BUNDESPATENTGERICHT 9 W (pat) 39/01 _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend das Patent 196 54 084 … BPatG 152 10.99 - 2 - … hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 5. Dezember 2002 unter Mitwirkung des Richters Dipl.-Ing. Winklharrer als Vor-sitzender sowie der Richter Dr. Fuchs-Wissemann, Dipl.-Ing. Küstner und Dipl.-Ing. Bülskämper beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. G r ü n d e I. Die Patentabteilung 15 des Deutschen Patent- und Markenamts hat nach Prüfung zweier Einsprüche das am 23. Dezember 1996 angemeldete Patent mit der Be-zeichnung "Dosierpumpe und Verfahren zur Erhöhung der Dosiergenauigkeit" - 3 - mit Beschluss vom 24. April 2001 widerrufen. Sie ist der Auffassung, dass der Fachmann durch die durch Vorbenutzung bekannt gewordene Dosierpumpe "ProMinent Vario" mit zugehöriger Bedienungsanleitung den Hinweis erhalte, ei-nen als Drehstrommotor ausgebildeten Antriebsmotor einer Dosierpumpe zur Vermeidung einer Überdosierung nach dem letzten Hub elektrisch abzubremsen. Auf welche Art ein Drehstrommotor elektrisch gebremst werden könne, entnehme er beispielsweise dem Sonderdruck der Fa Siemens "Projektierung von Normmo-toren", 1992, S 9 bis 11 und der Veröffentlichung von H.-G. Sauer, D. König und K.-D. Goeke: "Bremsen von Drehstrommotoren mit Gleichstrom" in Antriebstech-nik 31, 1992, Nr. 6, S 63 bis 68, wobei es im Ermessen des Fachmanns liege, sinnvolle Zeiträume für das Abbremsen festzulegen. Das im Patentanspruch 1 an-gegebene Verfahren und die Dosierpumpe nach Patentanspruch 6 beruhten somit nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Patentinhaberin mit ihrer Beschwerde. In ihrer Eingabe vom 16. August 2001 hat sie mitgeteilt, dass nicht beabsichtigt sei, eine Beschwerdebegründung einzureichen. Sie beantragt, nach Aktenlage zu entscheiden. Die Einsprechenden beantragen übereinstimmend, die Beschwerde zurückzuweisen. Die zueinander nebengeordneten Patentansprüche 1 und 6 lauten: 1. Verfahren zur Erhöhung der Dosiergenauigkeit einer Dosier-pumpe, die über ein Exzentergetriebe durch einen Asynchron-motor angetrieben ist, dadurch gekennzeichnet, - 4 - dass die Versorgungsspannung des Motors etwa eine halbe Zykluszeit vor einem angestrebten Stillstand abgeschaltet wird und der Motor danach für einen Teil der Zykluszeit frei läuft, be-vor der Motor für etwa eine viertel Zykluszeit derart an eine Gleichspannung gelegt wird, dass im Rotor ein Wirbelstrom indu-ziert wird, der ein den Rotor bis zum Stillstand abbremsendes Gegenmagnetfeld erzeugt. 6. Dosierpumpe, die über ein Exzentergetriebe durch einen Asyn-chronmotor angetrieben ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Versorgungsspannung des Motors etwa eine halbe Zykluszeit vor einem angestrebten Stillstand abschaltbar ist, im Motor danach im Freilauf die Selbstinduktionsspannung auf einen eine Bremsschaltung nicht störenden Wert abfällt, und der Motor danach für etwa eine viertel Zykluszeit derart an eine Gleich-spannung legbar ist, dass im Rotor ein Wirbelstrom induziert wird, der ein den Rotor bis zum Stillstand abbremsendes Ge-genmagnetfeld erzeugt. Dem Patentanspruch 1 schließen sich 4 auf den Patentanspruch 1 rückbezogene Patentansprüche an. II. Die statthafte Beschwerde ist frist- und formgerecht eingelegt worden und auch sonst zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. - 5 - 1. Das mit dem Patentanspruch 1 beanspruchte Verfahren zur Erhöhung der Do-siergenauigkeit einer Dosierpumpe ist nicht patentfähig, da es nicht das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit ist. Als hier zuständiger Fachmann ist ein Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Maschinenbau mit Erfahrung im Bereich der Dosier-pumpen anzusehen, der einen Diplom-Ingenieur mit Kenntnissen von elektrischen Antrieben zu Rate zieht. Nach Patentanspruch 1 weist das beanspruchte Verfahren zur Erhöhung der Do-siergenauigkeit einer Dosierpumpe, die über ein Exzentergetriebe durch einen Asynchronmotor angetrieben ist, folgende Verfahrensschritte auf: 1. die Versorgungsspannung des Motors wird etwa eine halbe Zykluszeit vor einem angestrebten Stillstand abgeschaltet; 2. der Motor läuft danach für einen Teil der Zykluszeit frei, bevor 3. der Motor für etwa eine viertel Zykluszeit derart an eine Gleichspannung gelegt wird, dass im Rotor ein Wirbelstrom induziert wird, der ein den Rotor bis zum Stillstand abbremsendes Gegenmagnetfeld erzeugt. 2. Die Einsprechende I hat zum Stand der Technik auf eine Dosierpumpe hinge-wiesen, die unter der Bezeichnung "ProMinent Vario" durch Verkauf der Öffent-lichkeit bekannt gemacht wurde. Diese offenkundige Vorbenutzung ist von der Patentinhaberin nicht bestritten worden. Der mit der Pumpe ausgelieferten Be-triebsanleitung ist zu entnehmen, dass die Dosierpumpe eine von einem Einpha-senwechselstrommotor angetriebene Verdrängerdosierpumpe mit Exzenter-getriebe ist. In der Betriebsanleitung ist weiter ausgeführt, dass zum Fördern einer bestimmten Fördermenge eine bestimmte Anzahl von Pumphüben ausgeführt wird. Um eine Überdosierung zu vermeiden, wird der Motor nach dem letzten Pumphub elektrisch gebremst. Die Art der Abbremsung ist dort nicht näher erläu-tert. Dem zuständigen Fachmann sind jedoch elektrische Bremsen allgemein be-kannt und es liegt in seinem Wissen und Können, beispielsweise aus den im Sie-mens-Sonderdruck beschriebenen Bremsen die geeignete auszuwählen, wobei sich die Gleichstrombremsung als einfache Lösung anbietet. Die Zykluszeiten für - 6 - den Freilauf nach dem Abschalten des Motors bis zum Bremsbeginn und für das Bremsen selbst ergeben sich unmittelbar aus der für den Abbau der Selbstindukti-onsspannung in der Ständerwicklung erforderlichen Zeit und aus den jeweils ab-zubremsenden rotierenden Schwungmassen. Diesen Zusammenhang hat die Patentabteilung in ihrem Beschluss im Einzelnen erläutert. Hierzu hat sich die Patentinhaberin sachlich nicht geäußert. Da für den Senat keine Gründe erkenn-bar sind, von der Auffassung der Patentabteilung abzuweichen, schließt er sich diesbezüglich der ausführlichen Begründung im angefochtenen Beschluss an. Winklharrer Dr. Fuchs-Wissemann Küstner Bülskämper Bb
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