- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 9 AZR 338/10 6 Sa 1199/09 Landesarbeitsgericht München Im Namen des Volkes! Verkündet am 18. Oktober 2011 ANERKENNTNISURTEIL Brüne, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 18. Oktober 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Düwell, die Richter am Bundesarbeitsgericht Krasshöfer und Dr. Suckow sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Starke und Heilmann für Recht erkannt: - 2 - Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landes-arbeitsgerichts München vom 30. März 2010 - 6 Sa 1199/09 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18. No-vember 2009 - 10 Ca 4151/08 - abgeändert und die Be-klagte verurteilt, an den Kläger einen Bruttobetrag iHv. 9.203,00 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2008 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen! Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klagean-spruch anerkannt. Düwell Krasshöfer Suckow Starke Heilmann 1
Full & Egal Universal Law Academy