17.12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 340/7
Änderung des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die
Zulassung von Verkehrsunternehmern zu bestimmten Beförderungen im Binnenverkehr
innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind (KOM(82) 816 endg.) (')
KOM(83) 732 endg.
(gemäß Artikel 149 Absatz 2 des EWG-Vertrags von der Kommission dem Rat vorgelegt am
5. Dezember 1983)
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission wird durch Aufnahme des nachstehenden
Vorschlags geändert:
Es wird der nachstehende, neue Artikel 6 eingefügt:
„Artikel 6
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie berichtet die Kommission dem Rat
und dem Parlament über die Anwendung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten
und unterbreitet gegebenenfalls Änderungsvorschläge."
Artikel 6 des ursprünglichen Vorschlags wird „Artikel 7".
(') ABl. Nr. C 18 vom 22. 1. 1983, S. 3.
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