BVerwG 1 PKH 76.06 OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 12.09.2006 - AZ: OVG 9 A 435/06.A
In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 21. März 2007
durch die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Mallmann und Richter
beschlossen:
Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ..., ..., beigeordnet (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 119 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1 ZPO). Der Kläger hat Monatsraten in Höhe von 75 € an die Landeskasse zu zahlen (§ 115 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 120 Abs. 1 und 2 ZPO). Der Kläger hat mit der Zahlung der Raten nach Geltendmachung des Anspruchs seines Rechtsanwalts auf Gebühren und auf Ersatz seiner entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen zu beginnen. Dem Kläger wird dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung durch die zuständige Geschäftsstelle zugehen. Gründe
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