Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 9C_226/2007 Verfügung vom 17. September 2007 II. sozialrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Seiler, als Instruktionsrichter, Gerichtsschreiber Scartazzini. Parteien R.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher Dr. Andreas Edelmann, Bahnhofstrasse 1, 5330 Zurzach, gegen IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Invalidenversicherung, Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2007. Der Instruktionsrichter der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht in das Schreiben vom 24. August 2007, worin R.________ die Beschwerde vom 4. Mai 2007 gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2007 zurückzieht, als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG verfügt : 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht, der Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes, Zürich, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. Luzern, 17. September 2007 Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Instruktionsrichter: Der Gerichtsschreiber: