ECLI:DE:BGH :2018:131218BIIIARZ1.18.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ARZ 1/18 vom 13. Dezember 2018 in dem Amtsenthebungsverfahren - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den V orsitzenden Richter Dr. Herrmann , den Richter Seiters sowie die Richterinnen Pohl, Dr. Arend und Dr. Böttcher am 13. Dezember 2018 beschlossen: Die beisitzende Richterin im Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof Dipl. - Kfm. R . V . wird ihres Amtes enthoben. Gründe: Die Beteiligte hat mitgeteilt, dass sie zur ste llvertretenden Präsidentin der Wirtschaftsprüferkammer gewählt worden sei und daher ihr Amt als Beisitzerin im Senat für Wirtschaftsprüfersachen nicht mehr ausüben könne. Das Bunde s- ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat daraufhin beantragt, die B ete i- ligte ihres Amtes zu entheben. Dem Antrag war stattzugeben. Nach § 76 Abs. 2 WPO dürfen die ehre n- amtlichen Richter nicht gleichzeitig dem Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer angehören. Nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 WPO ist ein ehrenamtlicher Richter auf A n- trag der Justizverwaltung, die ihn berufen hat, seines Amtes zu entheben, wenn 1 2 - 3 - nachträglich ein Umstand eintritt, welcher der Berufung zum Beisitzer entg e- gensteht. Herrmann Seiters Pohl Arend Böttcher
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