Avis juridique important
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vom 1. Januar bis zum 31. März 1983 erfolgende vorläufige Anwendung des Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste Guinea-Bissaus
Amtsblatt Nr. L 026 vom 28/01/1983 S. 0044
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ABKOMMEN
in Form eines Briefwechsels über die vom 1. Januar bis zum 31. März 1983 erfolgende vorläufige Anwendung des Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste Guinea-Bissaus
Schreiben Nr. 1
Herr . . .!
Ich beehre mich zu bestätigen, daß wir vereinbart haben, die Regelung des für die Jahre 1983 bis 1985 ausgehandelten Fischereiabkommens zwischen der Regierung der Republik Guinea-Bissau und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 1. Januar bis zum 31. März 1983 in Erwartung des Inkrafttretens des Abkommens anzuwenden.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden.
Genehmigen Sie, Herr . . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Im Namen des Rates
der Europäischen Gemeinschaften
Schreiben Nr. 2
Herr . . .!
Ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:
»Ich beehre mich zu bestätigen, daß wir vereinbart haben, die Regelung des für die Jahre 1983 bis 1985 ausgehandelten Fischereiabkommens zwischen der Regierung der Republik Guinea-Bissau und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 1. Januar bis zum 31. März 1983 in Erwartung des Inkrafttretens anzuwenden.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden."
Genehmigen Sie, Herr . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Für die Regierung
der Republik Guinea-Bissau
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