BUNDESPATENTGERICHT 9 W (pat) 4/00 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 21. Februar 2001 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Patentanmeldung 198 61 023.8-13 hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 21. Februar 2001 unter Mitwirkung des Vorsit-zenden Richters Dipl.-Ing. Petzold sowie der Richter Dipl.-Ing. Bork, Dipl.-Ing. Bülskämper und Rauch beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen. BPatG 154 6.70 - 2 - G r ü n d e I. Die Patentanmeldung 198 61 023.8-13 ist durch Ausscheidung aus der am 21. April 1998 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangenen Patent-anmeldung 198 17 651.1 entstanden. Die Prüfungsstelle für Klasse F 03 G hat die Patentanmeldung, die die Bezeichnung "Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbo" trägt, mit Beschluß vom 15. Oktober 1999 zurückgewiesen. Zur Begründung führt sie unter Hinweis auf zwei Fachbücher aus, daß es dem Anmeldungsgegenstand an der Ausführbarkeit und damit an der technischen Brauchbarkeit mangele. Denn das mit dem Anmeldungsgegenstand angestrebte Ziel, einen im Weltraum wirk-samen Antrieb zu schaffen, der auf einer gezielten Abbremsung von Bremslaufrin-gen beruhe, ohne daß äußere Kräfte wirkten oder vom Prinzip des Raketenan-triebs Gebrauch gemacht werde, könne mit den angegebenen Mitteln nicht er-reicht werden. Im leeren Raum (Kosmos, Weltraum) sei nämlich ein Antrieb eines Flugkörpers unter Einhaltung des Impulssatzes allein durch äußere Kräfte oder durch Ausnutzung eines Raketenantriebs möglich. Innere Kräfte könnten, im Ge-gensatz zur Auffassung des Anmelders, zum Antrieb des Flugkörpers nichts bei-tragen, da sie sich gegenseitig aufhöben. Gegen den Zurückweisungsbeschluß hat der Anmelder Beschwerde eingelegt. Er führt zur Begründung seiner Beschwerde aus, daß die von ihm angemeldete Vor-richtung zumindest dann funktioniere, wenn die Bremsringe lediglich angebremst und nicht bis zum Stillstand abgebremst würden. Dann könne mit seiner Vorrich-tung eine stetig wirkende Schwungkraft ausgelöst werden, ohne daß dies dem Satz von der Impulserhaltung widerspreche. - 3 - Der Anmelder beantragt, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent mit fol-genden Unterlagen zu erteilen: Patentanspruch, Beschreibung Seiten 2 bis 16, Zeichnungen Figuren 16 und 17, jeweils eingegangen am 23. September 1999, Zeichnungen Figuren 1 bis 15, eingegangen am 22. Juni 1999. Der geltende Patentanspruch, der eine Zusammenfassung aller mit der Ausschei-dungserklärung eingereichten Patentansprüche enthält, hat folgenden Wortlaut: "An einem Dreistufen-Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwung-kraftturbo sind am Turboaußengehäuse (7) zwei Bremswerke (22) befestigt und an den beiden sich drehenden und Lei-stung abgebenden Hohlwellen (60) und (61) sind Bremslauf-ringe (19) befestigt; durch kurzzeitige gezielte Abbremsung der rotierenden Bremslaufringe (19) wird Schwungkraft aus-gelöst in die gewünschte Pkw-Fahrrichtung wie in Auswir-kung von Schwungkraft (11) und (30) dargestellt; auf die glei-che Weise wird der fahrende Pkw auch abgebremst und wie-der zum Stillstand gebracht; - ein Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbo ist mit zwei Bremswerken (22) versehen; ein Bremswerk (22) be-steht aus zwei Bremsen (33), welche in einem Bremswerkver-bindungsring (43) gegenüberliegend, 180°winklig zueinander stehend an dem Bremswerkverbindungsring (43) in zwei Bremsstützschlitten (52) kolbengeführt sind; - am Umfang des Bremswerkverbindungsrings (43) sind sechs Stützführungsrollen (35) befestigt, welche den Brems- - 4 - vorgang stützen und den Rundumlauf der Bremsen (33) füh-ren, und vier Transportgetriebe (32) mit vier Zahnritzeln (31), durch welche die Bremsen (33) um 180° verdrehbar sind und darüber hinaus, als Notsteuermöglichkeit um 360° über einen am Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbogehäuse (7) befestigten Zahnradring (34) verbunden mit einem Brems-werkrollenlaufring (44), verdrehbar gesteuert werden kann, wobei durch ein Steuerprogramm an jedem gewünschten Punkt am Umfang des Zahnkranzrings (34) gebremst werden kann, (B) Bremsung und Auswirkung (11), durch gezielte Ab-bremsung der beiden rotierenden, an Stufenwelle 2 (60) und Stufenwelle 1 (61) befestigten Bremslaufringen (19) des Frei-laufstufenschwungkraftturbos wird Schwungkraft ausgelöst in die gewünschte Richtung wie bei Bremsung (B) und Aus-wirkung (11) dargestellt; - bei Bedarf kann durch einen Zahnradübersetzungszu-satz die Drehzahl des Bremslaufrings (19) verringert werden, der Bremslaufring (19) muß sich dabei aber wieder in die glei-che Drehrichtung gleich des Turbos drehen; - die Bremslaufringe (19) stehen in Verbindung mit Hohl-welle (60) und Hohlwelle (61), durch Steuertechnik sind diese abwechselnd bremsbar und bremslösbar, hierdurch wird bei Bremsvorgangwechsel und Bremslösvorgangwechsel zwi-schen Turbohohlwelle (60) und Turbohohlwelle (61) eine Dauerschwungkraftwirkung erzielt; - an einem Verbindungsrahmen (28) sind zwei Kolben-Dü-sen-Freilaufstufenschwungkraftturbos (23) und (24) in einem bestimmten Abstand zueinander befestigt, wobei die Freilauf-stufenschwungkraftturbos in entgegengesetzter Richtung zu- - 5 - einander rotieren (23) und (24); an einem Auslegeteil des Ver-bindungsrahmens (28) ist ein in sich drehsteuerbarer, kleine-rer in seinen Ausmaßen, Zwei Stufen-Kolben-Düsen-Freilauf-stufendoppelschwungkraftturbo (29) befestigt zum Steuern des Neige- und Drehwinkels und zur Notsteuerung, die Be-zeichnung Doppelschwungkraftturbo deshalb, weil hier zwei Schwungkraftturbos wie in (23) und (24) dargestellt, in entge-gengesetzter Richtung zueinander rotierend, aber nur mit zwei Stufen ausgestattet übereinandergeschoben, bildlich wie ein Kreis gesehen, eng beieinander an einem Verbindungsteil mit der gleichen Zweckdienlichkeit wie (28) miteinander ver-bunden sind und wie Darstellung (29) dann die gleiche Lenk- und Steuereigenschaft besteht wie bei Schwungkraftturbo (23) und (24) in Bremsung und Auswirkung (B) und (11) dar-gestellt, aber bildlich gesehen sich nur wie eine flache runde Scheibe darstellt (29); - bei mehrzahliger und kombinierter Verwendung von Schwungkraftturbos wie in Darstellung (23), (24) und (29) über einen Verbindungsrahmen (28) miteinander verbunden und angewendet wie in Bremsung und Auswirkung (B) und (11) dargestellt ist hervorragende Steuermöglichkeit und Fortbewegung, besonders geeignet für Bewegung im Kos-mos, geschaffen, darüber hinaus sind durch die Anwendung von Schwungkraft wie in Bremsung und Auswirkung (B) und (11) dargestellt, über hochleistungsfähige Kolben-Düsen-Freilaufstufenturbos, Geschwindigkeiten im Kosmos möglich von bisher nicht vorstellbarer Größe, die Funktionsweise ist dargestellt ohne Außenform der Bewegungsobiekte; - wie bei Kolben-Düsen-Freilaufstufendoppelschwung-kraftturbo (29) schon aufgezeigt kann auch Kolben-Düsen- - 6 - Freilaufdreistufenschwungkraftturbo (23) und (24) mit all ihrer eigenen Steuer- und Schwungkraftleistungsmöglichkeit Bremsung (B) und Auswirkung (11), bildlich gesehen übereinandergeschoben wie ein kreisförmiger Turbo eng beieinander durch ein Verbindungsteil mit Eigenschaft wie durch Verbindungsrahmen (28), verbunden zu einem Kolben-Düsen-Freilaufstufendoppelschwungkraftturbo in Form einer möglichst flachen, runden Kreisringscheibe in deren Achsmitte, oder etwas außerhalb der Achsmitte dann der kleinere drehsteuerbare Kolben-Düsen-Freilaufdoppel-schwungkraftturbo (29) befestigt ist, es ist hiermit eine weitere Flugobjektform für Bewegung im Kosmos geschaffen mit der gleichen Steuermöglichkeit und Leistungsfähigkeit wie im Absatz davor aufgezeigt; - zu der Schwungkraftanwendung bei Flugobjekten wie in den beiden Absätzen davor aufgezeigt, kann zusätzlich noch Düsenschubkraft, diese dann in Schwungkraft-Düsenschub-kraft-Kombination angewendet werden, für Flugobjektbewe-gung aus der Erdatmosphäre in den Kosmos oder in Umkehr-richtung, von dem Kosmos durch die Erdatmosphäre zur Landung auf der Erdoberfläche, die aufgeführten Schwung-kraftflugobjekte sind dann zusätzlich mit Flugschubdüse (12) und mit Flugschubdüsengehäuse (26) ausgerüstet, welche fest mit der Widerstandskonstruktion (6) verbunden und die-ses ist dann in der Hohlwelle (61) angeordnet mit dem Ge-häuse (7) fest verbunden, mit mäßig starker Düsenschubkraft und starker Schwungkraft soll versucht werden, sich auf der Erdoberfläche zu bewegen und aus der Erdatmosphäre in den Kosmos zu fliegen; - 7 - - schnelle Bewegung im Kosmos kann auch unter Verwendung von in unserer Technik schon bekannten geeig-neten Elektromotortypen, Turbotypen oder sonstigen Dreh-werktypen, an welchen Bremswerke (22) montiert werden und gleich der technischen Konzeption wie in Bremsung (B) und Auswirkung (11) dargestellt. zur Anwendung gebracht wer-den; - schnelle Bewegung im Kosmos kann auch indem an Kol-ben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbos in unserer Technik schon bekannte Bremswerke mit der gleichen Wirk-weise wie schon aufgezeigtes Bremswerk (22) montiert wer-den und gleich der technischen Steuerkonzeption wie in Bremsung (B) und Auswirkung (11) dargestellt, zur Anwen-dung gebracht werden." Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen. II. Die statthafte Beschwerde ist frist- und formgerecht eingelegt worden und auch im übrigen zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 1. Gemäß dem geltenden Patentanspruch und unter Berücksichtigung der Be-schreibung ist beim angemeldeten Gegenstand in einem Gehäuse 7 eine Anzahl von Turbostufen 1 bis 4 gelagert, die als Hohlzylinder ausgebildet und mit abneh-mender Größe ineinander angeordnet sind (vgl nachfolgende Figuren 1a, 2). Die Zylinderaußenwand der Turbostufen weist jeweils Düsen auf, die nach innen auf die Zylinderfläche der benachbarten Turbostufe gerichtet sind. Am Gehäuse 7 sind zwei Bremswerke 22 mit jeweils zwei Bremsen 33 verdrehbar befestigt, mit denen die beiden inneren Turbostufen 1 und 2 über damit verbundene Hohlwellen 61, 60 abgebremst werden können. - 8 - - 9 - Nach Auffassung des Anmelders soll diese Vorrichtung als Antriebsvorrichtung für Fortbewegungsmittel auf der Erde, im Luftraum und im Weltraum einsetzbar sein. Dazu werde dem Gehäuse 7 von außen durch die Zuführleitung 59 ein Antriebs-mittel zugeführt, das von außen durch die Düsen auf die jeweils innen benach-barte Turbostufe ströme und diese nach Art einer Peltonturbine antreibe. Dies führe zu einer Beschleunigung der Hohlwellen 60, 61 und der damit verbundenen Bremslaufringe 19. Mit den in den Bremswerken 22 angeordneten Bremsen 33 könnten die rotierenden Bremslaufringe 19 gezielt an- bzw abgebremst werden. Dadurch werde eine in eine bestimmte Richtung wirkende Schwungkraft ausge-löst, die vor allem als Vortriebskraft für PKW's in PKW-Fahrtrichtung oder bei An-ordnung von zwei Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbos an einem Ver-bindungsrahmen als Vortrieb für eine Bewegung auf großen Wasserflächen oder im Kosmos genutzt werden könne. 2. Mit der angemeldeten Vorrichtung kann die angestrebte Wirkung nicht erreicht werden, die beim Abbremsen der Bremslaufringe wirkenden Kräfte als Vortriebs-kraft für ein Fortbewegungsmittel zu nutzen. Sie ist folglich technisch nicht brauchbar (vgl BGH BlPMZ, 1985, S 117, 118). Die Erfindung ist im Hinblick auf die angestrebte Wirkung nicht ausführbar und somit dem Patentschutz nicht zu-gänglich. Die mit dem Anmeldungsgegenstand beabsichtigte Nutzung der beim An- oder Abbremsen der Bremslaufringe auftretenden Kräfte zur Erzeugung einer Vor-triebskraft steht nämlich im Widerspruch zum Erhaltungssatz für den linearen Im-puls eines Systems, der inhaltlich zum Ausdruck bringt, daß der Gesamtimpuls ei-nes Systems konstant bleibt, wenn die resultierende, an das System angreifende äußere Kraft Null ist. Durch innere Kräfte des Systems kann dessen Gesamtim-puls nicht geändert werden. Dieser Satz von der Erhaltung des Gesamtimpulses, der im übrigen für alle Systeme sowohl auf der Erde als auch im Luft- oder Welt-raum gilt, hat sich bei allen überprüften Fällen immer wieder als richtig erwiesen - 10 - und wird deshalb von der Fachwelt allgemein anerkannt, wie auch durch die von der Prüfungsstelle hierzu angeführten einschlägigen Fachbücher belegt ist. Er ist daher vom Deutschen Patent- und Markenamt und vom Bundespatentgericht bei der Beurteilung der technischen Brauchbarkeit von Erfindungen zu berücksichti-gen. Beim Anmeldungsgegenstand sind sowohl die Turbostufen mit den Bremslaufrin-gen als auch die Bremswerke mit den Bremsen in demselben Gehäuse gelagert, die zusammen das hier zu betrachtende System bilden . In einem solchen System sind alle auftretenden Kräfte - auch die beim An- oder Abbremsen von Teilen des Systems auftretenden Kräfte - als innere Kräfte anzusehen, die jeweils zu eben-falls ausschließlich innerhalb des Systems wirkenden Reaktionskräften führen. Dies gilt auch für die durch diese Kräfte hervorgerufenen Impulsänderungen der bewegten Teile dieses Systems, die entsprechend zu entgegengesetzt gerichteten Impulsänderungen wiederum nur innerhalb des Systems führen. Der Gesamtim-puls des Systems bleibt durch das Auftreten innerer Kräfte unverändert, so daß eine Nutzung der allein innerhalb dieses Systems auftretenden Bremskräfte als Vortriebskräfte nicht möglich ist. Der Gesamtimpuls des Systems könnte nach dem Impulserhaltungssatz aus-schließlich durch von außen auf das System einwirkende Kräfte verändert wer-den. Derartige Kräfte greifen jedoch nach der Beschreibung offensichtlich nicht an dem System an. Die Prüfungsstelle hat somit die angemeldete Vorrichtung und die ihr zugrunde lie-gende Wirkungsweise zutreffend beurteilt und im angefochtenen Beschluß aus-führlich dargestellt. Der Senat kann nicht erkennen, daß die Prüfungsstelle willkür-lich nur einige Aspekte aus der Anmeldung herausgegriffen habe, die zu einer nicht zutreffenden Beurteilung geführt hätten. Denn in der Anmeldung geht es - wie dem ursprünglichen und dem geltenden Anspruch sowie der Beschreibung eindeutig zu entnehmen ist - gerade um die im angefochtenen Beschluß abge- - 11 - handelte Nutzung des "Dreistufen-Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbo" als Antriebsvorrichtung. Dieses Ziel kann jedoch, wie vorstehend ausgeführt, mit der angemeldeten Vorrichtung nicht erreicht werden. An dieser Beurteilung kann auch die vom Anmelder im geltenden Patentanspruch angegebene Anordnung von zwei oder mehreren Antriebsvorrichtungen nichts än-dern. Denn da eine einzelne Antriebsvorrichtung keine Vortriebskraft erzeugen kann, können auch mehrere miteinander verbundene Antriebsvorrichtungen die-sen Mangel nicht ausgleichen. Auch die Angabe des Anmelders, daß er die Bremslaufringe lediglich geringfügig und nicht bis zum Stillstand abbremse, führt zu keiner technisch brauchbaren Lösung. Denn in beiden Fällen werden die beim Abbremsen auftretenden - wenn auch unterschiedlich großen - Kräfte vom Ge-häuse aufgenommen, so daß sie in gleicher Weise als innere Kräfte nicht zu einer Impulsänderung des Gesamtsystems führen können. Petzold Bork Bülskämper Rauch prö
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