1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2013 – 4 Sa 1584/12 und 4 Sa 1712/12 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Brühler
Krasshöfer
Klose
Kranzusch
M. Lücke