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Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 23. September 2021.IO gegen Wallonische Region.Vorabentscheidungsersuchen des Gerichts Erster Instanz Eupen.Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Straßenverkehr – Fahrer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat – Fahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist – Fahrzeug, das der geschäftsführenden Gesellschafterin einer in diesem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird – Verpflichtung zur Anmeldung im ersten Mitgliedstaat.Rechtssache C