BVerwG 10 B 24.16 , Beschluss vom 01. Februar 2017 | Bundesverwaltungsgericht
Beschluss
BVerwG 10 B 24.16 VG Schleswig - 26.09.2013 - AZ: VG 12 A 308/11 OVG Schleswig - 17.03.2016 - AZ: OVG 3 LB 9/15
In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 1. Februar 2017
durch
den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Hoock
beschlossen:
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. März 2016, berichtigt durch Beschluss vom 28. Juli 2016, wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 154 500 € festgesetzt. Gründe
1 Die klagende Gemeinde wendet sich gegen die Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigen Baubeginns. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht die Berufung zurückgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.
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