Avis juridique important
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas über ihre Fischereibeziehungen
Amtsblatt Nr. L 371 vom 31/12/1983 S. 0035 - 0037
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 04 Band 2 S. 0254
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 04 Band 2 S. 0254
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ABKOMMEN
in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas über ihre Fischereibeziehungen
A . Schreiben der Regierung Kanadas
1 . Januar 1984
Herr ... !
Unter Bezugnahme auf das am 30 . Dezember 1981 unterzeichnete Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas über ihre Fischereibeziehungen , nachstehend " Abkommen " genannt , darf ich Ihnen bestätigen , daß die in dem Abkommen enthaltenen Verpflichtungen vorbehaltlich der nachstehend dargelegten Vereinbarungen bezueglich seiner Durchführung weiterhin angewandt werden .
Im Hinblick auf eine für beide Seiten befriedigende Durchführung des Abkommens vereinbaren die beiden Parteien folgendes :
I . Die Gemeinschaft ernennt spätestens am 31 . März 1984 einen amtlichen Vertreter für Fischereifragen in Kanada , um die Handhabung der kanadischen Lizenzerteilungsverfahren zu erleichtern .
II . Die nachstehenden Umrechnungsfaktoren werden auf alle im Rahmen des Abkommens getätigten Kabeljaufänge angewandt : Standardfilets ( ohne Haut , mit Gräten ) : 3,2 ; Filets ohne Gräten ( ohne Haut , ohne Gräten ) : 3,7 . Es ist vorgesehen , daß diese Umrechnungsfaktoren während der gesamten Laufzeit des Abkommens angewandt werden . Sollte es jedoch aufgrund von Änderungen in der Produktionstechnik oder in der Art der Erzeugnisse gerechtfertigt sein , daß andere Umrechnungsfaktoren auf Vorschlag der Vertreter der Gemeinschaft oder der Vertreter Kanadas eingeführt werden , so verpflichten sich die kanadischen Behörden , den Behörden der Gemeinschaft die geplanten Änderungen mitzuteilen , bevor sie eine Änderung an den bestehenden Umrechnungsfaktoren vornehmen . Ferner werden die kanadischen Vertreter die Vertreter der Gemeinschaft zu den vorgeschlagenen Änderungen konsultieren , wenn die Behörden der Gemeinschaft dies wünschen . Das Ergebnis dieser Konsultationen wird von den kanadischen Behörden bei der anschließenden Festsetzung der Umrechnungsfaktoren berücksichtigt . Diese Festsetzung erfolgt jährlich vor dem 30 . September des Jahres , das dem Beginn der Fischfangsaison vorausgeht .
III . Die Handhabung der kanadischen Regelung für die Fischfangtätigkeit der Schiffe der Gemeinschaft in den in Anhang I des Abkommens genannten Gebieten der kanadischen Hoheitsgewässer entspricht dem Aide-Mémoire vom 1 . Januar 1984 , das die Mission Kanadas bei den Europäischen Gemeinschaften an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gerichtet hat .
IV . Die Zollkontingente für gefrorene Kabeljau-Filets der Art Gadus morhua , Nordatlantik-Kabeljau , die für die Tarifstelle 03.01 B II b ) 1 des Gemeinsamen Zolltarifs eröffnet wurden und in Anhang II des Abkommens genannt sind , sind :
* ( in Tonnen ) *
Satz * 1984 * 1985 * 1986 * 1987 *
4 v . H . * 19 000 * 21 000 * 22 000 * 24 000 *
V . Die Verwaltung bestimmter in Anhang II des Abkommens genannter Zollkontingente entspricht dem Aide-Mémoire vom 1 . Januar 1984 , das die Kommission der Europäischen Gemeinschaften an die Mission Kanadas bei den Europäischen Gemeinschaften gerichtet hat .
VI . Binnen 45 Tagen nach Ablauf eines jeden Vierteljahres teilt die Gemeinschaft der kanadischen Regierung vierteljährliche Daten betreffend die Ausnutzung der Zollkontingente je Erzeugnis für jeden grossen Markt der Gemeinschaft mit , den Kanada rechtzeitig benennt .
Ich darf Ihnen vorschlagen , daß dieses Schreiben , dessen englischer und französischer Text gleichermassen verbindlich ist , und Ihr Schreiben vom gleichen Tag als ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas betrachtet wird und daß dieses Abkommen am 1 . Januar 1984 in Kraft tritt .
Genehmigen Sie , Herr ... , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung .
Im Namen der Regierung Kanadas
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