BUNDESPATENTGERICHT 8 W (pat) 8/07 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 8. November 2007 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 195 27 843.7-27 … hat der 8. Senat (Techn. Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 8. November 2007 unter Mitwirkung des Vorsitzen-den Richters Dipl.-Ing. Dehne sowie des Richters Dipl.-Ing. agr. Dr. Huber und der Richterinnen Pagenberg LL.M. Harv. und Dipl.-Ing. Dr. Prasch BPatG 154 08.05 - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prü-fungsstelle für Klasse B 01 D des Patentamts vom 17. März 2005 aufgehoben und das Patent 195 27 843 wie folgt erteilt: B e z e i c h n u n g : Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors A n m e l d e t a g : 29. Juli 1995 Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zu Grunde: Patentansprüche 1 bis 11, überreicht in der mündlichen Ver-handlung Beschreibung, Seiten 1, 2 und 2a und Seiten 3 bis 7 sowie 2 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 3, jeweils überreicht in der mündli-chen Verhandlung. - 3 - G r ü n d e I Die Patentanmeldung 195 27 843.7-27 mit der ursprünglichen Bezeichnung „Lös-bar mit einer Innenzarge verbundenes Ringfilterelement“ hat die Prüfungsstelle für Klasse B01D des Patentamts mit Beschluss vom 17. März 2005 zurückgewiesen. Sie hat zur Begründung ausgeführt, die Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung gemäß dem von der Anmelderin neu eingereichten Anspruch 1 sei gegenüber dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik zwar neu, beruhe jedoch hinsichtlich der DE 93 12 856 U1 (D6) und der CH 646 344 A5 (D3) nicht auf erfinderischer Tätig-keit. Gegen diesen am 29. März 2005 zugestellten Beschluss hat die Anmelderin am 28. April 2005 Beschwerde eingelegt. Sie hat im schriftlichen Verfahren ausgeführt, dass ein Fehlverständnis der DE 93 12 856 U1, nämlich eine Verwechslung des „Innendurchmessers D des Filterkörpers“ mit „dem größten Durchmesser d des Stützkörpers“ und die Kombi-nation dieser Druckschrift mit der gattungsmäßig wegen des Luftfilters nicht mit dem Anmeldungsgegenstand vergleichbaren CH 646 344 A5 zu der negativen Beurteilung geführt habe. Sie hat außerdem zur Erläuterung einer spaltfreien und kraftschlüssigen Lagerung der Innenfaltenkanten eines Ringfilterelementes auf einer Innenzarge noch auf die Druckschrift EP 0 682 967 B1 verwiesen, da eine solche Lagerung auch bei dem anmeldungsgemäßen Ringfilterelement vorgese-hen sei. In der mündlichen Verhandlung hat sie neugefasste Unterlagen mit gegenüber der ursprünglichen Fassung geänderten Patentansprüchen 1 bis 11 und geänderten Beschreibungsseiten 1, 2 und 2a vorgelegt. - 4 - Sie vertritt die Auffassung, dass dem Gegenstand des neu vorgelegten Patentan-spruchs 1 eine die Patenterteilung rechtfertigende erfinderische Leistung zugrunde liege. Der geltende Patentanspruch 1 lautet: „ a) - Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors mit einem lösbar mit einer an einem abnehmbaren Deckel (2) eines Filtergehäuses (1) abtrennbar gelagerten Innenzarge (3) verbundenen Ringfilterelement (10), das aus zick-zack-förmig gefaltetem Bahnenmaterial mit in Radialebenen die-ses Elementes verlaufenden Faltkanten und durch End-scheiben (11) gedichteten Stirnseiten besteht und bei der b) - das Ringfilterelement (10) bei an dem Deckel (2) des Filter-gehäuses (1) verbleibender Innenzarge (3) auswechselbar ist, c) - das Ringfilterelement (10) eine konische Innenfläche und die Innenzarge (3) eine konische Außenfläche besitzen, d) - die konischen Flächen des Ringfilterelementes (10) und der Innenzarge (3) komplementär zueinander ausgebildet sind, e) - das Ringfilterelement (10) zumindest in einem axialen Teilbe-reich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindes-tens einen axialen Teilbereiches liegenden Umfang direkt an der konischen Außenfläche der Innenzarge (3) anliegt, f) - die verjüngten Konusenden von Ringfilterelement (10) und Innenzarge (3) an dem freien Ende der Innenzarge (3) lie-gen.“ - 5 - Die diesem Patentanspruch untergeordneten Patentansprüche 2 bis 11 beziehen sich ebenfalls auf eine Filtereinrichtung. Zu deren Wortlaut wird auf die Gerichts-akte verwiesen. Die Anmelderin und Beschwerdeführerin stellt den Antrag, den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse B 01 D des Patent-amts vom 17. März 2005 aufzuheben und das Patent mit den in der mündlichen Verhandlung überreichten Unterlagen zu erteilen. Im Prüfungsverfahren sind neben den im Zurückweisungsbeschluss genannten Druckschriften D3 CH 646 344 A5 und D6 DE 93 12 856 U1 noch die Druckschriften D1 DE 41 31 353 A1 D2 DE 89 10 190 U1 D4 US 41 35 899 D5 US 34 58 050 genannt worden. - 6 - Im Recherchebericht waren darüber hinaus noch die folgenden Druckschriften genannt worden: − DE 42 40 656 A1 − DE-AS 12 78 404 − DE 94 11 212 U1 − GB 21 91 959 A − EP 05 59 011 A1 Wegen der weiteren Einzelheiten im Übrigen wird auf den Akteninhalt Bezug ge-nommen. II Die frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig und in der Sache auch begründet. Der Anmeldungsgegenstand stellt eine patentfähige Erfindung i. S. d. §§ 1 bis 5 PatG dar. 1. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist in den ursprünglichen Unterlagen als zum Anmeldungsgegenstand gehörend offenbart. Der neugefasste Anspruch 1 bezieht sich nunmehr auf eine Öl- oder Kraftstofffil-tereinrichtung eines Verbrennungsmotors. Die Zweckbestimmung einer solchen Filtereinrichtung ist auf Seite 6, zweiter Absatz, der ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen für das ursprünglich im Anspruch 1 allein angegebene Ring-filterelement offenbart. Diese Änderung ist daher zulässig. - 7 - Die weiteren Merkmale der Merkmalsgruppe a), wonach die Öl- oder Kraftstofffil-tereinrichtung eines Verbrennungsmotors mit einem lösbar mit einer an einem ab-nehmbaren Deckel (2) eines Filtergehäuses (1) abtrennbar gelagerten Innenzarge (3) verbundenen Ringfilterelement (10) versehen ist, das aus zick-zack-förmig ge-faltetem Bahnenmaterial mit in Radialebenen dieses Elementes verlaufenden Falt-kanten besteht, stammen aus dem Oberbegriff des ursprünglichen Anspruchs 1. Das verbleibende letzte Merkmal dieser Merkmalsgruppe, wonach das Ringfilter-element aus durch Endscheiben (11) gedichteten Stirnseiten besteht, stammt hin-gegen aus der ursprünglichen Beschreibung S. 4, letzter Satz, da gemäß dieser Textstelle die axialen Enden des Ringfilterelementes durch aufgebrachte End-scheiben gedichtet sind. Die Merkmale der Merkmalsgruppe b) gehen auf die im Oberbegriff des ursprüng-lichen Anspruchs 1 zuletzt angegebene Merkmale zurück. Die Merkmalsgruppen c) und d) beruhen auf den kennzeichnenden Merkmalen des ursprünglichen Anspruchs 1, auf Angaben in der ursprünglichen Beschreibung auf Seite 2, 2. Absatz, 1. Satz, und auf Seite 4, letzter Absatz, 1. Satz, und finden zudem ihre Stütze in den Fig. 1 und 2. Gemäß dem ursprünglichen Anspruch 1 lie-gen die Innenzarge (3) und das Ringfilterelement (10) über konische Flächen radi-al kraftschlüssig aneinander. Gemäß den angegebenen Beschreibungsseiten und den Figuren 1 und 2 ist das Ringfilterelement konisch ausgebildet und auf die In-nenzarge aufgeschoben (vgl. S. 4, letzter Absatz, 1. Satz), wobei deren Außen-durchmesser von ihrem freien Ende aus axial allmählich ansteigt und hierauf ab-gestimmt auch der Innendurchmesser des Ringfilterelements allmählich ansteigt (vgl. S. 2, 2. Absatz, 1. Satz). Diesen Angaben vermag der Fachmann, ein Diplom-Ingenieur des Maschinenbaus mit zumindest Fachhochschulabschluss und be-sonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Entwicklung und dem Bau von Fil-tern, insbesondere für den KFZ-Bereich, ein Ringfilterelement (10) mit einer koni-schen Innenfläche und eine Innenzarge (3) mit einer konischen Außenfläche nach der Merkmalsgruppe c) und die zueinander komplementäre Ausbildung der koni-- 8 - schen Flächen des Ringfilterelementes (10) und der Innenzarge (3) nach der Merkmalsgruppe d) entnehmen. Die Merkmale der Merkmalsgruppe e) stammen zumindest sinngemäß aus den ersten drei Zeilen der Seite 5 und den Fig. 1 und 2 der ursprünglichen Unterlagen. Dem auf Seite 5 beschriebenen abstandsfreien Anliegen der radial inneren Fal-tenkanten des Ringfilterelementes an den Ringstegen (8) der Innenzarge (3) ent-nimmt der Fachmann dessen direktes Anliegen an der konischen Außenfläche der Innenzarge (3) und den Figuren 1 und 2 das Anliegen zumindest in einem axialen Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindestens einen axia-len Teilbereiches liegenden Umfang. Die Merkmale der letzten Merkmalsgruppe f), wonach „die verjüngten Konusenden von Ringfilterelement (10) und Innenzarge (3) an dem freien Ende der Innenzarge (3) liegen“, leiten sich für den Fachmann aus der ursprünglichen Beschreibung Seite 4, 2. Absatz, 3. Satz ab, gemäß der die Konizität so ausgebildet sei, dass der den geringsten Durchmesser aufweisende Bereich an dem freien Ende des rohrförmigen Teiles (7) der Innenzarge liege. Eine solche Anordnung geht auch aus den Figuren 1 und 2 hervor. Der Patentanspruch 1 ist somit zulässig. 2. Die dem Hauptanspruch nachgeordneten geltenden Unteransprüche 2 bis 11 sind zulässig. Die Ansprüche 2 bis 5 gehen auf die ursprünglichen Ansprüche 2 bis 5 und die Ansprüche 6 bis 11 auf die ursprünglichen Ansprüche 7 bis 12 zurück, beziehen sich jedoch nunmehr in Anlehnung an den geltenden Anspruch 1 auf eine Filter-einrichtung. Die Ansprüche 6 bis 11 enthalten außerdem noch redaktionelle Ände-rungen hinsichtlich ihrer Nummerierung und ihres Rückbezugs. Darüber hinaus ist in dem auf den ursprünglichen Anspruch 10 zurückgehenden Anspruch 9 das letz-- 9 - te Merkmal des Anspruchs 10 gestrichen worden, wonach der radial überstehende Rand (13) der Endscheibe in Richtung des entgegen gesetzten Endes des Ringfil-terelementes (3) abgebogen ist. Die Streichung dieser auf ein Abbiegen des über-stehenden Randes der elastischen Endscheibe beruhenden Wirkungsangabe er-weitert den Gegenstand des Anspruchs 9 jedoch nicht, da auf Seite 4 der ur-sprünglichen Anmeldeunterlagen im letzten Satz offenbart ist, dass die axialen Enden des Ringfilterelementes (10) allein durch aufgebrachte Endscheiben ge-dichtet sind. 3. Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist eine Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors. Diese Filtereinrichtung weist gemäß Merkmalsgliederungspunkt a) ein Ringfilter-element (10) auf, das lösbar mit einer Innenzarge (3) verbunden ist, die abtrenn-bar an einem abnehmbaren Deckel (2) eines Filtergehäuses (1) gelagert ist, wobei das Ringfilterelement aus zick-zack-förmig gefaltetem Bahnenmaterial mit in Radi-alebenen dieses Ringfilterelementes (10) verlaufenden Faltkanten und durch End-scheiben gedichteten Stirnseiten besteht. Nach Merkmalsgliederungspunkt b) ist das Ringfilterelement (10) bei an dem De-ckel (2) des Filtergehäuses (1) verbleibender Innenzarge (3) auswechselbar. Gemäß der Beschreibung soll das Öl oder der Kraftstoff das Ringfilterelement (10) von radial außen nach innen durchströmen und im Zentrum der Innenzarge (3) durch ein zentrales Rohr (15) abfließen (vgl. S. 6, 2. Absatz, Fig. 1 u. 2). Dabei soll die Innenzarge (3) als ein Stützkörper dienen, um es beim Durchströmen des Fil-termediums mit hohem Druck vor einer Beschädigung durch Verformen oder Ein-drücken zu schützen (vgl. S. 1, letzter Satz der ursprünglichen Beschreibung bzw. S. 2, 2. Absatz, letzter Satz der geltenden Beschreibung). Die Innenzarge soll au-ßerdem dem Ringfilterelement (10) als ein Verbindungsglied zum Gehäusedeckel - 10 - (2) dienen, um beim Öffnen des Deckels (2) mit diesem angehoben und zum Aus-tausch aus dem Filtergehäuse entfernt werden zu können. Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass nach Merkmalsgliederungs-punkt c) das Ringfilterelement eine konische Innenfläche und die Innenzarge eine konische Außenfläche besitzen und nach Merkmalsgliederungspunkt d) die koni-schen Flächen des Ringfilterelementes (10) und der Innenzarge (3) komplementär zu einander ausgebildet sein sollen. Dabei sollen gemäß Merkmalsgliederungspunkt e) das Ringfilterelement (10) zu-mindest in einem axialen Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb die-ses mindestens einen axialen Teilbereiches liegendem Umfang direkt an der koni-schen Außenfläche der Innenzarge (3) anliegen und die verjüngten Konusenden von Ringfilterelement (10) und Innenzarge (3) gemäß Merkmalsgliederungspunkt f) an dem freien Ende der Innenzarge (3) liegen. Durch die konische Ausgestaltung der Innenfläche des Ringfilterelements und komplementär dazu der Außenfläche der Innenzarge wird die Montage des fal-tenförmigen Ringfilterelements vereinfacht, da es sich mit seiner weiten Konusöff-nung von dem freien verjüngten Konusende der Innenzarge aus über die gesamte Länge der Innenzarge ohne Berührung aufbringen lässt, auch dann, wenn das Dichtungsmaterial an der Stirnseite des Ringfilterelementes geringfügig nach ra-dial innen übersteht (vgl. S. 2, 2. Absatz der ursprünglichen Unterlagen bzw. S. 2, letzter Absatz und S. 2a, 1. Absatz der geltenden Unterlagen). Dadurch können die Falteninnenkanten während des Einsetzens des Ringfilterelements nicht so leicht beschädigt werden wie bei zylindrisch ausgebildeten Filterelementen und Innenzargen. Die konische Ausgestaltung ermöglicht im Gegensatz zur zylindrischen Ausfüh-rung zudem, dass im fertig montierten Zustand die Falten-Innenkanten des Ring-filterelements ohne Abstand und daher kraftschlüssig an zumindest Teilbereichen der Innenzarge (3) anliegen können. Die Falten werden dadurch während der Filt-- 11 - ration besser gestützt und können bei hohen Filtrationsdrücken nicht so leicht ver-formt oder beschädigt werden (vgl. S. 2a, 1. Absatz der geltenden Unterlagen). Gemäß der Beschreibung bestehe bei der konisch ausgebildeten Außenfläche der Innenzarge mit lösbar darauf aufziehbaren Ringfilterelement mit konisch ausgebil-deter Innenfläche ein wesentlicher Vorteil darin, dass die inneren Faltenkanten des Filterelements auch dann abstandsfrei und damit kraftschlüssig von der Innen-zarge abgestützt werden können, wenn die Endscheiben (11) als axiale Dichtun-gen des Ringfilterelementes radial innen leicht über die Faltenkanten hinausragen (vgl. S. 7, letzter Absatz der ursprünglichen und geltenden Beschreibung). Der Erfindung liegt demnach die objektive Aufgabe zugrunde, eine Öl- oder Kraft-stofffiltereinrichtung für einen Verbrennungsmotor zu schaffen, bei der das Ring-filterelement zum einen leicht auswechselbar ist und zum anderen für den Betrieb eine abstandslose und kraftschlüssige Verbindung mit der Innenzarge eingeht, wie aus den Seiten 2 und 2a der geltenden Beschreibung herleitbar ist. 4. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist neu, weil keine der zum Stand der Technik genannten Entgegenhaltungen alle seine Merkmale vorbeschreibt. Durch den Stand der Technik nach der DE 93 12 856 U1 (D6) und der DE 41 31 353 A1 (D1) sind Ölfiltereinrichtungen für Verbrennungsmotoren mit ei-ner Innenzarge und einem Ringfilterelement bekannt geworden, von denen sich der Anmeldungsgegenstand nach Anspruch 1 zumindest in allen auf die konische Ausbildung von Ringfilterelement und Innenzarge gerichteten Merkmale 1c), 1d) 1e) und 1f) unterscheidet. Auch die in den Druckschriften DE 42 40 656 A1, DE 94 11 212 U1, EP 05 59 011 A1, DE 89 10 190 U1 (D2), DE-AS 12 78 404, GB 21 91 959 A und in der im Beschwerdeverfahren genannten EP 0 682 967 B1 aufgezeigten Filter-einrichtungen enthalten nur zylindrisch ausgebildete Filterelemente und Stützkör-- 12 - per bzw. Innenzargen. Die anmeldungsgemäße Filtereinrichtung unterscheidet sich daher auch von diesen bekannten Filtereinrichtungen durch die konisch ge-staltete Innenfläche des Ringfilterelements und die entsprechend konische gestal-tete Außenfläche der Innenzarge. Von dem Luftfilter mit auswechselbaren Filtereinsatz nach der CH 646 344 A5 (D3) unterscheidet sich der Anmeldungsgegenstand zum einen in seiner Verwen-dung als Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung und zum anderen darin, dass die In-nenzarge (3) unmittelbar an dem Deckel (2) des Filtergehäuses (1) abtrennbar gelagert ist, das Ringfilterelement (10) lösbar mit der Innenzarge (3) verbunden ist und durch Endscheiben gedichtete Stirnseiten aufweist (Merkmal a)) sowie da-durch, dass die Innenzarge (3) ein freies Ende aufweist, an dem die verjüngten Konusenden von Ringfilterelement (10) und Innenzarge (3) liegen (Merkmal f)). Die US 41 35 899 (D4) beschreibt eine zweistufige Luftreinigungs-Anlage, die eine erste Zentrifugierstufe zur Vorreinigung und Entfernung großer Partikel im Luft-strom und eine zweite Filterstufe mit einem äußeren konischen Hauptfilter (princi-pal filter 131) aus gefaltetem Papier und einem inneren konischen Sicherheitsfilter (safety filter 131) aus porösen Material umfasst (vgl. Sp. 1, Z. 5 - 10, 65; Sp. 2, Z. 18 - 22; Fig. 1). Die Filtereinrichtung nach Anspruch 1 unterscheidet sich von dieser Filtereinrichtung dadurch, dass kein zusätzliches Sicherheitsfilter, aber eine Innenzarge zum Stützen des faltenförmigen Ringfilterelementes vorgesehen ist. Die US 3 458 050 (D5) sieht einen konischen Filtereinsatz zum Einbau in Fluidlei-tungen vor, der aus einem in Falten gebogenen Metallgitter (corrugated wire mesh 4) und einem inneren perforierten Metallmantel (perforates sheet metal core 14) besteht, die über Endkappen (end caps 12, 13) fest miteinander verbunden sind (vgl. Fig. 1 - 5, Sp. 1, Abstract, Sp. 6, Z. 22 - 30, Z. 52 - 55). Hiervon unterscheidet sich der Anmeldungsgegenstand nach Anspruch 1 schon durch die lösbare Ver-bindung von Ringfilterelement und Innenzarge, sodass das Ringfilterelement se-parat gewechselt werden kann. - 13 - 5. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1, dessen gewerbliche Anwendbarkeit nicht in Zweifel steht, beruht auch auf erfinderischer Tätigkeit. Als nächstliegenden Stand der Technik ist in der geltenden Beschreibungseinlei-tung die DE 93 12 856 U1 (D6) angegeben. Durch diese Druckschrift ist eine Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors bekannt geworden, wel-che gemäß Merkmalsgliederungspunkt a) des geltenden Anspruchs 1 - mit einem lösbar mit einer an einem abnehmbaren Deckel (20) eines Filtergehäuses (30) abtrennbar gelagerten Innen-zarge (Stützkörper 11) verbundenen Ringfilterelement (Fil-terkörper 14) (vgl. D6, S. 1, 1. bis 3. Absatz; Fig. 1), - das aus zick-zack-förmig gefaltetem Bahnenmaterial mit in Radialebenen dieses Elementes verlaufenden Faltkanten und durch Endscheiben gedichteten Stirnseiten (15, 16) be-steht (vgl. D6, S. 5, 3. Absatz). Das aus der D6 bekannte Ringfilterelement (10) ist zwar auch auswechselbar (S. 4, 2. Absatz, 1. Satz), jedoch bei im Filtergehäuse (30) verbleibender Innen-zarge (11). Denn dort wird das Ringfilterelement (Filterkörper 14) beim Heraus-drehen des Deckels (20) aus dem Gehäuse (30) durch eine Rasteinrichtung mit-genommen, alleine mit dem Deckel angehoben und dann ausgewechselt (vgl. D6, S. 6, 2. u. 3. Absatz), während bei der anmeldungsgemäßen Filtereinrichtung nach Merkmal b) des geltenden Anspruchs 1 die Innenzarge (3) an dem Deckel (2) des Filtergehäuses (1) verbleibt. Weitere Gemeinsamkeiten mit der Filtereinrichtung nach D6 besitzt die anmel-dungsgemäße Filtereinrichtung jedoch nicht, auch nicht mit der Merkmalsgruppe e). - 14 - Aus den Angaben auf Seite 3 der D6, Zeilen 1 und 2, könnte zwar gefolgert wer-den, dass das Ringfilterelement (14) zumindest in einem axialen Teilbereich direkt an der zylindrischen Außenfläche der Innenzarge anliege, da dort beschrieben ist, dass der Innendurchmesser D des Filterkörpers (14) etwas kleiner sei als der größte Durchmesser d des Stützkörpers (11). An anderen Stellen der Druckschrift D6 ist im Gegensatz dazu aber angegeben, dass der Innendurchmesser D des Ringfilterelements (14) etwas größer sei als der größte sei Durchmesser d des Stützkörpers (11). Nur so aber kann der Fachmann eine technisch funktionsfähige Lösung erkennen (siehe dazu auch Anspruch 1, Kennzeichenteil, und Ausfüh-rungsbeispiel zu Fig. 3 auf Seite 6, 2. Absatz). Nur mit einem größeren Inndendurchmesser D des Ringfilterelementes ergibt sich die gewünschte gleitende axiale Verschiebbarkeit (6, Seite 3, Abs. 1) des Filter-körpers mit den beiden Stirnscheiben auf dem Stützkörper. Der Senat vertritt da-her die Auffassung, dass es sich bei der Textstelle auf S. 3 Zeilen 1 und 2 um eine offensichtlich falsche Angabe handelt und nicht um eine alternative Ausführungs-form. Demnach kann es sich bei technisch sachgerechter Auslegung der Angaben in der D6 nur um einen etwas größeren Innendurchmesser D des Ringfilterelements (14) und bei der Angabe „eines etwas kleineren Innendurchmessers D des Ring-filterelements (14)“ nur um einen offensichtlichen Schreibfehler handeln. Folglich kann das Ringfilterelement (14) nach der D6 nicht das im Merkmal e) des geltenden Anspruchs 1 angegebene Merkmal erfüllen, dass es zumindest in ei-nem axialen Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindestens einen axialen Teilbereiches liegendem Umfang direkt an der zylindrischen Außen-fläche der Innenzarge (Stützkörper (11)) anliegt, so wie es die Prüfungsstelle bei dem Filterelement (14) und dem Stützkörper (11) der D6 gesehen hat. - 15 - Aus der DE 41 31 353 A1 (D1) ist eine Ölfiltereinrichtung eines Verbrennungsmo-tors bekannt, die neben den Merkmalen des Merkmalsgliederungspunkts a) auch alle Merkmale des Merkmalsgliederungspunkts b) aufweist. Dort ist nach Merkmalsgliederungspunkt a) ein Ringfilterelement (7, 78) vorgese-hen, das lösbar mit einer an einem abnehmbaren Deckel (5) eines Filtergehäuses (2) abtrennbar gelagerten Innenzarge (Trägerteil (12, 81)) verbunden ist, das aus zick-zack-förmig gefaltetem Bahnenmaterial mit in Radialebenen dieses Elemen-tes verlaufenden Faltkanten und durch Endscheiben gedichteten Stirnseiten (End-scheiben 80, Fig. 4) besteht (vgl. Sp. 1, Z. 54 bis 57, Z. 67, 68; Sp. 2, Z. 24 bis 29; Sp. 4, Z. 47 bis 58; Fig. 1, 4) und das nach Merkmalsgliederungspunkts b) bei an dem Deckel (5) des Filtergehäuses (2) verbleibender Innenzarge (Trägerteil 12) auswechselbar ist, weil dort die Filterelemente getrennt ersetzt werden können, wie insbesondere in Spalte 2, Zeilen 24 bis 37 und Spalte 5, Zeilen 25 bis 33 aus-geführt ist. Die Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors nach Anspruch 1 unterscheidet sich demnach von diesen bekannten Filtereinrichtungen nach D1 und D6 dadurch, dass • das Ringfilterelement (10) eine konische Innenfläche und die Innenzarge (3) eine konische Außenfläche besitzen (vgl. Merkmal c)), • die konischen Flächen des Ringfilterelementes (10) und der Innenzarge (3) komplementär zueinander ausgebildet sind (vgl. Merkmal d)), • das Ringfilterelement (10) zumindest in einem axialen Teilbe-reich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindes-tens einen axialen Teilbereiches liegenden Umfang direkt an - 16 - der konischen Außenfläche der Innenzarge (3) anliegt (vgl. Merkmal d)) und • die verjüngten Konusenden von Ringfilterelement (10) und Innenzarge (3) an dem freien Ende der Innenzarge (3) liegen (vgl. Merkmal f)). Hinweise auf eine solche konische Ausgestaltung von Ringfilterelement und In-nenzarge kann weder die Filtereinrichtung nach der D1 noch nach der D6 geben, da das Filterelement (7) und die Innenzarge (Trägerteil 12) nach der D1 und das Filterelement (14) und die Innenzarge (Stützkörper 11) nach der D6 zylindrisch ausgebildet sind, die Filterelemente nur dann zumindest in einem axialen Teilbe-reich direkt an der Außenfläche der Innenzarge anliegen, wenn diese unter dem Druck des durchströmenden Fluids nach Innen verformt werden (vgl. D6, S. 3, 2. Absatz; D1, Fig. 1 u. 4) und bei keiner dieser zwei Filtereinrichtungen ein freies Ende der Innenzarge vorgesehen ist. Bei diesen Filtereinrichtungen ist zwar die getrennte Auswechselbarkeit alleine des Ringfilterelementes ohne die Innenzarge schon angesprochen (vgl. D6, S. 3, 1. Absatz, letzter Satz, u. D1, Sp. 1, Z. 30 –34), eine konische Ausgestaltung nach den Merkmalen c) bis f) vermögen sie dem Fachmann jedoch nicht nahe zu legen. In der Druckschrift CH 646 344 A5 (D3) ist zwar eine Filtereinrichtung mit einem Filtergehäuse mit abnehmbaren Deckel und einem auswechselbarem konisch ausgebildeten Filterelementeinsatz (30) vorbeschrieben, die jedoch als Luftfilter insbesondere in Verbrennungskraftmaschine von größeren Kraftfahrzeugen Ver-wendung findet (vgl. D3, S. 2, rechte Sp., Z. 60, bis S. 3, linke Spalte, Z. 7 u. 42 -44). Da bei Einsatz unter rauen Bedingungen der Filterelementeinsatz häufig ge-wechselt werden muss, soll zur Senkung der Transport- und Lagerhaltungskosten zum einen der große Volumenbedarf der konisch ausgebildeten Filterelementein-sätze reduziert werden und zum anderen die langlebigen Teile länger benutzbar sein (vgl. S. 3, linke Spalte, Z. 42 – 47). Dies soll durch die Schaffung eines Filter-- 17 - elementeinsatzes (30) geschehen, der aus vier voneinander unabhängigen Kom-ponenten besteht: - Die erste Komponente wird durch einen innen liegenden ko-nischen Mantel (32) aus Metall oder Kunststoff mit einer Vielzahl von über die gesamte Länge verteilte Öffnungen (34), - die zweite Komponente durch eine langgestreckte konische Hülse (44) mit einem dünnen Sicherheitsfilter (46) (vgl. S. 4, linke Spalte, Z. 4 – 10, Z. 24 - 27; Fig. 1, 3), - die dritte Komponente durch ein längliches Filterelement (54) gebildet, das aus einem dehnbaren Filterteil (56) mit einer Vielzahl von Falten (58) besteht, wobei die Falten vor dem Einbau in den Filterelementeinsatz so zusammengefaltet sein können, dass es eine zylindrische Form entsprechend Fig. 3 einnimmt, und nach dem Einbau so gedehnt und auf-gefaltet sein können, dass es die in Fig. 1 erkennbare koni-sche Form einnimmt, die der Form des Mantels (32) ent-spricht (vgl. S. 4, linke Spalte Z. 40 – 49). Mit dem Ende des Filterteils (56) ist eine Endkappe, z. B. durch Verkleben, ver-bunden (vgl. S. 4, linke Spalte Z. 55 – 57, Fig. 1, 3). - Die vierte Komponente wird durch einen hülsenförmigen äu-ßeren Mantel (68) gebildet, der ebenfalls eine konische Form aufweist und vorzugsweise aus offenzelligem Urethanwerk-stoff besteht und somit für Luft und Gase durchlässig ist (vgl. S. 4, rechte Spalte Z. 8 – 16, Fig. 1, 3). Bei der anmeldungsgemäßen Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbren-nungsmotors sind anders als bei diesem Filterelementeinsatz für einen Luftfilter nach der D3 nur zwei Filterelementeinsatz-Komponenten vorgesehen, nämlich das Ringfilterelement (10) und die Innenzarge (3). Das Ringfilterelement (10) ent-- 18 - spricht zwar dem Filterelement (54) nach der dritten Komponente der D3, unter-scheidet sich aber von diesem durch eine feste konische Innenfläche schon vor dem Filterzusammenbau im unmontierten Zustand, die beim Zusammenbau der Filterkomponenten weder gedehnt noch aufgefaltet werden kann. Ein Dehnen oder Auffalten ist schon deshalb nicht möglich, weil die Falten des Ringfilterele-mentes an den Stirnseiten durch Endscheiben fixiert sind (vgl. Merkmalsgliede-rungspunkt c) und letztes Merkmal des Merkmalsgliederungspunkts a)). Deshalb ist bei der anmeldungsgemäßen Filtereinrichtung auch kein weiterer äußerer Man-tel erforderlich, um das faltenförmige Ringfilterelement (10) zu stützen oder zu fi-xieren. Gemäß der Druckschrift D3 wird zum Zusammenbau der vier Filterkomponenten des Filterelementeinsatzes zuerst die konische Hülse (44) über die Außenfläche des Mantels (32) geschoben und dann der äußere Mantel (68) um das noch zu-sammengefaltete zylindrische Filterelement angeordnet, wobei das Ende (70) mit dem kleineren Durchmesser des Mantels (68) gegen die Endkappe (62) des Fil-terteils 56 anliegt (vgl. S. 4, rechte Spalte, Z. 51 – 58). Anschließend wird der ko-nische Mantel (32) mit der daran befestigten Hülse (44) nach unten durch die In-nenwand (61) des Filterteils (56) geschoben bis sich der Mantel (32) mit einer Ver-riegelungsrippe (42) an der Endkappe (62) des Filterteils (56) verriegelt. Dabei weitet der Mantel (32) aufgrund seiner konischen Form die Falten (58) des Filter-teils (56) auf, bis das Filterteil eine konische Form einnimmt (vgl. S. 4, rechte Spal-te, Z. 66 – S. 5, linke Spalte, Z. 10). Zum Zusammenbau der zwei Filterelement-Komponenten der anmeldungsgemä-ßen Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung wird jedoch anders als bei der Filtereinrich-tung für Luftfilter nach der D3 das Ringfilterelement (10) mit seiner weiten Konus-öffnung mit Abstand auf die Innenzarge über deren freies, verjüngtes Konusende aufgeschoben und dabei werden im Unterschied zu der D3 die inneren Falten-kanten des Ringfilterelements weder berührt noch gedehnt (vgl. S. 2, 2. Absatz der ursprünglichen Unterlagen bzw. S. 2, letzter Absatz und S. 2a, 1. Absatz der - 19 - geltenden Unterlagen). Dazu dient im Anspruch 1 der Patentanmeldung zum ei-nen die durch die Fixierung des gefalteten Bahnenmaterials an den Stirnseiten mit Endscheiben (11) vorgesehene feste konische Innenfläche des Ringfilterelements nach den Merkmalen a) und c), die sich nicht mehr aufweiten lässt, und zum ande-ren die an dem Deckel (2) des Filtergehäuses (1) verbleibende Innenzarge (3) nach Merkmal b) und deren freibleibendes verjüngtes Konusende nach Merkmal f). Erst bei fertiger Montage liegt das Ringfilterelement (10) nach Merkmal d) zu-mindest in einem axialen Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb die-ses mindestens einen axialen Teilbereiches liegenden Umfang direkt an der koni-schen Außenfläche der Innenzarge (3) an. Dies ist eine ganz andere Lösung als die in der D3, wo der als Innenzarge die-nende konische Mantel (32) in das zunächst noch zylindrische ringförmige Filterteil (56) geschoben wird und dabei dessen Falten aufweitet. Darüber hinaus verbleibt dort der konische Mantel beim Filterwechsel nicht an dem Deckel (14) des Filter-gehäuses, sondern wird erst nach dem Einführen in das Filterteil (56) wieder an dessen Endkappe (62) befestigt. Der völlig unterschiedliche Aufbau und auch die andere Zweckbestimmung der Filterelemente in der D3 veranlassen den Fachmann im Gegensatz zur Auffas-sung der Prüfungsstelle nicht, die in den Druckschriften D6 oder D1 aufgezeigten Filtereinrichtungen mit konisch ausgebildeten Filterkomponenten nach den Unter-schiedsmerkmalen c), d) und f) des Anspruchs 1 zu versehen. Durch die aufwän-dige Lösung der D3 wird der Fachmann eher gehindert, hieraus irgendwelche Vorbilder zu entnehmen und umzusetzen. Auch weitere im Verfahren befindliche Stand der Technik enthält keine näherkom-menden Hinweise oder Anregungen zu der Filtereinrichtung nach Anspruch 1. Wie bereits zur Neuheit in Kapitel 4 ausgeführt ist, umfasst die aus der US 41 35 899 (D4) bekannte zweistufige Luftreinigungs-Anlage zwar eine Filter-- 20 - einrichtung mit einem konisch ausgebildeten Ringfilterelement (principal filter 131), das dort aus gefaltetem Papier (pleated paper 141) besteht, aber nicht die beim anmeldungsgemäßen Filter vorgesehene Innenzarge zur lösbaren Halterung des Ringfilterelementes und zur Stützung seiner Falteninnenkanten während der Filt-ration (vgl. Sp. 1, Z. 5 - 10, 65; Sp. 2, Z. 18 - 22; Fig. 1). Im Vordergrund dieser Druckschrift steht die Verbesserung der Mittel zum Abdichten, um sicher zu stel-len, dass alle Luft die Filter passiert, zumindest den dort vorgesehenen zweiten Sicherheitsfilter (safety filter 131), wobei auch der Aufbau der Luftreinigungsan-lage verbessert werden soll, damit die Filtereinsätze einfacher, schneller und si-cherer gewechselt werden können (vgl. Sp. 1, Z. 20 - 27). Die dort vorgesehenen Maßnahmen betreffen Mittel (mounting member 147, 150) zum Abdichten, Flos-sen (fins 163) im Gehäuse (111) zum Stützen beim Einsetzen und den abnehmba-ren Deckel (end cap 170) zum endgültigen Fixieren und Befestigen des Ringfilter-elementes (131) im Gehäuse (111) (vgl. Sp. 2, Z. 29 - 38, Z. 59 - 64). Zudem wird durch die „fins“ (163) der axial eintretende Luftstrom in eine Vertikalbewegung ge-lenkt und eine Zentrifugalkraft erzeugt, wodurch sich die Partikel nach außen und zu dem offenen Ende des Gehäuses (111) bewegen (vgl. Sp. 2, Z. 49 - 55). Diese Maßnahmen können dem Fachmann jedoch keine Anhaltspunkte zu einer lösba-ren Befestigung eines konischen Filterelements an einer konischen Innenzarge geben. Auch der in der US 3 458 050 (D5) aufgezeigte konische Filtereinsatz zum Einbau in Fluidleitungen gibt keine näherkommenden Anhaltspunkte, da dort das aus ei-nem in Falten gebogenen Metallgitter (corrugated wire mesh 4) bestehende Ring-filterelement nicht lösbar, sondern über die Endkappen (end caps 12, 13) fest mit dem innen liegenden perforierten Stützmantel (perforates sheet metal core 14) verbunden ist, weil die Enden des Metallgitters (4) durch Löten, Schweißen oder mittels Kunstharz an den Endkappen (12, 13) befestigt sind und der Stützmantel (14) auch von den Endkappen gehalten ist (vgl. Fig. 1 - 5, Sp. 1, Abstract, Sp. 6, Z. 22 - 30, Z. 52 - 55). - 21 - Da die übrigen Druckschriften DE 42 40 656 A1, DE 94 11 212 U1, EP 05 59 011 A1, DE 89 10 190 U1 (D2), DE-AS 12 78 404, GB 21 91 959 A und die im Beschwerdeverfahren genannte EP 0 682 967 B1 nur Filtereinrichtungen mit zylindrisch ausgebildeten Filterelementen und Stützkörpern bzw. Innenzargen offenbaren, wie der Neuheitsvergleich in Kapitel 4 des Beschlusses gezeigt hat, liegen diese Druckschriften zumindest ebenso so weit von der Filtereinrichtung nach Anspruch 1 ab wie die eingangs zum Stand der Technik erläuterten Druck-schriften D6 und D1. Sie können daher auch keine Hinweise auf die konischen Ausgestaltungsmerkmale des Ringfilterelements und der Innenzarge nach dem geltenden Anspruch 1 geben. Auch eine Kombination des Standes der Technik führt den Fachmann nicht zu der Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung nach Anspruch 1, auch nicht zusammen mit ein-fachen fachmännischen Überlegungen. Es ist vielmehr erfinderische Tätigkeit er-forderlich, um die im Anspruch 1 angegebene Lehre aufzufinden. Nach alledem ist der Gegenstand nach Anspruch 1 patentfähig und der An-spruch 1 somit gewährbar. Mit diesem zusammen sind auch die Unteransprüche 2 bis 11 gewährbar, die auf vorteilhafte Ausgestaltungen einer Filtereinrichtung nach Anspruch 1 gerichtet sind. Dehne Dr. Huber Pagenberg Dr. Prasch Hu
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