BPatG 154 08.05 BUNDESPATENTGERICHT _______________ (Aktenzeichen) 6. Oktober 2008 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 195 17 154.3-27 9 W (pat) 39/05 Verkündet am … Dipl.-Ing. Bülskämper, der Richterin Friehe und des Richters Dipl.-Ing. Reinhardt hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. Oktober 20085 unter Mitwirkung des Vorsitzen-den Richters Dipl.-Ing. Pontzen sowie des Richters - 2 - beschlossen: I. Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse B 41 F des Deut-schen Patent- und Markenamts vom 27. April 2005 wird aufge-hoben. II. Das Patent wird mit folgenden Unterlagen erteilt: - Patentansprüche 1 bis 15, überreicht in der mündlichen Ver-handlung, - Beschreibung Seiten 1 und 2, überreicht in der mündlichen Ver-handlung, - Beschreibung Seite 3, Zeile 26 bis Seite 5, Zeile 60 gemäß Of-fenlegungsschrift, - Zeichnungen Figuren 1 bis 3 gemäß Offenlegungsschrift. Die Bezeichnung lautet: "Verfahren zur Gewinnung von maschinenabhängigen Vor-gabewerten für das Laden eines Walzenfarbwerks vor Druckbeginn". Anmeldetag ist der 10. Mai 1995. G r ü n d e I. Die Patentanmeldung ist am 10. Mai 1995 beim Deutschen Patent- und Marken-amt mit der Bezeichnung - 3 - "Einstellsystem an Walzenfarbwerken" eingegangen. Mit Beschluss vom 27. April 2005 hat die Prüfungsstelle für Klas-se B 41 F des Deutschen Patent- und Markenamts die Anmeldung zurückgewie-sen. Sie war der Auffassung, das Verfahren nach dem seinerzeit geltenden Pa-tentanspruch 1 sei in den Anmeldeunterlagen nicht so deutlich und vollständig of-fenbart, dass ein Fachmann es ausführen könne. Gegen diesen Zurückweisungsbeschluss wendet sich der Anmelder mit seiner Be-schwerde. Er legt neue Patentansprüche 1 bis 15 vor und meint, deren An-spruchsgegenstand sei ausführbar und gegenüber dem Stand der Technik patent-fähig. Er stellt den Antrag, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen: - Patentansprüche 1 bis 15, überreicht in der mündlichen Ver-handlung, - Beschreibung Seiten 1 und 2, überreicht in der mündlichen Ver-handlung, - Beschreibung Seite 3, Zeile 26 bis Seite 5, Zeile 60 gemäß Of-fenlegungsschrift, - Zeichnungen Figuren 1 bis 3 gemäß Offenlegungsschrift. Patentanspruch 1 lautet: "Verfahren zur Gewinnung von maschinenabhängigen Vorgabe-werten für das Laden eines Walzenfarbwerks einer Druckmaschi-ne vor Druckbeginn, das folgende Merkmale enthält: - 4 - a) Es werden mehrere Tests jeweils mit Laden und zeitlich davon getrenntem Entladen des Farbwerks durchgeführt, wobei eine Testform mit definierter Druckfläche und wenigstens eine Be-druckstoff-Farbe-Kombination Verwendung finden, b) für jeden Test wird das Farbwerk zunächst ohne dass ge-druckt wird mit einem zugeordneten, definierten Farbvolumen der Farbe der ausgewählten Bedruckstoff-Farbe-Kombination geladen, wobei die Farbzonen in einem definierten Verhältnis zu den druckenden Flächen der Testform eingestellt sind, c) auf jeden Ladevorgang folgt ein Entladevorgang, wobei eine vorgegebene Anzahl von Testbogen aus dem Bedruckstoff der ausgewählten Bedruckstoff-Farbe-Kombination mit der Test-form bedruckt wird, und wobei die Farbzufuhr abgestellt ist, d) die Farbdichte auf dem bedruckten Testbogen wird zur Bil-dung von vom Ladevolumen abhängigen Farbdichte-Kennli-nien bestimmt und e) die Farbdichte-Kennlinien werden zur Bildung von Vorgabe-werten für das vor Beginn des eigentlichen Drucks mit der ge-testeten Bedruckstoff-Farbe-Kombination dem getesteten Farbwerk zuzuführende Ladevolumen verwendet." An den Patentanspruch 1 schließen sich rückbezogen die Patentansprüche 2 bis 15 an. Im Prüfungsverfahren war folgender Stand der Technik in Betracht gezogen wor-den: - Schütze, M. "Zur Voreinstellung der Farbdosierung an Druckmaschinen" in Papier und Druck 31 (1982), Seiten 37 bis 40, (nachfolgend bezeich-net mit "Papier und Druck") - 5 - - Loh, G. "Weniger Makulatur durch Kenntnis des Angleichverhaltens" in DER POLYGRAPH 6-93, Seiten 47 bis 50 (nachfolgend bezeichnet mit "Polygraph") - Bosse, R. "Druckplatte, Farbe, Passer - auf Anhieb einwandfrei" in DEUTSCHER DRUCKER Nr. 33/5·9·91, Seiten w68, w70, w72, w74, w75 (nachfolgend bezeichnet mit "Deutscher Drucker"). II. Die Beschwerde ist zulässig. Sie hat in der Sache Erfolg durch Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Erteilung eines Patents mit den im Be-schlusstenor angegebenen Unterlagen. 1. Die Patentanmeldung betrifft ein Verfahren zur Gewinnung von maschinen-abhängigen Vorgabewerten für das Laden eines Walzenfarbwerks einer Druckmaschine vor Druckbeginn. In der geltenden Beschreibungseinleitung der Anmeldung ist sinngemäß ausge-führt, dass in der Praxis die Voreinstellung des Farbflusses und insbesondere die Bestimmung der in das Farbwerk bis zum Druckbeginn zu ladenden Farbmenge noch immer empirisch erfolge. Dies führe zu einer nur groben Annäherung an die tatsächlich benötigten Werte, weshalb ein Nachstellen während des bereits anlau-fenden Druckbetriebs erforderlich sei. Die Folge sei ein vergleichsweise großer Anfall von Makulatur. Gemäß „Papier und Druck“ werde eine Berechnung der in das Farbwerk zu laden-den Farbmenge vorgeschlagen. Die für die Berechnungen angesprochenen Glei-chungen beruhten auf der Annahme eines Farbschichtmodells im Druckwerk. Die erzielbaren Ergebnisse seien jedoch nicht exakt genug, so dass nachträgliche Korrekturen erforderlich seien. - 6 - „Polygraph“ beschreibe ein Verfahren zur Optimierung sogenannter Angleichvor-gänge im Offsetdruck. Derartige Angleichvorgänge fänden während des laufenden Druckbetriebs statt, bei dem Farbe dem Farbwerk sowohl zugeführt als auch ent-nommen werde. Zur Verkürzung der Angleichvorgänge werde eine Übersteuerung vorgeschlagen, deren Höhe und Dauer mittels Computersimulation berechnet wer-de. Für die zum Einlauflassen benötigte Farbmenge ergäbe sich daraus keine An-weisung. Das der Erfindung zugrundeliegende und mit der Aufgabe formulierte technische Problem besteht daher darin, das oben genannte Verfahren so auszubilden, dass bereits nach wenigen Zylinderumdrehungen nach Druckbeginn ein stabiler Farbfluß in der richtigen Intensität entsteht. Dieses Problem wird durch das im geltenden Patentanspruch 1 angegebene Ver-fahren gelöst. 2. Als Fachmann legt der Senat einen Fachhochschul-Ingenieur der Fachrich-tung Drucktechnik zugrunde, der in einem Druckereiunternehmen den Maschi-nenbetrieb führt und auf diesem Gebiet über mehrjährige Berufserfahrung ver-fügt. 3. Das geltende Patentbegehren ist zulässig. Das Verfahren nach dem geltenden Patentanspruch 1 ergibt sich aus fachmänni-scher Zusammenschau von in den ursprünglichen Patentansprüchen 1, 6, 7, 12, 16, 17, 19, 20 angegebenen Maßnahmen in Verbindung mit Angaben aus der ur-sprünglichen Beschreibung (Seite 6, Zeilen 1 bis 16; Seite 7, Zeilen 3 bis 5, 12 bis 15, 19, 20; Seite 9, Zeilen 20 bis 24). - 7 - Für die Maßnahmen nach den geltenden Unteransprüchen ist der jeweilige Offen-barungsort in den ursprünglichen Unterlagen aus nachstehender Tabelle ersicht-lich. Geltender Patentan-spruch Offenbarungsort in den ursprünglichen Anmeldeunterlagen 2 Seite 7, Zeilen 5, 6 3 Seite 7, Zeilen 8 bis 11 4 Anspruch 4 5 Ansprüche 5 und 7 6 Anspruch 3 7 Seite 7, Zeilen 16 bis 19 8 Seite 7, Zeilen 29, 30 9 Seite 9, Zeilen 29, 30 10 Anspruch 8; Seite 8, Zeilen 12, 13 11 Seite 8, Zeilen 22 bis 24; Seite 10, Zeilen 15 bis 26 12 Anspruch 11; Seite 5, Zeilen 30, 31; Seite 9, Zeilen 3 bis 5 13 Seite 8, Zeilen 26-32; Seite 10, Zeilen 29 bis 31 14 Ansprüche 1, 2, 3 15 Anspruch 20 4. Das Verfahren nach dem Patentanspruch 1 ist ausführbar. Gemäß § 34 (4) PatG ist eine Erfindung in der Anmeldung so deutlich und voll-ständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Zur Anmeldung gehören außer den Patentansprüchen auch die Beschreibung und Zeichnungen. Die in der Gesamtheit dieser Unterlagen enthaltenen Angaben sind an das Ver-ständnis des zuständigen Fachmanns gerichtet, mittels welchem diese Angaben gewertet und interpretiert werden. Kann der Fachmann auf diese Weise den Erfin- - 8 - dungsgegenstand nacharbeiten, so ist die Erfindung ausreichend offenbart und damit ausführbar. Mit dem anmeldungsgemäßen Verfahren soll erreicht werden, dass bereits nach wenigen Zylinderumdrehungen nach Druckbeginn die Farbe am Druckbogen in der richtigen Menge zur Verfügung steht. Hierzu lehrt die Patentanmeldung, das Farbwerk ohne Druckvorgang mit einem definierten Farbvolumen zu laden, mit dem Ladevolumen bei abgeschalteter Farbzufuhr eine Anzahl von Testbogen zu drucken, anhand der Farbdichte auf diesen Testbogen vom Ladevolumen abhän-gige Farbdichte-Kennlinien für die verwendete Bedruckstoff-Farbe-Kombination zu bestimmen und aus diesen Vorgabewerte für das vor einem Druckbeginn dem Farbwerk zuzuführende Ladevolumen zu bilden. Bei diesen Maßnahmen soll eine Testform mit definierter Druckfläche Verwendung finden und die Farbzonen in ei-nem definierten Verhältnis zu den druckenden Flächen der Testform eingestellt sein. In der Beschreibung der Anmeldung ist weiter im Einzelnen angegeben, wel-che Farbzonen- und Duktor-Einstellungen zum Laden bzw. Entladen gewählt wer-den können und wie daraus Kennlinien erstellt werden, die die Farbdichte als Funktion der Bogenanzahl, der Farbzonen-Nr. (Beschreibung Seite 7, Zeile 3, bis Seite 10, Zeile 35) darstellen. Diese Farbdichte-Kennlinien können für verschiede-ne Werte von Maschinen-Parametern wie Hebertakt, Duktordrehzahl und Farbzo-nenöffnung festgehalten werden, wobei aus dieser Kennlinienschar für eine be-stimmte Bedruckstoff-Farbe-Kombination ablesbar bzw. ermittelbar ist, wie viel Farbe vor Druckbeginn in das Farbwerk einlaufen und wie lange das Farbwerk be-trieben werden muss, um bei Druckbeginn bzw. sehr kurz danach die gewünschte Farbdichte zu erzielen. Die Befähigung zur Auswertung einer derartigen Kennli-nienschar und zur Interpretation der Zusammenhänge zwischen Farbdichte auf den Testbogen und den jeweils zugeordneten Maschinenparametern ist dabei dem Fachverständnis des zuständigen Fachmanns anheimzustellen. Solches ge-hört zu seinem Grundlagenwissen. Demzufolge ist der Fachmann anhand dieser Angaben in der Lage, die offenbarte technische Lehre unter Einsatz seines Fachwissens zu verwirklichen. Der Gegen- - 9 - stand der Anmeldung ist daher ausführbar im Sinne des § 34 Absatz 4 PatG (Schulte PatG, 7. Auflage, § 34 Rdn. 363). Im Übrigen hatte die Prüfungsstelle dem aus den Anmeldeunterlagen entnehmba-ren Verfahren als solchen die Ausführbarkeit auch nicht abgesprochen (vgl. Nie-derschrift über die Anhörung vom 19. Dezember 2000, Seite 2, 1. bis 3. Absatz, Seite 3, letzter Absatz; Prüfungsbescheid vom 30. Oktober 2003, Seite 2, 4. Ab-satz, Seite 3, 2. Absatz), vielmehr hat sie die mangelnde Ausführbarkeit lediglich im Hinblick auf in bestimmten, im Laufe des Prüfungsverfahrens formulierten Pa-tentansprüchen 1 angegebene Verfahren und schließlich in dem im zuletzt gelten-den Patentanspruch 1 (eingegangen am 26. April 2001) definierten Verfahren ge-sehen. 5.1 Das Verfahren nach Patentanspruch 1 ist neu. „Deutscher Drucker“ beschreibt die Durchführung von Versuchsreihen zur Genau-igkeit und Reproduzierbarkeit der Farbeinstellung. Es wurde eine Testform mit de-finierter Druckfläche verwendet und das Farbwerk nach den Daten eines Platten-scanners automatisch voreingestellt. Auch die Duktordrehzahl wurde bei den Tests gezielt variiert. Die bedruckten Bogen wurden dann hinsichtlich ihrer quer über den Bogen gemessenen Farbdichte ausgewertet. Die erzielten Ergebnisse hätten gezeigt, dass es möglich sei, nach dem Einspannen der Druckplatten und einer vollautomatischen Farbwerkeinstellung ein hervorragendes Ergebnis zu er-zielen, wenn auch die Voraussetzungen der fehlerfreien und passgenauen Druck-plattenkopie, der passgenauen Aufspannung der Platten auf den Plattenzylinder und der Kenntnis der Kennlinie für die Bedruckstoff-Farbe-Kombination mit zuge-höriger Duktordrehzahl erfüllt seien. Den Versuchen lag die Strategie zugrunde, die Einstellvorgänge, die der Drucker bei jedem Auftrag erneut vornehmen muss, genau zu erfassen und beim Wiederkehren der einmal benutzten Bedruck-stoff-Farbe-Kombination als Rahmenbedingung für die Voreinstellung zu nutzen (Seite 74, linke Spalte, bis Seite 75, linke Spalte). - 10 - Der konkrete Ablauf der Versuchsdurchführung in den einzelnen Schritten zur Er-fassung der Einstellwerte und Bildung von Kennlinien, insbesondere in Bezug zum Laden und Entladen des Farbwerks ist diesem Aufsatz nicht zu entnehmen. Eine getrennte Durchführung und Untersuchung von Lade- und Entladevorgang - wie nach Patentanspruch 1 beansprucht - ist demnach durch diesen Stand der Tech-nik nicht bekannt. Nach „Papier und Druck“ kann durch eine Vorbestimmung der Farbdosierung eine vorberechnete Farbmenge in das Farbwerk eingegeben werden. Die vorbestimmte Farbdosierung zielt auf die Einstellung von vorbestimmten Einstellwerten an den Farbdosiermechanismen der Druckmaschine. Sie soll bei gegebener Farbe-Pa-pier-Kombination zu einer vorgegebenen Färbung führen, gemessen an der opti-schen Dichte mitgedruckter Volltonflächen, und soll eine vorbestimmte Vordosie-rung (Eingabe einer vorberechneten Farbmenge) einschließen. Dadurch soll nach Anfahren der Druckmaschine schnellstmöglich das Farbschichtdickengefälle des stationären Fortdrucks im Farbwerk erreicht werden, um Arbeitszeit und Material zu sparen (Seite 37, rechte Spalte, drittletzter Absatz; Seite 38, rechte Spalte, letz-ter Absatz). Ein angegebener Algorithmus zur Vorbestimmung der Farbdosierung enthält die Schritte "Ermittlung der Werte der Bestimmungsgrößen" (Farbschichtdi-cke, zonale Flächenanteile) und "Berechnung der Einstellgrößen" (Anzahl Heber-takte, Eingabelänge und -breite, Eingabedicke). Die Bestimmungsgrößen werden in Werte für die Einstellgrößen nach vorgegebenen Berechnungsgleichungen um-gerechnet, die Voreinstellung der Dosiermechanismen mit Vordosierung und Fort-druckdosierung wird dann nach diesen errechneten Einstellgrößen vorgenommen. Im Unterschied zu dieser Vorgehensweise werden bei dem anmeldungsgemäßen Verfahren Lade- und Entladevorgang getrennt durchgeführt und die jeweilige La-decharakteristik über Testdrucke ermittelt. „Polygraph“ beschreibt ein an der Technischen Hochschule Leipzig entwickeltes Simulationsprogramm für Walzenfarbwerke, mit dessen Hilfe Angleichvorgänge berechnet werden können. Danach kann mit Hilfe des Übersteuerns (über den für - 11 - den Fortdruck benötigten Farbbedarf hinaus zeitweise erhöhte Farbzufuhr) die An-zahl der Makulaturbogen erheblich reduziert werden. Eine separate Durchführung von Lade- und Entladevorgang unter Auswertung der jeweiligen Ladecharakteristik anhand von Testdrucken zur Ermittlung von maschinenabhängigen Vorgabewer-ten wie beim anmeldungsgemäßen Verfahren ist nicht vorgesehen. 5.2 Das Verfahren nach dem Patentanspruch 1 beruht auf einer erfinderischen Tä-tigkeit. Wie obenstehenden Ausführungen zur Neuheit entnehmbar, ist die Betrachtung von Lade- und Entladeverhalten jeweils getrennt für sich und die Erstellung von Testdrucken ohne Nachladen aus keiner der in Betracht gezogenen Fachveröf-fentlichungen bekannt. Eine derartige Vorgehensweise ist nach Auffassung des Senats aus der besagten Fachliteratur auch nicht naheliegend herleitbar. Zwar ist in „Deutscher Drucker“ ausgeführt, dass die bei Testdrucken mit einer Testform und bei durch diese vor-gegebener Voreinstellung des Farbwerks (mittels Plattenscanner) ermittelten Farbdichtewerte und die zugehörigen Einstellwerte festgehalten werden können, um sie im Falle einer Wiederkehr der im Test benutzten Bedruckstoff-Far-be-Kombination als Grundlage für die Voreinstellung zu nutzen (Seite w75, linke Spalte, 4. und 5. Absatz). Insofern mag der Fachmann Anregung haben, Testrei-hen mit unterschiedlichen Bedruckstoff-Farbe-Kombinationen zu fahren und die Einstellwerte und Druck-Ergebnisse für die Farbwerkeinstellung späterer Druck-aufträge zu verwenden. Er erhält er aber keinen Hinweis, bei den Testreihen La-de- und Entladeverhalten separat für sich zu betrachten und beim Testdrucken nicht nachzuladen. Die anderen beiden Fachveröffentlichungen kommen zumindest nicht näher als „Deutscher Drucker“ und können daher jeweils für sich das beanspruchte Verfah-ren ebenso wenig nahelegen. - 12 - Aus vorstehenden Ausführungen folgt, dass auch eine beliebig geartete Zusam-menschau des in Betracht gezogenen Standes der Technik nicht in naheliegender Weise zum Gegenstand vorliegender Anmeldung führen kann. Für den Fachmann mag es allenfalls nahegelegt sein, bei einem Testlauf fortlaufend Druckbogen zu erzeugen, die Druckergebnisse zu untersuchen und die zugehörigen Einstellwerte festzuhalten. Bei einer solchen Vorgehensweise findet ein Drucken von Beginn des Ladens an und ein Entladen mit fortgesetztem Nachladen von Farbe statt. Die anmeldungsgemäße Vorgehensweise, den Ladevorgang ohne Druckvorgang, daran anschließend den Entladevorgang (Drucken) ohne Nachladen vorzunehmen und die so erzeugten Testdruck-Erzeugnisse hinsichtlich des Druckergebnisses und der Farbwerkeinstellung als Grundlage für die Einstellung bei späteren Druck-aufträgen auszuwerten, ergibt sich daraus nicht. Das Verfahren nach dem geltenden Patentanspruch 1 ist demnach patentfähig. 6. Von dem Patentanspruch 1 getragen werden die Unteransprüche 2 bis 15, die zweckmäßige Weiterbildungen des Verfahrens nach Patentanspruch 1 betreffen und zumindest keine Selbstverständlichkeiten darstellen. Pontzen Bülskämper Friehe Reinhardt Ko
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