Avis juridique important
86/205/EWG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 18. April 1986 über die dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung erteilte Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984
Amtsblatt Nr. L 150 vom 04/06/1986 S. 0031 - 0031
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BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 18. April 1986
über die dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung erteilte Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984
(86/205/EWG)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
- aufgrund des EWG-Vertrags und insbesondere seines Artikels 206b,
- in Kenntnis der Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 1984 sowie des Berichts des Rechnungshofes hierüber (Dok. C2-197/85),
- in Kenntnis des Beschlusses des Rates (Dok. C2-1/86),
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (Dok. A2-9/86),
1. nimmt die folgenden Zahlenangaben für die Haushaltsrechnungen des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zur Kenntnis:
1.2 // Haushaltsjahr 1984 // (ECU) // Einnahmen // 4 221 192,23 // 1. Zuschüsse von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften // 4 192 775,81 // 2. Bankzinsen // 13 903,66 // 3. Sonstige Einnahmen // 14 512,76 // Ausgaben // // 1. Endgültige Haushaltsmittel // 4 560 000,00 // 2. Mittelbindungen // 4 210 171,74 // 3. Nicht verwendete Mittel // 349 828,26 // 4. Zahlungen // 3 413 436,38 // 5. Mittelübertragungen aus dem Vorjahr // 799 704,72 // 6. Zahlungen aus übertragenen Mitteln // 703 634,81 // 7. Aus dem Vorjahr übertragene und verfallene Mittel (5 - 6) // 96 069,91 // 8. Auf 1985 übertragene Mittel // 796 735,36 // 9. Verfallene Mittel (1 - 4 - 8) // 349 828,26
2. erteilt dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofs Entlastung für die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 1984;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat und der Kommission sowie dem Rechnungshof bekanntzugeben und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Ausgabe L) zu sorgen.
1.2 // Der Generalsekretär // Der Präsident // Enrico VINCI // Pierre PFLIMLIN
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