BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 23/07 vom 18. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Der Bundesgerichtshof, Senat f374r Landwirtschaftssachen, hat am 18. Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kr374ger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub - gem344337 247 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter beschlossen: Die Anh366rungsr374ge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 23. November 2007 wird zur374ckgewiesen. Der Beschluss, der die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zum Inhalt hat, beruht darauf, dass das von dem Antragsteller beabsichtigte Rechtsmittel unzul344ssig ist. Der Antragsteller zeigt nicht auf, dass der Senat hierbei irgendwelche entscheidungserhebliche Umst344nde 374bergangen h344tte. Weitere Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beschieden. Kr374ger Lemke Czub Vorinstanzen: AG Naumburg, Entscheidung vom 08.08.2007 - 6 Lw 4/98 - OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.09.2007 - 2 Ww 6/07 -
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