«Streichung »
Schlussanträge des Generalanwalts L. A. Geelhoed vom 10. April 2003 Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. November 2003Leitsätze des Beschlusses
Vorabentscheidungsverfahren – Rücknahme der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen durch das vorlegende Gericht – Streichung
(Artikel 234 EG)
BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES
6. November 2003(1)
„Streichung“
In der Rechtssache C-169/02
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Østre Landsret (Dänemark) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit Dansk Postordreforeninggegen
Skatteministeriet vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ─ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1)erlässt
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES
nach Anhörung des Generalanwalts L. A. Geelhoed folgenden
Aus diesen Gründen hat
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES
beschlossen: Die Rechtssache C-169/02 wird im Register des Gerichtshofes gestrichen.Luxemburg, den 6. November 2003Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skourias
1 – Verfahrenssprache: Dänisch. Top
Full & Egal Universal Law Academy