BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 8/00 vom 12. Februar 2001 in dem Verfahren - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Präsidenten Prof. Dr. Hirsch, die Richter Basdorf, Terno und Dr. Ganter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Salditt, Rechtsanwältin Dr. Christian und Rechtsanwalt Dr. Wosgien am 12. Februar 2001 beschlossen: Der Antragsteller hat die Kosten des erledigten Verfahrens zu tr a - gen. Eine Erstattung notwendiger außergerichtlicher Auslagen unterbleibt. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 100.000 DM festgesetzt. Gründe: Die Antragsgegnerin hat den Antrag des Antragstellers auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, den dieser alsbald nach Bestehen der Zweiten Jurist i - schen Staatsprüfung Ende 1998 gestellt hatte, mit Bescheid vom 3. Mai 1999 gemäß § 7 Nr. 8 BRAO wegen Unvereinbarkeit von dessen Tätigkeit als sel b - ständiger Versicherungsvertreter mit dem Beruf des Rechtsanwalts abgelehnt. Den gegen diesen Bescheid gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof mit Beschluß vom 8. November 1999 zurückgewi e - sen. Hiergegen hat der Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt. Während des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin den a n - gegriffenen Bescheid aufgehoben und den Antragsteller zur Rechtsanwal t - schaft zugelassen, nachdem dieser seine 1995 begonnene Tätigkeit als Vers i - - 3 - cherungsvertreter Ende Mai 2000 beendet hatte. Die Parteien haben daraufhin die Erledigung der Hauptsache erklärt. Bei der in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO, § 13a FGG zu treffenden Kostenentscheidung orientiert sich der Senat daran, daß die B e - schwerde insbesondere im Blick auf vergleichbare Elemente der zuvor vom Antragsteller ausgeübten Tätigkeit mit der eines Versicherungsmaklers (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1999 - AnwZ(B) 97/98 -, NJW-RR 2000, 437 = BRAK-Mitt. 2000, 43 m.w.N.) aus den Gründen des angefochtenen Beschlu s - ses mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos geblieben wäre. Hirsch Basdorf Ganter Terno Salditt Christian Wosgien
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