BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT9 W (pat) 1/09_______________(Aktenzeichen)Verkündet am16. Mai 2012… B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend die Patentanmeldung 102 42 547.7-27hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 16. Mai 2012 unter Mitwirkung des Richters Dipl.-Ing. Reinhardt als Vorsitzendem sowie der Richter Paetzold, Dipl.-Ing. Küest und Dr.-Ing. Weber- 2 -beschlossen:Der Beschluss der Prüfungsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. August 2008 wird aufgehoben und das Pa-tent mit folgenden Unterlagen erteilt:- Patentansprüche 1 bis 11 sowie Beschreibung Seiten 5, 7, 11, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung am 16. Mai 2012,- Beschreibung Seiten 1 bis 4, 6, 8 bis 10, 12 und Zeichnung ein-zige Figur, jeweils gemäß Anmeldeunterlagen, eingereicht am 13. September 2002.G r ü n d eI.Die Patentanmeldung ist am 13. September 2002 unter Inanspruchnahme der in-ländischen Priorität 101 49 067.4 vom 5. Oktober 2001 beim Deutschen Pa-tent- und Markenamt mit der Bezeichnung"Verfahren und Vorrichtung zur Druckluftversorgung von Druckmaschinen"eingegangen. Mit Beschluss vom 11. August 2008 hat die Prüfungsstelle für Klas-se B 41 F des Deutschen Patent- und Markenamts die Anmeldung zurückgewie-sen. Sie war der Auffassung, das Verfahren nach dem seinerzeit geltenden Pa-tentanspruch 1 beruhe nicht auf erfinderischer Tätigkeit.- 3 -Gegen diesen Zurückweisungsbeschluss wendet sich die Anmelderin mit ihrer Be-schwerde.Die Anmelderin stellt den Antrag, den Beschluss der Prüfungsstelle des Deut-schen Patent- und Markenamts vom 11. August 2008 aufzuheben und das Patent zu erteilen mit- Patentansprüchen 1 bis 6 sowie Beschreibung Seiten 1, 4, 5, 6, 7, 11, je-weils überreicht in der mündlichen Verhandlung am 16. Mai 2012,- Beschreibung Seiten 2, 3, 8, 9, 10, 12 und Zeichnung einzige Figur, je-weils gemäß Anmeldeunterlagen, eingereicht am 13. September 2002,hilfsweise das Patent zu erteilen mit- Patentansprüchen 1 bis 11 sowie Beschreibung Seiten 5, 7, 11, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung am 16. Mai 2012,- Beschreibung Seiten 1 bis 4, 6, 8 bis 10, 12 und Zeichnung einzige Figur, jeweils gemäß Anmeldeunterlagen, eingereicht am 13. September 2002.Der geltende Patentanspruch 1 nach dem Hauptantrag lautet:"1. Vorrichtung zur Druckluftversorgung eines pneumatischen Sys-tems einer Druckmaschine (2), einschließlich dieser vorgeordneter und/oder nachgeordneter Teilaggregate (3), wobei Druckerzeu-gungsmittel (5) sowie Druckluftspeicher (10) zur Versorgung des Systems mit Druckluft über ein Druckluftverteilnetz vorgesehen sind,dadurch gekennzeichnet,dass das pneumatische System mehrere Teilaggregate (3) um-fasst,dass das Druckerzeugungsmittel (5) ein Kompressor ist,dass das Druckerzeugungsmittel (5) über ein Druckluftverteilnetz mit dem pneumatischen System verbunden ist,- 4 -dass der Druckluftspeicher (10) als zwischengeordnete Pufferein-richtung über einen Regelkreis mit dem Druckerzeugungsmittel (5) und dem Druckluftverteilnetz verbunden ist,dass im Druckluftspeicher (10) Druckluft mit einem vorgegebenen Speicherdruck speicherbar ist und dass die Druckluft aus dem Druckluftspeicher (10) über den Regelkreis dem pneumatischen System zuführbar ist, wenn der Druckluftbedarf im pneumatischen System über die Kapazität des Druckerzeugungsmittels (5) hinausgeht."Rückbezogene Patentansprüche 2 bis 6 schließen sich diesem Patentanspruch 1 an.Die geltenden Patentansprüche 1 und 6 nach dem Hilfsantrag lauten:"1. Verfahren zur Druckluftversorgung eines pneumatischen Systems einer Druckmaschine (2), einschließlich dieser vorgeordneter und/oder nachgeordneter Teilaggregate (3), wobei Druckerzeu-gungsmittel (5) sowie Druckluftspeicher (10) über ein Druckluftver-teilnetz das System mit Druckluft versorgen,wobei wenigstens ein Druckluftspeicher (10) als Puffereinrichtung zusätzlich von dem Druckerzeugungsmittel (5) mit Druckluft ver-sorgt wird und wobei der Druckluftspeicher (10) zum Ausgleich von Verbrauchsspitzen des Systems und/oder bei Kapazitätsüber-lastungen des Druckerzeugungsmittels (5) dem pneumatischen System zugeschaltet und die Druckluft zugeführt wird,dadurch gekennzeichnet,dass die Druckluft im Druckluftspeicher (10) mit einem Druck ge-speichert wird, der über dem maximal vom Druckerzeugungsmit-tel (5) zur Verfügung gestellten Druck liegt."- 5 -"6. Vorrichtung (1) zur Durchführung eines Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, mit Druckerzeugungsmit-tel (5) zur Erzeugung von Druckluft sowie Druckluftspeicher (10), welche über ein Druckluftverteilnetz mit dem pneumatischen Sys-tem der Druckmaschine (2) verbunden sind,dadurch gekennzeichnet,dass der Druckluftspeicher (10) als zwischengeordnete Pufferein-richtung über einen Regelkreis mit dem Druckerzeugungsmittel (5) und dem Druckluftverteilnetz verbunden ist, dass im Druckluftspei-cher (10) Druckluft mit einem vorgegebenen Speicherdruck spei-cherbar ist und dass die Druckluft aus dem Druckluftspeicher (10) über den Regelkreis dem pneumatischen System zuführbar ist, wenn der Druckluftbedarf im pneumatischen System über die Ka-pazität des Druckerzeugungsmittels (5) hinausgeht, und dass der Regelkreis einen Druckluftverstärker (12) zur Versorgung des Druckluftspeichers (10) aufweist."Diesen Patentansprüchen 1 bzw. 6 nachgeordnet sind die Unteransprüche 2 bis 5 und 7 bis 11.Im Prüfungsverfahren ist folgender Stand der Technik in Betracht gezogen wor-den:- DE 42 22 219 A1- DE 197 42 827 A1- DD 277 111 A1- DE-OS 1 503 415- DE 33 07 930 A1- DE 33 00 493 A1.- 6 -II.Die Beschwerde ist zulässig. Sie hat in der Sache Erfolg durch Aufhebung des an-gefochtenen Beschlusses und Erteilung eines Patents mit den im Beschlusstenor angegebenen Unterlagen.1. Die Patentanmeldung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Druck-luftversorgung eines pneumatischen Systems einer Druckmaschine.In der Beschreibungseinleitung der Anmeldung ist ausgeführt, dass bei einer Druckmaschine mit einer großen Anzahl an Druckwerken sowie vor- bzw. nachge-ordneten Teilaggregaten die Anzahl der Druckmittelverbraucher und der Leckstel-len entsprechend groß sei, so dass ein hoher Druckluftbedarf bestehe. Kompres-sor und Druckluftspeicher müssten deshalb bezüglich Förderleistung und Spei-cherkapazität ausreichend groß dimensioniert sein.Kompressoren und Druckspeicher erforderten dabei ab einer bestimmten Größe neben dem üblichen Wartungsaufwand auch Betriebssicherheitsprüfungen, wel-che in kostenaufwendiger Weise mit Stillstandzeiten der Druckmaschine und er-heblichem Verwaltungsaufwand für Betriebszulassungsverfahren verbunden seien.Wegen des zeitlich starken Schwankungen unterworfenen Druckmittelverbrauchs einer Druckmaschine seien zudem Systeme mit kontinuierlicher Drucklufterzeu-gung unzweckmäßig.Das der Anmeldung zugrundeliegende und mit der Aufgabe formulierte technische Problem besteht daher darin,die beschriebenen Nachteile zu vermeiden und ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit dem es möglich ist, Verbrauchsspitzen sowie Druckluftbedarf im System, welcher über der zur Verfügung stehenden Kapazität des zugeordneten Kom-- 7 -pressors liegt, auf einfache und kostengünstige Weise auszuglei-chen und Druckluft unabhängig vom Betriebszustand der Kom-pressoren zur Verfügung zu stellen.Dieses Problem soll durch die Vorrichtung nach dem geltenden Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag sowie durch das Verfahren bzw. die Vorrichtung nach Patent-anspruch 1 bzw. Patentanspruch 6 gemäß Hilfsantrag gelöst werden.2. Als Fachmann legt der Senat einen Fachhochschulingenieur der Fachrichtung Maschinenbau zugrunde, der bei einem Druckmaschinenhersteller mit der Ent-wicklung und Konstruktion von Druckluftversorgungseinrichtungen für die pneuma-tischen Systeme der Druckmaschinen befasst ist und auf diesem Gebiet über mehrjährige Berufserfahrung verfügt.3. Zum Hauptantrag3.1 Die Zulässigkeit der Patentansprüche nach dem Hauptantrag kann dahinste-hen. Denn dem Hauptantrag kann jedenfalls deswegen nicht stattgegeben wer-den, weil die Vorrichtung nach Patentanspruch 1 nicht neu ist.3.2 Zur Erleichterung von Bezugnahmen ist Patentanspruch 1 nachfolgend in Form einer Merkmalsgliederung wiedergegeben:1. Vorrichtung zur Druckluftversorgung eines pneumatischen Systems,2. es handelt sich um das pneumatische System einer Druckmaschi-ne (2) einschließlich dieser vorgeordneter und/oder nachgeordneter Teilaggregate (3),3. dabei sind Druckerzeugungsmittel (5) zur Versorgung des Systems mit Druckluft vorgesehen,4. dabei sind Druckluftspeicher (10) zur Versorgung des Systems mit Druckluft vorgesehen,- 8 -5. die Versorgung durch Druckerzeugungsmittel (5) und Druckluftspei-cher (10) erfolgt über ein Druckluftverteilnetz,- Oberbegriff -6. das pneumatische System umfasst mehrere Teilaggregate (3),7. das Druckerzeugungsmittel (5) ist ein Kompressor,8. das Druckerzeugungsmittel (5) ist über ein Druckluftverteilnetz mit dem pneumatischen System verbunden,9. der Druckluftspeicher (10) ist als zwischengeordnete Puffereinrich-tung mit dem Druckerzeugungsmittel (5) und dem Druckluftverteil-netz verbunden,10. die Verbindung ist über einen Regelkreis bewerkstelligt,11. im Druckluftspeicher (10) ist Druckluft mit einem vorgegebenen Spei-cherdruck speicherbar,12. die Druckluft aus dem Druckluftspeicher (10) ist über den Regelkreis dem pneumatischen System zuführbar, wenn der Druckluftbedarf im pneumatischen System über die Kapazität des Druckerzeugungsmit-tels (5) hinausgeht.- Kennzeichen -Eine Vorrichtung zur Druckluftversorgung eines pneumatischen Systems einer Druckmaschine einschließlich dieser vorgeordneter bzw. nachgeordneter Teilag-- 9 -gregate ist aus der DE 42 22 219 A1 bekannt (Spalte 1, Zeilen 3 bis 6; --> Merkmale 1, 2, 6).Es sind mindestens ein Druckerzeugungsmittel in Form eines Kompressors 7 sowie mehrere Druckluft-speicher (Druckluftbehäl-ter 12) zur Versorgung des Systems mit Druckluft über ein Druckluftverteilnetz (Leitungen 10, 14, 17, 5) vorgesehen (Spalte 5, Zeilen 25 bis 30; vgl. hier wiedergegebene Figur 1; --> Merkmale 3 bis 5, 7, 8).Der Druckluftspeicher 12 ist in der Versorgungsleitung 10/14/17 für das pneumati-sche System zwischen Kompressor 7 und dem System angeordnet und bildet demnach eine zwischengeordnete Puffereinrichtung, die mit dem Druckerzeu-gungsmittel und dem Druckluftverteilnetz verbunden ist (vgl. Figur; --> Merkmal 9).Eine Drucksteuerung 20 schaltet über ein Steuerventil 15 die Verbindung zwi-schen Kompressor 7 und Druckluftbehälter 12, und eine mit der Drucksteue-rung 20 kommunizierende Maschinensteuerung 2 schaltet über eine Verbraucher-Steuerventil-Batterie 4 die Verbindung zwischen Druckluftbehälter 12 und Arbeits-leitungen 5 des Druckluftverteilnetzes. Drucksteuerung 20 und Maschinensteue-rung 2 bilden dabei einen Regelkreis, der die Verbindung des Druckluftspeichers mit Druckerzeugungsmittel und Druckluftverteilnetz bewerkstelligt (--> Merk-mal 10).Der Druckluftbehälter 12 ist mit einem Überdruckventil 13 versehen, so dass der Speicherdruck einen vorgegebenen Wert nicht überschreiten kann (--> Merk-mal 11).Schließlich ist zum Betreiben des pneumatischen Systems unabhängig von des-sen Druckluftbedarf die Zuführung von Druckluft grundsätzlich immer aus dem Druckluftbehälter notwendig. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Kapazität des - 10 -Kompressors 7 den Druckluftbedarf des Systems nicht decken kann (Spalte 4, Zeilen 9 bis 15; --> Merkmal 12).Vorstehende Ausführungen zeigen, dass die mit dem geltenden Patentanspruch 1 beanspruchte Vorrichtung zur Druckluftversorgung eines pneumatischen Systems einer Druckmaschine am Anmeldetag bereits bekannt war.Die Argumentation der Anmelderin, die anmeldungsgemäße Vorrichtung weise im Unterschied zu der aus der DE 42 22 219 A1 bekannten Vorrichtung mit einer Mehrzahl von Druckluftbehältern nur einen einzigen Druckluftspeicher für das ge-samte pneumatische System der Druckmaschine auf, kann hier nicht greifen. Zwar trifft sie in der Sache zu, jedoch findet dieser Unterschied in der geltenden An-spruchsfassung keinen Niederschlag. Denn von dem Wortlaut des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 ist auch eine Mehrzahl von Druckluftspeichern umfasst ("sowie Druckluftspeicher (10) ... vorgesehen"). Der bestimmte Artikel im kenn-zeichnenden Teil des Patentanspruchs ("der Druckluftspeicher", Merkmal 9) be-zeichnet dabei zwar einen einzigen Druckluftspeicher, was jedoch nicht aus-schließt, dass sich dies lediglich auf einen bestimmten Druckluftspeicher aus der vom Oberbegriff umfassten Mehrzahl bezieht. Eine Beschränkung auf nur einen einzigen Druckluftspeicher ist demnach durch den Wortlaut des Patentan-spruchs 1 nicht gegeben.Davon abgesehen würde aber auch eine derartige Beschränkung die Patentfähig-keit gegenüber dem Stand der Technik nach der DE 42 22 219 A1 nicht zu be-gründen vermögen. Denn nach diesem Stand der Technik stellt schon das einzel-ne Druckwerk 11 ein pneumatisches (Teil-)System mitsamt Teilaggregaten dar, weil auch das einzelne Druckwerk mehrere unterschiedliche Druckluftverbraucher aufweist (z. B. Bogengreifer, Stellzylinder, Blas-/Sauglufteinrichtungen, Pumpen für Farbe und Feuchtmittel). Dieses somit bekannte Prinzip der Verwendung nur eines einzigen Druckluftbehälters 12 für ein aus mehreren Teilaggregaten beste-hendes Teilsystem 11 ist als solches ohne Weiteres auf die gesamte Druckma-schine (Gesamtsystem) zu übertragen, so dass einer entsprechenden Beschrän-- 11 -kung - wäre sie Merkmal der beanspruchten Vorrichtung - erfinderische Bedeu-tung nicht zukäme.Die dem Patentanspruch 1 des Hauptantrags nachgeordneten Patentansprüche teilen das Schicksal des Patentanspruchs 1, da über einen Antrag nur in seiner Gesamtheit entschieden werden kann (BGH GRUR 1997, 120 ff, "Elektrisches Speicherheizgerät").4. Zum Hilfsantrag4.1 Die Patentansprüche nach diesem Antrag sowie die Änderungen in der Be-schreibung sind zulässig.Patentanspruch 1 verknüpft die Merkmale gemäß dem ursprünglichen Patentan-spruch 1 mit Merkmalen aus dem ursprünglichen Patentanspruch 2.Die Vorrichtung nach dem nebengeordneten Patentanspruch 6 ergibt sich in fach-männischer Zusammenschau der im ursprünglichen Patentanspruch 7 angegebe-nen Ausgestaltung mit Merkmalen aus dem ursprünglichen Patentanspruch 8.Die geltenden Patentansprüche 2 bis 5 und 8 bis 11 stimmen mit den ursprüngli-chen Patentansprüchen 3 bis 6 und 9 bis 12 überein. Die Merkmale nach Patent-anspruch 7 finden sich im ursprünglichen Patentanspruch 8.Die Beschreibung ist in zulässiger Weise an die geltende Anspruchsfassung ange-passt.4.2 Patentfähigkeit Patentanspruch 1a) Das zweifelsohne gewerblich anwendbare Verfahren nach Patentanspruch 1 ist neu.- 12 -Das Verfahren nach Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag weist folgende Merkma-le auf:1. Verfahren zur Druckluftversorgung eines pneumatischen Systems,2. es handelt sich um das pneumatische System einer Druckmaschi-ne (2) einschließlich dieser vorgeordneter und/oder nachgeordneter Teilaggregate (3),3. dabei versorgen Druckerzeugungsmittel (5) das System mit Druck-luft,4. dabei versorgen Druckluftspeicher (10) das System mit Druckluft,5. die Versorgung durch Druckerzeugungsmittel (5) und Druckluftspei-cher (10) erfolgt über ein Druckluftverteilnetz,6. dabei wird wenigstens ein Druckluftspeicher (10) als Puffereinrich-tung zusätzlich von dem Druckerzeugungsmittel (5) mit Druckluft ver-sorgt,7. dabei wird der Druckluftspeicher (10) zum Ausgleich von Ver-brauchsspitzen des Systems und/oder bei Kapazitätsüberlastungen des Druckerzeugungsmittels (5) dem pneumatischen System zuge-schaltet und die Druckluft zugeführt,- Oberbegriff -8. die Druckluft im Druckluftspeicher (10) wird mit einem Druck gespei-chert, der über dem maximal vom Druckerzeugungsmittel (5) zur Verfügung gestellten Druck liegt.- Kennzeichen -Die aus der DE 42 22 219 A1 entnehmbare Betriebsweise der mit dieser Druck-schrift offenbarten Vorrichtung entspricht einem Verfahren zur Druckluftversorgung des pneumatischen Systems einer Druckmaschine mitsamt ihren Teilaggregaten (--> Merkmale 1, 2).Die Merkmale 3 bis 5 dieses Verfahrens stimmen zudem inhaltlich mit den Merk-malen 3 bis 5 gemäß Patentanspruch 1 nach Hauptantrag überein. Der mit diesen - 13 -Merkmalen definierte Sachverhalt ist, wie zum Hauptantrag im Einzelnen darge-legt, aus der DE 42 22 219 A1 bekannt. Die diesbezüglichen Ausführungen gelten deshalb für das hier beanspruchte Verfahren entsprechend.Das insoweit gekennzeichnete Verfahren geht somit aus der DE 42 22 219 A1 hervor (--> Merkmale 1 bis 5).Bei der vorbekannten Vorrichtung kann darüber hinaus ein Druckluftbehälter zu-sätzlich zugeschaltet werden, wenn die Kapazität des Kompressors 7 nicht aus-reicht (Spalte 4, Zeilen 9 bis 15). Dieser Druckluftbehälter dient in diesem Fall so-mit als Puffereinrichtung. Die Versorgung eines Druckluftspeichers als Pufferein-richtung zusätzlich von dem Druckerzeugungsmittel mit Druckluft sowie die Zu-schaltung dieses Druckluftspeichers zum Ausgleich von Verbrauchsspitzen ist so-mit ebenfalls bei der vorbekannten Vorrichtung verwirklicht (--> Merkmale 6, 7).Bei der aus der DE 42 22 219 A1 vorbekannten Vorrichtung kann der Druck im Druckluftbehälter 12 den vom Kompressor 7 erzeugten Druck jedoch nicht über-steigen. Denn das Steuerventil 15 zwischen Kompressor 7 und Druckluftbehäl-ter 12 kann die Leitung 14 zum Druckluftbehälter 12 entweder freigeben (Durch-lass) oder sperren (Spalte 3, Zeilen 58 bis 62). Eine Erhöhung des vom Kompres-sor erzeugten Druckniveaus ist damit nicht möglich.Das Verfahren nach dem Patentanspruch 1 unterscheidet sich von dem aus der DE 42 22 219 A1 entnehmbaren Verfahren somit durch den im Druckluftspeicher über dem maximal vom Druckerzeugungsmittel zur Verfügung gestellten Druckni-veau liegenden Druck im Sinne des Merkmals 8.Auch aus der DE 197 42 827 A1 geht ein Verfahren zur Druckluftversorgung eines pneumatischen Systems einer Druckmaschine einschließlich ihrer Peripherieag-gregate hervor (Spalte 1, Zeilen 6 bis 12; --> Merkmale 1, 2). Ein Druckerzeu-gungsmittel (Verdichter 5) sowie Druckluftspeicher (Druckspeicher 8) versorgen über ein Druckluftverteilnetz (Sammelleitung 6, Zweigleitungen mit Reduzierven- 14 -til 9) das System mit Druckluft (vgl. hier wiedergegebene Figur; --> Merkmale 3 bis 5).Die Versorgung des pneumati-schen Systems aus dem Druck-speicher 8 findet dabei auch dann statt, wenn eine Zuförde-rung von Druckluft aus der Sam-melleitung 6 in den Druckspei-cher 8 durch das Rückschlag-ventil 7 unterbunden ist (Spal-te 2, Zeilen 35 bis 42). Der Druckspeicher 8 enthält demzu-folge einen Druckluftvorrat, der vom Verdichter 5 über den Luftbedarf des pneu-matischen Systems hinaus erzeugt werden muss. Der Druckspeicher 8 bildet so-mit eine vom Druckerzeugungsmittel zusätzlich mit Druckluft versorgte Pufferein-richtung (--> Merkmal 6).Eine Zuschaltung des Druckspeichers 8 bei Verbrauchsspitzen des Systems oder bei Kapazitätsüberlastung des Druckerzeugungsmittels 5 (Merkmal 7) erfolgt aller-dings bei dieser aus der DE 197 42 827 A1 bekannten Luftversorgungseinrichtung nicht. Denn die dem System zufließende Druckluft stammt in allen Betriebssitua-tionen aus dem Druckspeicher 8. Eine Zuschaltung muss daher nicht erst während des Betriebs vorgenommen werden.Auch bei dieser aus der DE 197 42 827 A1 bekannten Luftversorgungseinrichtung kann zudem der Druck im Druckspeicher 8 nicht, wie mit Merkmal 8 gefordert, über das Druckniveau des Kompressors ansteigen. Denn zwischen Verdichter 5 und Druckspeicher 8 ist nur das Rückschlagventil 7 geschaltet, welches als sol-ches nicht als Druckverstärker wirken kann.- 15 -Das Verfahren nach dem geltenden Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag geht da-mit in seinen Merkmalen 7 und 8 über das Verfahren gemäß DE 197 42 827 A1 hinaus.Die DD 277 111 A1 offenbart eine Schaltungsanordnung zur Speisung mehrerer Verbrauchernetze für Druckgas mit verschiedenen Betriebsdrücken, insbesondere für Druckluft (Seite 1, Absatz "Anwen-dungsgebiet der Erfindung"). Diese Schal-tungsanordnung ist nicht auf eine konkre-te Anwendung beschränkt (Seite 1 a. a. O.) und daher im allgemeinen Sinn eine Druckluftversorgung eines pneumati-schen Systems. Die Wirkungsweise die-ser Druckluftversorgung entspricht dabei einem Verfahren zur Druckluftversorgung dieses Systems (--> Merkmal 1).Das System wird durch Druckerzeu-gungsmittel (Verdichter 1) und Druckgas-speicher 3.1, 3.2, 3.3 über ein Druckgasverteilnetz (Leitungen 4, 5, 6) mit Druck-gas (Druckluft) versorgt (--> Merkmale 3 bis 5).Dabei werden die Druckgasspeicher 3.1 bis 3.3 je nach Druckniveau im Druckgas-speicher unterschiedlichen Verbrauchernetzen .1 bis .3 zugeschaltet bzw. von die-sen entkoppelt, wobei Zuschaltung und Auskopplung während des laufenden Be-triebs verändert wird (Seite 2, letzter Absatz). Dabei werden durch die Verdichter 1 alle Druckgasspeicher gemeinsam befüllt, darunter auch derjenige Druckgasspei-cher, der zunächst an der Versorgung der Verbrauchernetze nicht beteiligt ist. Dies entspricht einer zusätzlichen Versorgung des Druckgasspeichers mit Druck-luft durch das Druckerzeugungsmittel (--> Merkmal 6).Die besagte Zuschaltung der Druckgasspeicher 3.1 bis 3.3 zu den Verbraucher-netzen erfolgt allerdings abhängig vom Druckniveau in den Druckgasspeichern, - 16 -welches Druckniveau durch Kontaktmanometer 11 ermittelt wird (Seite 2, letzter Absatz). Eine Abhängigkeit von Verbrauchsspitzen des pneumatischen Systems (Verbrauchernetze .1 bis .3) bzw. von Kapazitätsüberlastungen der Verdichter im Sinne des Merkmals 7 ist auf diese Weise nicht gegeben.Schließlich werden auch bei dieser vorbekannten Schaltungsanordnung die Druckgasspeicher nur mit dem vom Verdichter zur Verfügung gestellten Druckni-veau beliefert (Seite 1, Absatz "Charakteristik des bekannten Standes der Tech-nik", Zeilen 6, 7 i. V. m. Seite 2, Absatz "Ausführungsbeispiel", Zeilen 13 bis 21). Ein darüber hinausgehendes Aufladen findet nicht statt.Das Verfahren nach dem Patentanspruch 1 unterscheidet sich von diesem vorbe-kannten Verfahren schon durch die Anwendung für eine Druckmaschine (Merk-mal 2). Davon abgesehen geht es in seinen Merkmalen 7 und 8 über das Verfah-ren gemäß DD 277 111 A1 hinaus.Der Stand der Technik nach den übrigen Druckschriften liegt weiter ab und kann dem Verfahren nach Patentanspruch 1 die Neuheit umso weniger nehmen.So offenbart die DE-OS 1 503 415 eine Vorrichtung zur Regelung der Zufuhr von Druckluft zu mehreren Druckluftspeichern (Leitungen S1 bis S3). Die Druckluft-speicher werden über Sperrventile 45 bis 47 mit dem vom Verdichter (Eintrittsstut-zen 11) gelieferten Druckniveau beaufschlagt (Seite 5, letzter Absatz). Überdies ist das Zusammenwirken der Druckluftspeicher mit dem zu beliefernden pneumati-schen System nicht Gegenstand dieser Druckschrift.Aus der DE 33 07 930 A1 ist die Ausgestaltung eines Druckverstärkers sowie des-sen Zusammenschaltung mit einem Druckerzeugungsmittel (Medienquelle 9) und einem Druckspeicher 18 bekannt. Letzterer dient offenbar der unmittelbaren Ver-sorgung der Druckluftverbraucher, eine Zuschaltung erst bei besonderen Betriebs-bedingungen geht aus dieser Druckschrift nicht hervor.Die DE 33 00 493 A1 zeigt eine Druckversorgungseinrichtung für zwei Verbrau-cher. Durch eine Einrichtung zur Druckübersetzung (Medienübertrager 5) kann in einem Druckspeicher 11 ein Druckmedium mit gegenüber dem von der drucker-- 17 -zeugenden Pumpe 1 anderen Druckniveau gespeichert werden. Dieses Druckme-dium wirkt jedoch nur auf den einen der Verbraucher (zweiter Verbraucher 10), das von der Pumpe zur Verfügung gestellte Druckniveau dient dagegen dem Be-treiben des anderen Verbrauchers (erster Verbraucher 3).Keine dieser Druckschriften zeigt die Verwendung der beschriebenen Einrichtun-gen für die Druckluftversorgung einer Druckmaschine (Merkmal 2). Ebenso wenig geht aus diesen Druckschriften die Zuschaltung eines Druckspeichers zur Versor-gung eines pneumatischen Systems bei Verbrauchsspitzen oder Kapazitätsüber-lastungen des Druckerzeugungsmittels hervor (Merkmal 7).b) Das Verfahren nach Patentanspruch 1 beruht auf erfinderischer Tätigkeit.Wie aus dem vorstehend zur Neuheit Dargelegtem ersichtlich, werden bei den vor-bekannten Verfahren zur Druckluftversorgung desselben pneumatischen Systems über Druckerzeugungsmittel und Druckluftspeicher (DE 42 22 219 A1, DE 197 42 827 A1, DD 277 111 A1, DE-OS 1 503 415) die Druckluftspeicher höchstens mit dem vom Druckerzeugungsmittel gelieferten Druckniveau aufgela-den.Der Stand der Technik nach den Druckschriften DE 33 07 930 A1 und DE 33 00 493 A1 zeigt zwar die grundsätzliche Möglichkeit einer Druckverstär-kung über das vom Druckerzeugungsmittel gelieferte Druckniveau hinaus. Die bloße Kenntnis einer solchen Druckverstärkung legt dem Fachmann aber noch nicht die Verwendung in einer Druckluftversorgung nahe, bei der das pneumati-sche System durch das Druckerzeugungsmittel und erst in speziellen Betriebs-situationen (Verbrauchsspitzen, Kapazitätsüberlastung) zusätzlich durch den Druckluftspeicher versorgt wird. Für eine derartige Verknüpfung des in Betracht gezogenen Standes der Technik kann der Senat keine Anregung erkennen. Viel-mehr hält der Senat eine Zusammenschau dieses Standes der Technik mit dem Ergebnis des mit Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag beanspruchten Verfahrens nur in rückschauender Betrachtung für möglich.- 18 -4.3 Patentfähigkeit Patentanspruch 6Die Vorrichtung nach Patentanspruch 6 ist neu und beruht auf erfinderischer Tätig-keit.Die Vorrichtung nach Patentanspruch 6 ist vorgesehen zur Durchführung des Ver-fahrens nach Patentanspruch 1. Dementsprechend muss sie eine dazu geeignete Ausgestaltung aufweisen.Diese Ausgestaltung ist wie das Verfahren ebenfalls u. a. durch den Druckluftver-stärker und den über diesen als Puffereinrichtung aufgeladenen zuschaltbaren Druckluftspeicher gekennzeichnet. Wie zu Anspruch 1 dargelegt, geht die Verwen-dung einer solchen Anordnung zur Druckluftversorgung einer Druckmaschine aus dem hier in Betracht gezogenen Stand der Technik weder hervor noch ist sie durch diesen nahegelegt. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die Ausführungen zu Anspruch 1 verwiesen.4.4 UnteransprücheDie Unteransprüche 2 bis 5 bzw. 7 bis 11 betreffen zweckmäßige Weiterbildungen des Verfahrens nach Patentanspruch 1 bzw. der Vorrichtung nach Patentan-spruch 6 und enthalten keine Selbstverständlichkeiten. Sie haben daher ebenfalls Bestand.Reinhardt Paetzold Küest Dr. WeberKo
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