1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2012 – 8 Sa 50/12 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Brühler
Krasshöfer
Klose
Kranzusch
M. Lücke