Avis juridique important
Berichtigung der Entscheidung Nr. 812/85/EGKS der Kommission vom 28. März 1985 zur vierten Änderung der Entscheidung Nr. 3717/83/EGKS zur Einführung einer Produktionsbescheinigung und eines Begleitscheins für Lieferungen bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse bei den Unternehmen der Stahlindustrie und des Stahlhandels (ABl. Nr. L 89 vom 29.3.1985)
Amtsblatt Nr. L 111 vom 24/04/1985 S. 0019 - 0019
BERICHTIGUNG FÜR :
Entscheidung Nr. 812/85/EGKS der Kommission vom 28. März 1985 zur vierten Änderung der Entscheidung Nr. 3717/83/EGKS zur Einführung einer Produktionsbescheinigung und eines Begleitscheins für Lieferungen bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse bei den Unternehmen der Stahlindustrie und des Stahlhandels
BERICHTIGUNG DER ENTSCHEIDUNG NR . 812/85/EGKS DER KOMMISSION VOM 28 . MÄRZ 1985 ZUR VIERTEN ÄNDERUNG DER ENTSCHEIDUNG NR . 3717/83/EGKS ZUR EINFÜHRUNG EINER PRODUKTIONSBESCHEINIGUNG UND EINES BEGLEITSCHEINS FÜR LIEFERUNGEN BESTIMMTER EISEN - UND STAHLERZEUGNISSE BEI DEN UNTERNEHMEN DER STAHLINDUSTRIE UND DES STAHLHANDELS
( AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN NR . L 89 VOM 29 . MÄRZ 1985 )
AUF DEN SEITEN 37, 41 UND 43 WIRD DIE BEZEICHNUNG DER ANHÄNGE A, B UND C WIE FOLGT ERGÄNZT :
"ANHANG A
ANHANG I";
"ANHANG B
ANHANG III";
"ANHANG C
ANHANG IV ".
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