Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 9C_755/2015 {T 0/2} Verfügung vom 9. Dezember 2015 II. sozialrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Meyer, als Einzelrichter, Gerichtsschreiber R. Widmer. Verfahrensbeteiligte A.________, vertreten durch Dr. Heiner Schärrer, substituert durch Melanie Müller, MLaw, Beschwerdeführer, gegen IV-Stelle Basel-Stadt, Lange Gasse 7, 4052 Basel, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Invalidenversicherung, Beschwerde gegen den Entscheid des Sozial-versicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 20. Juli 2015. Nach Einsicht in das Schreiben vom 4. Dezember 2015, worin die Rechtsvertreterin unter Bezugnahme auf den Zwischenentscheid vom 29. Oktober 2015 die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom 14. Oktober 2015 zurückzieht, in Erwägung, dass dem Rückzug Folge zu geben und in dieser Prozesslage auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten ist (Art. 32 Abs. 2, Art. 66 Abs. 2 BGG), verfügt der Einzelrichter: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt. Luzern, 9. Dezember 2015 Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Einzelrichter: Meyer Der Gerichtsschreiber: Widmer