Avis juridique important
86/206/EWG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 18. April 1986 über die dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen erteilte Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984
Amtsblatt Nr. L 150 vom 04/06/1986 S. 0032 - 0032
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BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 18. April 1986
über die dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen erteilte Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984
(86/206/EWG)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
- aufgrund des EWG-Vertrags und insbesondere seines Artikels 206b,
- in Kenntnis der Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 1984 sowie des Berichts des Rechnungshofs hierüber (Dok. C2-196/85),
- in Kenntnis des Beschlusses des Rates (Dok. C2-1/86),
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (Dok. A2-9/86),
1. nimmt die folgenden Zahlenangaben für die Haushaltsrechnungen der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Kenntnis:
1.2 // Haushaltsjahr 1984 // (ECU) // Einnahmen // 3 933 209 // 1. Zuschüsse von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften // 3 819 261 // 2. Bankzinsen // 50 714 // 3. Sonstige Einnahmen // 63 234 // Ausgaben // // 1. Endgültige Haushaltsmittel // 4 370 000 // 2. Mittelbindungen // 3 933 209 // 3. Nicht verwendete Mittel (1-2) // 436 791 // 4. Zahlungen // 2 638 137 // 5. Mittelübertragungen aus dem Vorjahr // 956 864 // 6. Zahlungen aus übertragenen Mitteln // 938 916 // 7. Aus dem Vorjahr übertragene und verfallene Mittel (5-6) // 17 948 // 8. Auf 1985 übertragene Mittel // 1 295 072
2. erteilt dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofs Entlastung für die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 1984;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat und der Kommission sowie dem Rechnungshof bekanntzugeben und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Ausgabe L) zu sorgen.
1.2 // Der Generalsekretär // Der Präsident // Enrico VINCI // Pierre PFLIMLIN
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