Avis juridique important
86/203/EWG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 18. April 1986 über die Erteilung der Entlastung an die Kommission für die Finanzverwaltung des Vierten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1984
Amtsblatt Nr. L 150 vom 04/06/1986 S. 0028 - 0028
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BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 18. April 1986
über die Erteilung der Entlastung an die Kommission für die Finanzverwaltung des Vierten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1984
(86/203/EWG)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
- gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
- auf der Grundlage des Ersten AKP-EWG-Abkommens von Lome (1),
- auf der Grundlage der Vermögensübersicht und der Haushaltsrechnung bezueglich des Vierten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 1984 (KOM(85) 207 endg.),
- in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 1984 sowie der Antworten der Organe zu diesem Bericht (2),
- in Kenntnis der Empfehlung des Rates für die Erteilung dieser Entlastung (Dok. C2-4/86),
- in der Erwägung, daß das Europäische Parlament aufgrund des Vertrages vom 22. Juli 1975 befugt ist, für die Finanztätigkeiten der Gemeinschaft Entlastung zu erteilen,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle und der Stellungnahme des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (Dok. A2-10/86),
1. erteilt der Kommission Entlastung für die Finanzverwaltung des Vierten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1984 auf der Grundlage der folgenden Beträge:
Einnahmen 16 899 219 ECU,
Zahlungen 185 253 794 ECU;
2. legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die Teil dieses Beschlusses ist;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß und die Entschließung, die seine Bemerkungen enthält, der Kommission, dem Rat, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Ausgabe L) veröffentlichen zu lassen.
1.2 // Der Generalsekretär // Der Präsident // Enrico VINCI // Pierre PFLIMLIN
(1) ABl. Nr. L 25 vom 30. 1. 1976, S. 1.
(2) ABl. Nr. C 326 vom 16. 12. 1985, S. 1.
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