BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 7/01 vom 8. Januar 2002 in der Landwirtschaftssache betreffend die Bestimmung einer Barabfindung - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 8. Januar 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 LwVG ohne Zuzi e - hung ehrenamtlicher Richter - beschlossen: In dem Senatsbeschluß vom 9. November 2001 werden folgende offensichtliche Schreibfehler berichtigt: In den Gründen muß es unter I. im zweiten Absatz richtig wie folgt heißen: "Auf dieser Grundlage einigte sich die Erblasserin am 22. Oktober 1991 mit der Antragsgegnerin... . Am 4. März 1992 wurde die Antragsgegnerin ... eingetragen." - 3 - Unter III. entfllt im Absatz 2 letzter Satz das "nicht", so daû es richtig heiûen muû: "Wird geltend gemacht, der angebotene Betrag sei zu nie d - rig, ... ." Wenzel Krger Klein
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