Bundesarbeitsgericht Urteil vom 12. April 2016 Neunter Senat - 9 AZR 660/14 - ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.9AZR660.14.0 I. Arbeitsgericht Gießen Urteil vom 22. März 2013 - 10 Ca 361/12 - Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 687/13 - Für die Amtliche Sammlung: Nein Entscheidungsstichwort e : Staffelung des Urlaub sanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer Bestimmung: ZPO § 313a Hinweis e des Senats: Parallelentschei dung zu führender Sache - 9 AZR 659/14 - , ohne Tatb e- stand und Entscheidungsgründe ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.9AZR660.14.0 - 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 9 AZR 660/14 3 Sa 687/13 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 12. April 2016 URTEIL Brü ne, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Neun te Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Ve r- handlung vom 12. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesa r- beitsgericht Dr. Brühler, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Suckow und Klose sowie den ehrenamtlichen Richter Spiekerm ann und die ehrenamtliche Richterin Merte für Recht erkannt: - 2 - 9 AZR 660/14 ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.9AZR660.14.0 1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 687/13 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen d as Urteil des Arbeitsgerichts G i e ßen vom 22. März 2013 - 10 Ca 361/12 - teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzu r- laub zu gewähren. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4 zu tragen, die Beklagte zu 1/4 . Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzic h- tet (§ 313a Abs. 1 ZPO) . Brühler Klose Suckow Merte Spiekermann 1
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