Nr. C 324/6 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 5.12. 84
Änderung des Vorschlags für einen Beschluß des Rates zur Durchführung einer gemein-
schaftlichen Aktion zur Stimulierung von Zusammenarbeit und Austausch im wissen-
schaftlichen und technischen Bereich in Europa (Plan 1985—1988) (')
KOM(84) 650 endg.
(Von der Kommission dem Rat vorgelegt am 23. November 1984)
(84/C 324/07)
URSPRÜNGLICHE FASSUNG (') GEÄNDERTE FASSUNG
P r ä a m b e l und E r w ä g u n g s g r ü a d e sowie Ar t ike l 1 und 2 u n v e r ä n d e r t
Artikel 3
Die für die Durchführung des Stimulierungsplans er-
forderlichen Mittel werden zur Zeit auf 40 Mio. ECU
geschätzt. Der Betrag umfaßt die Finanzierung der in
Artikel 4 vorgesehenen Anreize und die im Anhang
angegebenen kontextuellen Maßnahmen sowie die
Personalkosten — zwölf Bedienstete —, die höch-
stens 4,5 % der Gesamtfinanzierung des Stimulie-
rungsplans ausmachen.
Die Höhe der Mittel und das für die Durchführung
des Plans erforderliche Personal werden bei der in
Artikel 5 vorgesehenen Überprüfung des Stimulie-
rungsplans neu festgesetzt.
Artikel 3
Erster Absatz unverändert
Die für die Durchführung des Plans erforderlichen
Mittel sowie der hierfür notwendige Personalbestand
werden bei der in Artikel 5 vorgesehenen Überprü-
fung des Stimulierungsplans neu berechnet.
Ar t i ke l 4 u n v e r ä n d e r t
Artikel 5
Der Stimulierungsplan wird im Laufe des zweiten
Jahres nach Anhörung des in Artikel 4 genannten
Ausschusses nach einem angemessenen Verfahren
überprüft. Der Beschluß für die Überprüfung wird
spätestens am 31. Dezember 1986 gefaßt.
Artikel 5
Im Laufe des zweiten Jahres erfolgt in angemessenem
Verfahren nach Anhörung des in Artikel 4 genannten
Ausschusses eine Revision des Plans. Das Europäische
Parlament wird über die Ergebnisse dieser Überprü-
fung unterrichtet und gibt dann eine Stellungnahme
zum Revisionsvorschlag ab. Der Revisionsbeschluß
wird spätestens am 31. Dezember 1986 gefaßt.
Ar t i ke l 6 bis 9 u n v e r ä n d e r t
(>) Dok. KOM(84) 215 endg.
O ABl. Nr. C 142 vom 29. 5. 1984, S. 4.
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