BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ(B) 114/05 vom 15. Mai 2006 in dem Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat f374r Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert, die Richter Basdorf, Dr. Ernemann und Dr. Frellesen und die Rechtsanw344ltinnen Dr. Hauger und Kappelhoff sowie den Rechtsanwalt Dr. Martini am 15. Mai 2006 beschlossen: Der Antragsteller hat die Kosten seiner zur374ckgenommenen sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des 1. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 10. Oktober 2005 zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerde-verfahren entstandenen notwendigen au337ergerichtlichen Auslagen zu erstatten. - 3 - Der Gesch344ftswert f374r das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 200 festgesetzt. Deppert Basdorf Ernemann Frellesen Hauger Kappelhoff Martini Vorinstanz: AGH M374nchen, Entscheidung vom 10.10.2005 - BayAGH I - 8/05 -
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