fordert von der Kommission eine rasche und klare Stellungnahme der Übernahme der Beförderung der Hilfen durch die Gemeinschaft;
45. ersucht die Kommission, die Präsenz der EWG in Lateinamerika entscheidend zu verstärken, um Hilfsprojekte wirksamer koordinieren und die vom Rechnungshof angezeigten Organisationsprobleme bewältigen zu können;
46. ersucht die Kommission, die Überwachung der dem Verkauf von Erzeugnissen der Nahrungsmittelhilfe entsprechenden »Gegenwertmittel" zu verbessern;
47. billigt die Intensivierung der Qualitätskontrollen bei der Hilfe; wird die Probleme, welche durch die Ausführung dieser Kontrollen und im besonderen durch die Heranziehungen von Privatfirmen für diese Aufgabe aufgeworfen werden, untersuchen; Der Fall »Türkei"
48. mißbilligt die Entscheidung der Kommission, Zahlungen aufgrund des 3. Finanzprotokolls mit der Türkei über die von der Haushaltsbehörde für diese Maßnahme eingesetzten Mittel hinaus vorzunehmen; bemerkt, daß die unklare Haltung und das Fehlen einer politischen Entscheidung seitens des Rates das Problem für die Kommission noch erschwert haben; unterstreicht, daß die Schwierigkeiten der Kommission in dieser Sache auf ungenaue Vorausschätzungen zurückzuführen sind;
Anleihe- und Darlehenstätigkeiten der Gemeinschaft
49. fordert die Kommission erneut auf, dafür Sorge zu tragen, daß die Vergütung der Europäischen Investitionsbank für die Operationen im Zusammenhang mit dem NGI, der Euratom und der Entwicklungshilfe nicht den Betrag der Verwaltungskosten überschreitet, die diese aufbringt;
Betrügerische Praktiken und Unregelmässigkeiten
50. fordert den Rat auf, möglichst bald die Vorschläge für eine Regelung zur Verstärkung der Kontroll- und Verfolgungsbefugnisse bei Unregelmässigkeiten, insbesondere im Bereich der Einnahmen, anzunehmen;
51. fordert die Kommission auf der Grundlage der bestehenden Regelungen auf, die von ihren Dienststellen vorgenommenen verschiedenen Kontrollen zu koordinieren und diese Kontrollen und Untersuchungen in Verbindung mit den nationalen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten weiter zu entwickeln;
52. vertritt nachdrücklich den Standpunkt,
a) daß durchgreifende Maßnahmen zur Wiedereinziehung der ausstehenden Beträge konzipiert werden, die in den letzten Jahren erwiesenermassen unterschlagen wurden und die sich laut Bericht des Rechnungshofs (Ziffer 4.25) zur Zeit auf mindestens 100 Millionen ECU belaufen;
b) daß die Bekanntmachung erfolgreicher Maßnahmen gegen betrügerische Praktiken und Unregelmässigkeiten die beste öffentliche Sanktion darstellt und zur Senkung der Betrugsquote beiträgt.
(1) ABl. Nr. L 356 vom 31. 12. 1977, S. 21.
(1) ABl. Nr. C 345 vom 31. 12. 1985, S. 402.
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